TeBe Hochwasserschutz u. Naturgefahren

Teilnehmerunterlagen (Skript etc.) für den Lehrgang "TeBe Hochwasserschutz u. Naturgefahren". Versand vorzugsweise in digitaler Form

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Teilnehmerunterlagen (Skri…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
TeBe Hochwasserschutz u. Naturgefahren [#225123]
Datum
18. Juli 2021 10:27
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Teilnehmerunterlagen (Skript etc.) für den Lehrgang "TeBe Hochwasserschutz u. Naturgefahren". Versand vorzugsweise in digitaler Form
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225123/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie können mich über folgende Mail kontaktieren: <<E-Mail-Adresse>> ... …
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: TeBe Hochwasserschutz u. Naturgefahren [#225123]
Datum
31. Juli 2021 10:18
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie können mich über folgende Mail kontaktieren: <<E-Mail-Adresse>> ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225123/
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Anfrage abgelehnt
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. August 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Anfrage abgelehnt
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#225123]
Widerspruch bezüglich Bescheid U6/106-13/IFG 19/21 Teilnehmerunterlagen „TeBe Hochwasserschutz u. Na…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#225123]
Datum
24. August 2021 13:30
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Widerspruch bezüglich Bescheid U6/106-13/IFG 19/21 Teilnehmerunterlagen „TeBe Hochwasserschutz u. Naturgefahren“ Sehr [geschwärzt], gegen die Ablehnung meiner Anfrage lege ich hiermit Widerspruch ein. Nach meiner Auffassung unterliegen die Informationen dem UIG - hilfsweise dem IFG. Mein Antrag bezieht sich daher (auch) auf das UIG. Das UIG ist hier nach meiner Auffassung ebenfalls anwendbar, weil die Maßnahmen bei Hochwasser Auswirkungen auf den Zustand des Wasserkörpers besitzen (§2 Abs. 3 Ziffer 3, Punkt 1 und 3a/b). Außerdem ist hier die menschl. Gesundheit und Sicherheit sowie Bauwerke gegenüber den Faktor Wasser betroffen besitzen (§2 Abs. 3 Ziffer 3, Ziffer 6). Alle Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang getroffen werden, sind vom UIG abgedeckt. Die Lehrunterlage ist ein Plan oder sogar eine Dienstanweisung, wie man einer solchen Gefährdung begegnen kann. Es ist im öffentlichen Interesse zu wissen, wie das THW arbeitet und wie die Behörde handelt, um auch im Einsatzfall zu verstehen, warum diese Maßnahme evtl. notwendig ist. Hochwasserlagen haben wie gerade im Ahrtal ein enormes Ausmaß. Es ist im Interesse der Öffentlichkeit, welche Maßnahmen durch Ihre Behörde ergriffen werden können. Eine Veröffentlichung sorgt für Transparenz in der Arbeitsweise. Eine die Veröffentlichung der Teilnehmerunterlage ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, in dieser Einsatzgrundsätze geregelt sind. Objektspezifische Details sind dagegen bei den jeweils zuständigen Stellen hinterlegt. Bei den Teilnehmerunterlagen handelt es ich um amtliche Dokumente (§2 IFG). Mit diesem Dokument wird behördliches Handeln im Einsatzfall gelehrt. Es ist also eine behördliche Vorgabe, wie ein Einsatz im Hochwasserfall ablaufen sollte und genau das ist eine Handlung durch Ihre Einrichtung. Das IFG soll genau dieses Handeln transparent machen. Die Ausbildungsunterlage sollte mit gewissen Vorkenntnissen verständlich sein. Schließlich habe ich und ggf. andere interessierte Bürger eine entsprechende Vorbildung. Ob ein Dokument voll verständlich ist oder nicht, ist kein Ausschlussgrund im IFG. Nach dem Urheberrecht sind amtliche Dokumente vom Urheberrecht befreit (§2 UrhG). Diese Unterlage ist ein amtliches Dokument, da für einheitliche Einsatzabläufe durch Ihre Behörde erstellt, daher ist sie nicht vom Urheberrecht geschützt. Laut Verwaltungsgericht Magdeburg ist Urheberrecht kein Ausschlussgrund für Auskünfte (Aktenzeichen: 6A343/16 MD). Händigt die informationspflichtige Stelle das Werk an den einzelnen Informationssuchenden aus, erhält nur dieser, nicht aber bereits die Allgemeinheit Zugang zu dem Werk (vgl. VG Berlin, Urt. v. 14.09.2012 - 2 K 185/11 -; BVerwG, Urt. v. 25.06.2015 - 7 C 1/14 -, juris). Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts kann nicht darauf abgestellt werden, dass jeweils nur dem Kläger Zugang zu den Werken gewährt werden soll. Damit würde zu Unrecht ausgeblendet, dass der voraussetzungslose Anspruch nach § 1 Abs. 1 IFG von jedermann geltend gemacht werden kann und das Werk vor diesem Hintergrund der Sache nach dem Zugriff der Öffentlichkeit ausgesetzt ist (Ramsauer, AnwBl 2013, 410 <415>; Schnabel, K&R 2012, 143 <144>; Heuner/Küpper, JZ 2012, 801 <804 f.>; Rossi, DÖV 2013, 205 <213>; VG Braunschweig, Urteil vom 17. Oktober 2007 - 5 A 188/06 - juris Rn. 25; vgl. zur einheitlichen Auslegung von Versagungsgründen auch BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 24). Das Veröffentlichungsrecht steht dem Informationszugang aber deswegen nicht entgegen, weil die Ausübung dieses Rechts der Verwaltung des Deutschen Bundestages überlassen worden ist und diese von ihren daraus folgenden Befugnissen nur unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes Gebrauch machen darf. Obwohl in § 6 Satz 1 IFG - anders als in § 6 Satz 2 IFG - nicht ausdrücklich geregelt, bewirkt die Einwilligung, dass der Schutz des geistigen Eigentums dem Informationszugang nicht entgegensteht (Schoch, IFG, 2009, § 6 Rn. 39). Jedenfalls soweit nicht Urheberrechte außenstehender Dritter betroffen sind, ist es der Behörde in aller Regel versagt, ein bestehendes urheberrechtliches Schutzrecht gegen Informationszugangsansprüche zu wenden. Da die Materialien in der großen Breite im THW zur Ausbildung der Berater genutzt wird, sollten dort keine Geschäftsgeheimnisse von Herstellern enthalten sein. In Ihrem Bescheid ist nicht dargestellt, wessen Urheberrechte verletzt werden. Es ist nicht ersichtlich, ob es sich um Urheberrechte oder Nutzungsrechte handelt. Einer Übermittlung an mich als Einzelperson sollte dem nichts im Wege stehen, ggf. können auch Schwärzungen erfolgen. Eine genaue Prüfung hat allerdings nicht stattgefunden. Über eine nochmalige Prüfung meines Anliegens würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Der Widerspruch wird Ihnen auch auf dem Postweg zugestellt. Zur Information : Ab 01.09.21 habe ich eine neue Anschrift [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 225123 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#225123] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „TeBe Hochwasserschutz u. Naturge…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#225123]
Datum
19. Oktober 2021 22:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „TeBe Hochwasserschutz u. Naturgefahren“ vom 18.07.2021 (#225123) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225123/
Bundesministerium des Innern und für Heimat
AW: [#225123] Sehr Antragsteller/in die von Ihnen benannte Informationsfreiheitsanfrage liegt im BMI nicht vor. …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: [#225123]
Datum
20. Oktober 2021 07:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen benannte Informationsfreiheitsanfrage liegt im BMI nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#225123] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „TeBe Hochwasserschutz u. Naturge…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#225123]
Datum
20. Oktober 2021 09:10
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „TeBe Hochwasserschutz u. Naturgefahren“ vom 18.07.2021 (#225123) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225123/

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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Ihre Anfrage nach IFG bzgl Teilnehmerunterlagen "TeBe Hochwasserschutz und Naturgefahren" Widerspruch Wi…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG bzgl Teilnehmerunterlagen "TeBe Hochwasserschutz und Naturgefahren" Widerspruch
Datum
5. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Widerspruch wird zurückgewiesen