Ergebnis einer Prüfung einer Rechtsmissbräuchlichkeit

Sie schreiben Petenten im Rahmen Ihrer Antworten bei Teilnahme an der Kampagne "Lobbyregister selbstgemacht", dass sich in Ihrem Hause eine Rechtsprüfung über eine mögliche Rechtsmissbräuchlichkeit in Arbeit befindet.
1.
Bereits jetzt erbitte ich die Unterlagen, die zur Beauftragung dieser Prüfung führten und aus denen hervorgeht, welche Ziele diese im einzelnen verfolgt oder welche Fragen konkret zu beantworten sind. Die Beauftragung erachte ich als einen bereits abgeschlossenen Vorgang der Meinungsbildung Ihrer Behörde.
2.
Ich bitte weiterhin um Übermittlung um das detaillierte Ergebnis dieser Prüfung, sobald diese vorliegt und schlage vor, dass Verfahren bis dahin ruhend zu stellen.

Ergebnis der Anfrage

Das Ministerium behauptet mit der in allen Rückmeldungen verwendeten Formulierung: "Des Weiteren obliegt es mir an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass erzeit noch geprüft wird, ob Ihrem Antrag als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmissbrauch entgegensteht. Die Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Ich weise vorsorglich darauf hin,
dass Ihr Antrag insgesamt unzulässig sein könnte."

eine jeweilige Einzelfallprüfung zu meinen. Das würde ich zwar anders lesen, aber es ist nicht ganz auszuschließen, dass die Formulierung tatsächlich nicht ganz eindeutig ist.
Es verbliebe die Frage nach jedem individuellen Ergebnis einer Prüfung, die ja aber nicht (viel) früher als der Bescheid selbst vorliegt und sicherlich nach §4(1) IFG auch bis zum ergehen des Bescheides geschützt wäre. Es bleibt hier also erstmal nur warten.
Alles weitere ins Forum bitte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • 7 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie schreiben Pet…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Ergebnis einer Prüfung einer Rechtsmissbräuchlichkeit [#225130]
Datum
18. Juli 2021 14:17
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie schreiben Petenten im Rahmen Ihrer Antworten bei Teilnahme an der Kampagne "Lobbyregister selbstgemacht", dass sich in Ihrem Hause eine Rechtsprüfung über eine mögliche Rechtsmissbräuchlichkeit in Arbeit befindet. 1. Bereits jetzt erbitte ich die Unterlagen, die zur Beauftragung dieser Prüfung führten und aus denen hervorgeht, welche Ziele diese im einzelnen verfolgt oder welche Fragen konkret zu beantworten sind. Die Beauftragung erachte ich als einen bereits abgeschlossenen Vorgang der Meinungsbildung Ihrer Behörde. 2. Ich bitte weiterhin um Übermittlung um das detaillierte Ergebnis dieser Prüfung, sobald diese vorliegt und schlage vor, dass Verfahren bis dahin ruhend zu stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 225130 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225130/ Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
967 IFG - Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
967 IFG - Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) – Bescheid
Datum
20. August 2021 14:36
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Aktenzeichen: Z26/286.2/1-967 IFG Sehr geehrter Herr Langner, auf Ihren Antrag vom 18.07.2021, hier eingegangen am 19.07.2021, übersende ich Ihnen den IFG-Bescheid im Anhang vorab elektronisch zu. Das Original erhalten Sie per Post. Mit freundlichen Grüßen