Ergebnis einer Prüfung einer Rechtsmissbräuchlichkeit
Sie schreiben Petenten im Rahmen Ihrer Antworten bei Teilnahme an der Kampagne "Lobbyregister selbstgemacht", dass sich in Ihrem Hause eine Rechtsprüfung über eine mögliche Rechtsmissbräuchlichkeit in Arbeit befindet.
1.
Bereits jetzt erbitte ich die Unterlagen, die zur Beauftragung dieser Prüfung führten und aus denen hervorgeht, welche Ziele diese im einzelnen verfolgt oder welche Fragen konkret zu beantworten sind. Die Beauftragung erachte ich als einen bereits abgeschlossenen Vorgang der Meinungsbildung Ihrer Behörde.
2.
Ich bitte weiterhin um Übermittlung um das detaillierte Ergebnis dieser Prüfung, sobald diese vorliegt und schlage vor, dass Verfahren bis dahin ruhend zu stellen.
Ergebnis der Anfrage
Das Ministerium behauptet mit der in allen Rückmeldungen verwendeten Formulierung: "Des Weiteren obliegt es mir an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass erzeit noch geprüft wird, ob Ihrem Antrag als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmissbrauch entgegensteht. Die Prüfung ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Ich weise vorsorglich darauf hin,
dass Ihr Antrag insgesamt unzulässig sein könnte."
eine jeweilige Einzelfallprüfung zu meinen. Das würde ich zwar anders lesen, aber es ist nicht ganz auszuschließen, dass die Formulierung tatsächlich nicht ganz eindeutig ist.
Es verbliebe die Frage nach jedem individuellen Ergebnis einer Prüfung, die ja aber nicht (viel) früher als der Bescheid selbst vorliegt und sicherlich nach §4(1) IFG auch bis zum ergehen des Bescheides geschützt wäre. Es bleibt hier also erstmal nur warten.
Alles weitere ins Forum bitte.
Information nicht vorhanden
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Datum18. Juli 2021
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21. August 2021
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