Finanzgeschäfte im Greensill-Skandal

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Prüfungsbericht von Rödl & Partner betreffs der Finanzgeschäfte der Stadt Osnabrück mit der Greensill Bank.

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzgeschäfte im Greensill-Skandal [#225131]
Datum
18. Juli 2021 14:47
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Prüfungsbericht von Rödl & Partner betreffs der Finanzgeschäfte der Stadt Osnabrück mit der Greensill Bank. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück) beschlossen am 12.03.2019 Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225131/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 18.07.2021 bitten Sie, unter Verweis auf die Informationsfreiheitssatzung der S…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
Finanzgeschäfte im Greensill-Skandal [#225131]
Datum
20. Juli 2021 09:50
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,2 KB


Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 18.07.2021 bitten Sie, unter Verweis auf die Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück, um Zusendung des Gutachtens der Kanzlei Rödl & Partner zu den Geldanlagen der Stadt Osnabrück bei der Greensill Bank in Bremen. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit § 7 der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informationsfreiheitssatzung) vom 12. März 2019 lehne ich diesen Antrag ab. Zur Begründung: Das oben benannte Gutachten dient den politischen Gremien zur Aufbereitung der Verwaltungsabläufe und -richtlinien, die im Zusammenhang mit dem Geldanlagen bei der Greensill Bank stehen. Hierin werden Verantwortlichkeiten und Abläufe beschrieben, die eindeutig einzelnen Personen zugeordnet werden können. Damit besteht ein besonderer Anspruch an den Schutz der personenbezogenen Information der handelnden Akteure (§7 Abs. 4 Nr. 3 Informationsfreiheitssatzung). Daneben befindet sich die Stadt Osnabrück in einem strafrechtlichen Verfahren gegen die Greensill Bank. Die Veröffentlichung des Gutachtens könnte den Verfahrensablauf unzulässig beeinträchtigen (§7 Abs. 2 Nr. 5 Informationsfreiheitssatzung). Gemäß § 12 Abs. 2 steht Ihnen das Recht zu, die Beauftragte für Informationsfreiheit anzurufen und gegen diese Entscheidung Beschwerde einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich in Vorbereitung einer Klage durch FragDenStaat Widerspruch gegen I…
An Kreisfreie Stadt Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Finanzgeschäfte im Greensill-Skandal [#225131]
Datum
20. Juli 2021 10:13
An
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit lege ich in Vorbereitung einer Klage durch FragDenStaat Widerspruch gegen Ihren ablehnenden Bescheid vom 20.07.2021 ein. § 6 Abs. 2 Nr. 3 ist hier nicht einschlägig, da weder ein erheblicher Verwaltungsaufwand vorliegt, noch die zukünftige ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der Stadt gefährdet wird. Dem Schutz personenbezogener Daten wird durch eine Schwärzung der entsprechenden Daten Rechnung getragen, welcher ich hiermit ausdrücklich zustimme. Da im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren die angefragten Informationen sowieso bekannt werden und davon auszugehen ist, dass die Bank über die Abläufe als beteiligter Akteur bereits im Bilde ist, besteht meiner Ansicht nach auch kein besonderer Schutzbedarf für die angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225131/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Sehr Antragsteller/in Ihre Widerspruch habe ich zur Kenntnis genommen. Auf Ihre Ausführungen hin, habe ich bemerk…
Von
Kreisfreie Stadt Osnabrück
Betreff
AW: [EXTERNE MAIL] AW: Finanzgeschäfte im Greensill-Skandal [#225131]
Datum
20. Juli 2021 10:52
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,2 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Widerspruch habe ich zur Kenntnis genommen. Auf Ihre Ausführungen hin, habe ich bemerkt, dass sich die Ablehnung unsererseits sich aus §6 Abs. 2 Nr. 4 ergibt. Ich bitte dies zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitssatzung de…
An Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Osnabrück Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Finanzgeschäfte im Greensill-Skandal“ [#225131]
Datum
20. Juli 2021 11:29
An
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Osnabrück
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnabrück. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225131/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225131.pdf - 2021-07-20_1-smime.p7s - 2021-07-20_3-smime.p7s Anfragenr: 225131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225131/

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Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Osnabrück
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre E-Mail vom 20.07.2021 erhalten und mir die Angelegenheit angeschaut. Ich tei…
Von
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Osnabrück
Betreff
AW: [EXTERNE MAIL] Vermittlung bei Anfrage „Finanzgeschäfte im Greensill-Skandal“ [#225131]
Datum
5. August 2021 12:49
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,2 KB


Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre E-Mail vom 20.07.2021 erhalten und mir die Angelegenheit angeschaut. Ich teile die Ihnen bereits vom Fachbereich mitgeteilte Auffassung. Mit freundlichen Grüßen