Warnmeldung der Efas zu den Fluten in Deutschland

Die bei Ihnen eingegangene Meldung der Efas, wie sie unter anderem hier: https://www.thetimes.co.uk/article/germany-knew-the-floods-were-coming-but-the-warnings-didnt-work-cn99wjxzs oder auch hier: https://www.tagesspiegel.de/politik/monumentales-systemversagen-deutschland-war-praezise-gewarnt-die-menschen-aber-nicht/27433034.html thematisiert wird. Zudem auch alle Unterlagen die mit ihrer Bearbeitung zusammen hängen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
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Florian Rössing
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Florian Rössing
Betreff
Warnmeldung der Efas zu den Fluten in Deutschland [#225160]
Datum
19. Juli 2021 10:05
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die bei Ihnen eingegangene Meldung der Efas, wie sie unter anderem hier: https://www.thetimes.co.uk/article/germany-knew-the-floods-were-coming-but-the-warnings-didnt-work-cn99wjxzs oder auch hier: https://www.tagesspiegel.de/politik/monumentales-systemversagen-deutschland-war-praezise-gewarnt-die-menschen-aber-nicht/27433034.html thematisiert wird. Zudem auch alle Unterlagen die mit ihrer Bearbeitung zusammen hängen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Rössing Anfragenr: 225160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225160/ Postanschrift Florian Rössing << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Rössing

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Rössing, Ihre IFG-Anfrage ist am gestrigen Tag im Ministerium des Innern eingegangen. Zu Ihre…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 2021-07-19 - KOM BD an IFG-Geschäftsstelle - Rössing, Florian - Warnmeldung der Efas zu den Fluten in Deutschland [#225160]
Datum
20. Juli 2021 12:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rössing, Ihre IFG-Anfrage ist am gestrigen Tag im Ministerium des Innern eingegangen. Zu Ihrem Auskunftsbegehren, das an die Warnmeldung des Europäischen Hochwassersystems (Efas) anknüpft, kann ich Ihnen mitteilein, dass das Ministerium des Innern NRW kein Adressat bzw. zuständiger Bearbeiter solcher Hochwasserwarnmeldungen ist. Entsprechende amtliche Informationen sind daher in diesem Ressort nicht vorhanden. Ich stelle anheim, ob Sie einen IFG-Antrag beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW stellen möchten, die möglicherweise über entsprechende Informationen verfügen. Mit freundlichen Grüßen