IFG-Beauftr. – 10109 / 2021 # 026
Sehr
Antragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir wie folgt beantworten:
"In welchen der folgenden Warn-Apps wurde vor dem Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zu welchem Zeitpunkt in welcher Form gewarnt? (NINA; BIWAPP; Katwarn)"
Im Zusammenhang mit der Hochwasserlage in Deutschland wurden im Zeitraum vom 12.-19.07.2021 288 Warnmeldungen, Aktualisierungen und Entwarnungen über das Modulare Warnsystem (MoWaS) versendet. Diese wurden über MoWaS vom Deutschen Wetterdienst (DWD) sowie von den Behörden der Länder und der betroffenen Kreise und Kommunen eigenverantwortlich versendet. Diese Daten, auch bezogen auf NINA, wurden veröffentlicht (
https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vo...). Für detailliertere Informationen zu Katwarn und BIWAPP bitten wir Sie Kontakt zu den jeweiligen Betreibern aufzunehmen.
"Wo gab es insgesamt Warnungen durch den Katastrophenschutz und/oder das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vor dem Hochwasser in NRW und/oder Rheinland-Pfalz zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form?"
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat den gesetzlichen Auftrag die Bevölkerung Deutschlands im Spannungs-, Zustimmungs- oder Bündnisfall nach Art. 80a Grundgesetz (GG) oder den Verteidigungsfall nach Art. 115a GG zu warnen und zu schützen. Weitere Gesetzesgrundlagen, die den gesetzlichen Auftrag des BBK festlegen, ergeben sich aus Gesetz über die Errichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBKG) und dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz - ZSKG). Die dafür vorgehaltene Infrastruktur stellt das BBK stellt den Ländern und Kommunen für ihre spezifischen Aufgaben im Bereich der Gefahrenabwehr (bspw. Unwetterwarnungen), in deren eigenen Verantwortungs-, Warn- und Zuständigkeitsbereichen, zur Verfügung. Dies beruht insbesondere auf den Zuständigkeitsverteilungen des Föderalismus in DEU.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen