Hochwasserwarnungen und Vorhersagen/Prognosen

Sämtliche erstellten und/oder veröffentlichten Warnungen des Hochwassermeldedienst, die angepassten Vorhersagen/Prognosen/Abschätzungen des Wasserstandes der Pegel Neuhof(Erft), Arloff (Erft) und Zerkall (Rur), sowie sämtliche aktualisierten "Hydrologischen Lageberichte NRW" für den Zeitraum 12.07.2021 bis einschließlich 15.07.21.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Hochwasserwarnungen und Vorhersagen/Prognosen [#225254]
Datum
20. Juli 2021 16:05
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche erstellten und/oder veröffentlichten Warnungen des Hochwassermeldedienst, die angepassten Vorhersagen/Prognosen/Abschätzungen des Wasserstandes der Pegel Neuhof(Erft), Arloff (Erft) und Zerkall (Rur), sowie sämtliche aktualisierten "Hydrologischen Lageberichte NRW" für den Zeitraum 12.07.2021 bis einschließlich 15.07.21.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Köln
Sehr Antragsteller/in Ihr Schreiben vom 17.07.2021 habe ich erhalten und werde es als Antrag nach dem Umweltinfo…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Hochwasserwarnungen und Vorhersagen/Prognosen [#225254]
Datum
21. Juli 2021 18:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Schreiben vom 17.07.2021 habe ich erhalten und werde es als Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und dem Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) behandeln. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Krisensituation eine umgehende Bearbeitung nicht möglich ist. Die mit der Sache befassten Kolleginnen und Kollegen befinden sich vielfach im Dauereinsatz zur akuten Bewältigung der Situation. Deswegen und aufgrund der Komplexität Ihrer Anfrage gehe ich von einer Bearbeitungszeit von zwei Monaten aus, vgl. auch § 3 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 UIG i.V.m. § 2 S. 3 UIG NRW. Ich werde zu gegebener Zeit ungefragt auf Ihre Anfrage zurückkommen. Etwaige Rückfragen zur Konkretisierung des Antragsgegenstandes behalte ich mir vor. Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Bezirksregierung Köln
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler; ich bezog mich in der unten stehenden E-Mail auf …
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Hochwasserwarnungen und Vorhersagen/Prognosen [#225254]
Datum
21. Juli 2021 18:35
Status
Sehr Antragsteller/in bitte entschuldigen Sie den Schreibfehler; ich bezog mich in der unten stehenden E-Mail auf Ihr Schreiben vom 20.07.2021. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hoffe, dass sie die Anfrage möglichst bal…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Hochwasserwarnungen und Vorhersagen/Prognosen [#225254]
Datum
21. Juli 2021 18:41
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hoffe, dass sie die Anfrage möglichst bald bearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225254/

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Bezirksregierung Köln
AW: UIG-Anfrage Antragsteller/in Sehr Antragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die Hochwassermeldungen der Peg…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: UIG-Anfrage Antragsteller/in
Datum
26. August 2021 13:27
Status