vorläufige Todesursachenstatistik 2020 / Rückgang der relativen Häufigkeit vieler Todesursachen

Eine stochastisch fundierte Untersuchung der Frage, ob es bei den Todesursachen außer COVID-19 im Vergleich zum Jahr 2019 zu einem Rückgang (jeweils bezogenen auf die Gesamtzahl der erfassten Verstorbenen) kam, der insgesamt dem Quotienten aus der Zahl der angeblich an COVID-19 Verstorbenen und der Gesamtzahl der betrachteten Verstorbenen entspricht.

Könnte es etwa sein, dass eigentlich kaum jemand wirklich an COVID-19 verstarb?
So sollen laut Dr. Fred Zack (Rostock) die allerallermeisten, von ihm untersuchten Totenscheine im Jahr 2017 Anlass zur Beanstandung gegeben haben.
Wurden die Totenscheine COVID-19 Verstorbener bereits wenigstens Stichproben-artig (was wären wir ohne das Gesetz der großen Zahlen...) von Dr. Zack oder einem anderen Rechtsmediziner überprüft?

Quelle: Hendrik Sodenkamp und Carsten Leimert (URL: https://kenfm.de/das-todesursachen-mysterium-von-hendrik-sodenkamp/ )

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
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Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine stochastisch…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Arne Wörner
Betreff
vorläufige Todesursachenstatistik 2020 / Rückgang der relativen Häufigkeit vieler Todesursachen [#225259]
Datum
20. Juli 2021 16:50
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine stochastisch fundierte Untersuchung der Frage, ob es bei den Todesursachen außer COVID-19 im Vergleich zum Jahr 2019 zu einem Rückgang (jeweils bezogenen auf die Gesamtzahl der erfassten Verstorbenen) kam, der insgesamt dem Quotienten aus der Zahl der angeblich an COVID-19 Verstorbenen und der Gesamtzahl der betrachteten Verstorbenen entspricht. Könnte es etwa sein, dass eigentlich kaum jemand wirklich an COVID-19 verstarb? So sollen laut Dr. Fred Zack (Rostock) die allerallermeisten, von ihm untersuchten Totenscheine im Jahr 2017 Anlass zur Beanstandung gegeben haben. Wurden die Totenscheine COVID-19 Verstorbener bereits wenigstens Stichproben-artig (was wären wir ohne das Gesetz der großen Zahlen...) von Dr. Zack oder einem anderen Rechtsmediziner überprüft? Quelle: Hendrik Sodenkamp und Carsten Leimert (URL: https://kenfm.de/das-todesursachen-mysterium-von-hendrik-sodenkamp/ )
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 225259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225259/ Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Vorläufige Todesursachenstatistik 2020 / Rückgang der relativen Häufigkeit vieler Todesursach…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Vorläufige Todesursachenstatistik 2020 / Rückgang der relativen Häufigkeit vieler Todesursachen (Az.: A34/1010001001-IF30492)
Datum
21. Juli 2021 08:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wörner, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Juli 2021. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A34/1010001001-IF30492 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Arne Wörner
AW: Eingangsbestätigung: Vorläufige Todesursachenstatistik 2020 / Rückgang der relativen Häufigkeit vieler Todesur…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Arne Wörner
Betreff
AW: Eingangsbestätigung: Vorläufige Todesursachenstatistik 2020 / Rückgang der relativen Häufigkeit vieler Todesursachen (Az.: A34/1010001001-IF30492) [#225259]
Datum
21. Juli 2021 11:42
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> unter Umständen ist meine Frage nicht wohl-formuliert: Ich halte es für möglich, dass man die Zahlen statt auf „Verstorbene“ lieber auf die „Zahl der Einwohner“ beziehen sollte. Sonst wäre die Betrachtung trivial... Ich danke Ihnen, dass Sie Zeit für mich hatten. Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 225259 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225259/

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Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Vorläufige Todesursachenstatistik 2020 / Rückgang der relativen Häufigkeit vieler Todesursachen (Az.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Vorläufige Todesursachenstatistik 2020 / Rückgang der relativen Häufigkeit vieler Todesursachen (Az.: A34/1010001001-IF30492)
Datum
22. Juli 2021 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, Sie haben mit Nachricht vom 20. Juli 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30492) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren: "Eine stochastisch fundierte Untersuchung der Frage, ob es bei den Todesursachen außer COVID-19 im Vergleich zum Jahr 2019 zu einem Rückgang (jeweils bezogenen auf die Gesamtzahl der erfassten Verstorbenen) kam, der insgesamt dem Quotienten aus der Zahl der angeblich an COVID-19 Verstorbenen und der Gesamtzahl der betrachteten Verstorbenen entspricht. Könnte es etwa sein, dass eigentlich kaum jemand wirklich an COVID-19 verstarb? So sollen laut Dr. Fred Zack (Rostock) die allerallermeisten, von ihm untersuchten Totenscheine im Jahr 2017 Anlass zur Beanstandung gegeben haben. Wurden die Totenscheine COVID-19 Verstorbener bereits wenigstens Stichproben-artig (was wären wir ohne das Gesetz der großen Zahlen...) von Dr. Zack oder einem anderen Rechtsmediziner überprüft? Quelle: Hendrik Sodenkamp und Carsten Leimert (URL: https://kenfm.de/das-todesursachen-my... )" Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit: Im Hinblick auf die Todesursachenstatistik liegen dem Statistischen Bundesamt aktuell für das Berichtsjahr 2020 noch keine Daten vor, wie wir Ihnen bereits am 01. Juli 2021 mitgeteilt haben. Die verfügbaren Daten bis zum Jahr 2019 finden Sie unter www.gbe-bund.de sowie in der GENESIS-Datenbank unter https://www-genesis.destatis.de/genes... Sie haben in Ihrer Anfrage Bezug auf die Pressemitteilung Nr. 327 des Statistischen Bundesamtes vom 08. Juli 2021 genommen, zu finden hier https://www.destatis.de/DE/Presse/Pre... Die Monatsergebnisse, die unser Haus in dieser Mitteilung als vorläufige Daten für 2020 veröffentlicht hat, werden nun künftig jeden Monat fortgeschrieben, so dass die Daten dadurch von Monat zu Monat aussagekräftiger und aktueller werden. Die von Ihnen gewünschten stochastisch fundierten Untersuchungen können Sie, sobald die entsprechenden Daten vorhanden und publiziert worden sind, selbst vornehmen. Was die von Ihnen angesprochene Qualität der Todesbescheinigungen betrifft, so teilen wir mit, dass uns hierzu keine Informationen vorliegen. Die Todesbescheinigungen werden nach den Regeln der WHO ausgewertet, die Bestimmung von COVID-19 als Grundleiden wird dort explizit geregelt. Die Qualität der Angaben der Ärzte in den Todesbescheinigungen ist ein Thema, das der Natur der Sache und der Natur unserer Aufgaben entsprechend nicht initiativ von uns geregelt werden kann. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen noch nicht zukommen lassen zu können. Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen