Sehr geehrter Herr Wörner,
Sie haben mit Nachricht vom 20. Juli 2021 (unser Az.: A34/1010001001-IF30492) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen, wir zitieren:
"Eine stochastisch fundierte Untersuchung der Frage, ob es bei den Todesursachen außer COVID-19 im Vergleich zum Jahr 2019 zu einem Rückgang (jeweils bezogenen auf die Gesamtzahl der erfassten Verstorbenen) kam, der insgesamt dem Quotienten aus der Zahl der angeblich an COVID-19 Verstorbenen und der Gesamtzahl der betrachteten Verstorbenen entspricht.
Könnte es etwa sein, dass eigentlich kaum jemand wirklich an COVID-19 verstarb?
So sollen laut Dr. Fred Zack (Rostock) die allerallermeisten, von ihm untersuchten Totenscheine im Jahr 2017 Anlass zur Beanstandung gegeben haben.
Wurden die Totenscheine COVID-19 Verstorbener bereits wenigstens Stichproben-artig (was wären wir ohne das Gesetz der großen Zahlen...) von Dr. Zack oder einem anderen Rechtsmediziner überprüft?
Quelle: Hendrik Sodenkamp und Carsten Leimert (URL:
https://kenfm.de/das-todesursachen-my... )"
Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Organisationseinheit das Folgende mit:
Im Hinblick auf die Todesursachenstatistik liegen dem Statistischen Bundesamt aktuell für das Berichtsjahr 2020 noch keine Daten vor, wie wir Ihnen bereits am 01. Juli 2021 mitgeteilt haben.
Die verfügbaren Daten bis zum Jahr 2019 finden Sie unter
www.gbe-bund.de
sowie in der GENESIS-Datenbank unter
https://www-genesis.destatis.de/genes...
Sie haben in Ihrer Anfrage Bezug auf die Pressemitteilung Nr. 327 des Statistischen Bundesamtes vom 08. Juli 2021 genommen, zu finden hier
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pre...
Die Monatsergebnisse, die unser Haus in dieser Mitteilung als vorläufige Daten für 2020 veröffentlicht hat, werden nun künftig jeden Monat fortgeschrieben, so dass die Daten dadurch von Monat zu Monat aussagekräftiger und aktueller werden. Die von Ihnen gewünschten stochastisch fundierten Untersuchungen können Sie, sobald die entsprechenden Daten vorhanden und publiziert worden sind, selbst vornehmen.
Was die von Ihnen angesprochene Qualität der Todesbescheinigungen betrifft, so teilen wir mit, dass uns hierzu keine Informationen vorliegen.
Die Todesbescheinigungen werden nach den Regeln der WHO ausgewertet, die Bestimmung von COVID-19 als Grundleiden wird dort explizit geregelt.
Die Qualität der Angaben der Ärzte in den Todesbescheinigungen ist ein Thema, das der Natur der Sache und der Natur unserer Aufgaben entsprechend nicht initiativ von uns geregelt werden kann.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-
Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen noch nicht zukommen lassen zu können.
Wir hoffen, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen