Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe

eine Auflistung aller Ihnen vorliegenden Dokumente mit Bezug zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe zwischen Belle und Wöbbel (Berichte, Bewertungen, Analysen, Pläne, Protokolle, Korrespondenz, Präsentationen etc.).

Bitte achten sie darauf, alle relevanten Dokumente aufzulisten, nicht nur diejenigen, die im Rahmen öffentlicher Bekanntmachungen bereits veröffentlicht wurden.

Ergebnis der Anfrage

Eine vollständige Auflistung aller Dokumente ist laut der Stadt Horn-Bad-Meinberg nicht vorhanden. Allerdings konnte der Stadt Horn-Bad-Meinberg im Rahmen dieser Anfrage die Legitimität von Anfragen via FragDenStaat aufgezeigt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe [#225299]
Datum
21. Juli 2021 12:11
An
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung aller Ihnen vorliegenden Dokumente mit Bezug zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe zwischen Belle und Wöbbel (Berichte, Bewertungen, Analysen, Pläne, Protokolle, Korrespondenz, Präsentationen etc.). Bitte achten sie darauf, alle relevanten Dokumente aufzulisten, nicht nur diejenigen, die im Rahmen öffentlicher Bekanntmachungen bereits veröffentlicht wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225299/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logist…
An Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe [#225299]
Datum
24. August 2021 08:06
An
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe“ vom 21.07.2021 (#225299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225299/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logis…
An Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe [#225299]
Datum
30. August 2021 11:02
An
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe“ vom 21.07.2021 (#225299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225299/
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage über das Portal "Frag den Staat" wurde mir zur weiteren Bearbeitung …
Von
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Betreff
AW: Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe [#225299]
Datum
30. August 2021 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage über das Portal "Frag den Staat" wurde mir zur weiteren Bearbeitung zugesandt. Daher bitte ich Sie, mir zur Bestimmung Ihrer Identität neben Ihren Namen auch Ihre Anschrift zukommen zu lassen. Das IFG NRW führt in §5 Abs. 1 aus, dass ein Antrag hinreichend bestimmt sein muss und insbesondere erkennen lassen soll, auf welche Informationen er gerichtet ist. Ich bitte Sie daher zu bestimmen, auf welche konkreten Informationen sich Ihr Antrag richtet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie kennen meinen Namen (siehe Ihre Anrede!). Für di…
An Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe [#225299]
Datum
30. August 2021 15:33
An
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie kennen meinen Namen (siehe Ihre Anrede!). Für die positive Beantwortung meiner Anfrage benötigen Sie allerdings weder meinen Namen noch meine Anschritft. Der von Ihnen zitierte § 5, (1) IFG NRW erlaubt ausdrücklich die elektronische Form. Eine Identitätsprüfung ist vor der Bearbeitung der Anfrage grundsätzlich nicht erforderlich und damit auch nicht zulässig. Gemäß § 4, (1) IFG NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Ich bin eine natürliche Person. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/sind-die-anfragesteller-real-existierende-personen/ . Das Verfahren nach § 5 IFG NRW sieht nach meiner Lesart ebenfalls keine Identitätsprüfung vor. Desweiteren weise ich Sie darauf hin, dass die Anforderung oder Verarbeitung personenbezogener Daten nicht grundsätzlich vor der Bearbeitung einer IFG-Anfrage zulässig ist. Die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nach dem einzig hier in Betracht kommenden Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann zulässig, wenn dies zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung notwendig ist. Eine die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtfertigende rechtliche Verpflichtung seitens der Behörde ist indes für den Fall eines positiv zu bescheidenden Antrags nach dem IFG nicht ersichtlich: Die Behörde ist dann zur positiven Bescheidung des Antrags mittels Bekanntgabe an denjenigen verpflichtet, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist (§ 41 Abs. 1 VwVfG). Die individuell-persönliche Konkretisierung (Bestimmbarkeit des Adressaten) ist durch die Adressierung über die von der Plattform „fragdenstaat.de“ für jede einzelne Nutzeranfrage generierte individuelle E-Mailadresse möglich. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes erfolgt auch auf diesem Weg unmissverständlich an die Person, die den Antrag gestellt hat und für die folglich auch der Verwaltungsakt bestimmt ist. Andere rechtliche Verpflichtungen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. c), derentwegen eine Anforderung personenbezogener Daten im Falle eine zu erwartenden positiver Bescheidung rechtmäßig sein könnte, sind nicht ersichtlich. Ihre Email enthält keine dem genügende Erklärung, weshalb die Anforderung der Adresse erforderlich ist. Ihrer Einschätzung, meine Anfrage sei nicht ausreichend bestimmt, widerspreche ich vehement. Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Haus Akten über Verwaltungsvorgänge erstellt werden. Zur Pflege von Akten gehört auch das Erstellen eines Aktenplans. Insofern sollte es Ihnen ein Leichtes sein, eine vollständige Liste aller relevanten Dokumente zusammenzustellen. Genau eine solche Liste frage ich an. Ich fordere ich Sie daher auf, die Bearbeitung meiner Anfrage nicht weiter zu verzögern, sondern entweder meinen Antrag positiv zu bescheiden oder aber konkrete Gründe mitzuteilen, weshalb es für die weitere Bearbeitung der Verarbeitung (weiterer) persönlicher Daten bedarf oder warum meine Anfrage nicht ausreichend bestimmt ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225299/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logis…
An Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe [#225299]
Datum
2. September 2021 14:08
An
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe“ vom 21.07.2021 (#225299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225299/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logis…
An Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe [#225299]
Datum
6. September 2021 12:16
An
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe“ vom 21.07.2021 (#225299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225299/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe“ [#225299]
Datum
7. September 2021 21:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225299/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil: 1.) Die gesetzlich vorgeschriebene Frist wurde deutlich überschritten. 2.) Meine persönlichen Daten wurden ohne nachvollziehbaren Grund angefordert (zur "Identitätsprüfung"). 3.) Meine Anfrage wurde ohne Grund als zu unbestimmt eingeschätzt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225299.pdf Anfragenr: 225299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225299/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe“ [#225299]
Datum
8. September 2021 06:41
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.09.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logis…
An Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe“ [#225299]
Datum
13. September 2021 11:44
An
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe“ vom 21.07.2021 (#225299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225299/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
[geschwärzt] IFG NRW Informationszugang zu Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
[geschwärzt] IFG NRW Informationszugang zu Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe
Datum
16. September 2021 09:07
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt] IFG NRW Informationszugang zu Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 21.07.2021 auf Informationszugang zu Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Horn-Bad Meinberg mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier die Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Sehr Antragsteller/in von der Nachfrage nach Ihrer Anschrift nehmen wir Abstand. Diese beruhte auf der irrtümlich…
Von
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Betreff
AW: Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe [#225299]
Datum
23. September 2021 09:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in von der Nachfrage nach Ihrer Anschrift nehmen wir Abstand. Diese beruhte auf der irrtümlicher Annahme unsererseits, inwiefern eine Anfrage über eine anonyme E-Mailadresse von fragdenstaat.de auf eine natürliche, antragsberechtigte Person rückschließen lässt. Hierzu war ebenfalls die Information durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hilfreich. Weitere personenbezogene Daten werden demnach nicht mehr benötigt. Eine umfassende Liste aller Dokumente mit Bezug zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe, wie umfassend von Ihnen gewünscht, ist keine Information, die hier vorliegt, und müsste demnach erst noch erstellt werden, da verschiedene Prozesse und Verfahren betroffen sind. So steht die Ansiedlung des Logistikzentrums u.a. in Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes BE10 "Der Industriepark Lippe". Gerne sind wir Ihnen jedoch in der weiteren Bestimmung Ihrer Anfrage behilflich, um dieser nachzukommen. Hierfür stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Dass die angefragte Information nicht vorliegt, nehm…
An Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg Details
Von
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Betreff
AW: Dokumentenübersicht zum geplanten AMAZON-Logistikzentrum im Industriepark Lippe [#225299]
Datum
29. September 2021 16:37
An
Kommunalverwaltung Horn-Bad Meinberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Dass die angefragte Information nicht vorliegt, nehme ich zur Kenntnis. In diesem Sinne betrachte ich diese Anfrage damit als abgeschlossen. Trotz fehlender Information freut es mich, dass wir den Status von IFG-Anfragen via FragDenStaat klären konnten. Ich verbuche das als Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225299/