Kontrollbericht zu City Kebap, Neu-Ulm

Anfrage an: Landratsamt Neu-Ulm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
City Kebap
Marienstraße 1
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landratsamt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu City Kebap, Neu-Ulm [#225333]
Datum
21. Juli 2021 18:52
An
Landratsamt Neu-Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: City Kebap Marienstraße 1 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225333/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neu-Ulm
Bescheid Entscheidung zum Antrag erhalten Zusammenfassung: - Antrag wird stattgegeben; Informationen werden in 14 …
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
30. August 2021
Status
Warte auf Antwort
Entscheidung zum Antrag erhalten Zusammenfassung: - Antrag wird stattgegeben; Informationen werden in 14 Tagen bekanntgegeben - der Betrieb wurde am 01.01.2017 neu angemeldet, letzte Kontrolle war am 16.10.2018 - nach "vorgegebener Risikobeurteilung" hätte die nächste Kontrolle im Oktober 2020 stattfinden sollen; hat aber aufgrund von Corona nicht stattgefunden - Betriebsinhaber hat in einer Stellungnahme vom 06.08.2021 erklärt alle Beanstandungen hinsichtlich der Routinekontrolle vom 16.10.2018 behoben zu haben
Landratsamt Neu-Ulm
Bekanntgabe der Entscheidung
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Bekanntgabe der Entscheidung
Datum
30. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] Sehr << Anrede >> ich habe heute den Bescheid vom 30.08.202…
An Landratsamt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333]
Datum
1. September 2021 13:40
An
Landratsamt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich habe heute den Bescheid vom 30.08.2021 erhalten, wonach meinem Informationsbegehren vom 21.07.2021 stattgegeben wird. Im Bescheid steht, dass mir die Information in "Schriftform" zugehen wird. Nach meiner Auffassung bezieht sich Schriftform in der Regel auf eine Postzustellung auf Papier. Sollten Sie unter "Schriftform" auch die elektronische Form einbeziehen und mir Information elektronisch zugestellt werden soll, so können Sie diese E-Mail getrost ignorieren. Andernfalls möchte ich nochmal auf meinen Antrag hinweisen, in welchem ich explizit um die elektronisch Übermittlung (E-Mail) bitte. Laut §6 Absatz 1 VIG darf nur aus wichtigem Grund von der gewünschten Form abgewichen werden, eine entsprechende Begründung geht aus dem Bescheid nicht hervor. Daher bitte ich darum entweder eine Begründung mit dem wichtigen Grund nachzureichen oder mir die Information elektronisch (zB. per E-Mail oder per Upload über den Link am Ende dieser Mail) zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225333/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] Sehr << Anrede >> abweichend von der Entscheidung vom 30. A…
An Landratsamt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333]
Datum
22. September 2021 19:09
An
Landratsamt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> abweichend von der Entscheidung vom 30. August, wonach mir die Informationen 14 Tage nach der Entscheidung zugehen sollen, habe ich noch keine Informationen erhalten - weder in der angekündigten postalischen, noch in der geforderten elektronischen Form. Davon ausgehend, dass die Entscheidung dem Betrieb zeitgleich bekanntgegeben wurde, dürfte die Frist inzwischen verstrichen sein. Könnten Sie mir daher die entsprechenden Informationen nun bitte bereitstellen? Oder wurden vom Betrieb weitere rechtliche Mittel eingelegt, in dem Fall würde mich interessieren, wie nun weiter verfahren wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225333/
Landratsamt Neu-Ulm
WG: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] Sehr [geschwärzt], auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass sich [ge…
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Betreff
WG: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333]
Datum
23. September 2021 09:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], auf Ihre Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass sich [geschwärzt] derzeit im Urlaub befindet. Ich habe die Vertretung übernommen und bin gerade dabei, die Fälle abzuarbeiten. Ich bitte Sie daher noch um einige Tage Geduld. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]>; [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Landratsamt Neu-Ulm
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mail. Ich antworte Ihnen stellv…
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Betreff
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333]
Datum
24. September 2021 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Mail. Ich antworte Ihnen stellvertretend für [geschwärzt], die sich derzeit im Urlaub befindet. Wir warten vor Versand der Kontrollberichte immer noch ein paar Tage für den Fall, dass doch noch eine gerichtliche Untersagung eingehen sollte. Dies ist jedoch nicht erfolgt, sodass ich heute den angeforderten Kontrollbericht zur Post gegeben habe. Sie müssten diesen in den kommenden Tagen erhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe bereit…
An Landratsamt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333]
Datum
24. September 2021 12:44
An
Landratsamt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für die rasche Antwort. Ich habe bereits am 1. September per Mail bei [geschwärzt] darauf hingewiesen, dass der Bescheid eine andere Zugangsform vorsieht, als ich beantragt habe. Da §6 Absatz 1 VIG in meinen Augen sehr eindeutig ist und keine wichtigen Gründe für ein Abweichen der beantragten Form genannt wurden, habe ich dies für einen Fehler im Bescheid gehalten und nochmals um eine ggf. zusätzliche elektronische Übermittlung oder die Nennung des wichtigen Grundes gebeten. Da eine Antwort ausblieb habe ich dies in meinem Sinne interpretiert. Könnten Sie mir daher bitte noch zusätzlich den Kontrollbericht elektronisch übermitteln? (Entweder als Anhang per Mail oder für eine verschlüsselte Übermittlung über den Link am Ende dieser E-Mail) Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225333 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landratsamt Neu-Ulm
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail Sehr Antragsteller/in vielen Da…
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Betreff
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail
Datum
24. September 2021 12:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Gründen kann die Übersendung der Kontrollberichte nicht per einfacher E-Mail erfolgen. Die Auskunft bzw. die Kontrollberichte enthalten sensible Daten; diese sind bei der Weitergabe mittels einfacher E-Mail nicht ausreichend geschützt. Dies stellt aus Sicht des Landratsamtes Neu-Ulm und der Regierung von Schwaben nach erfolgter Rücksprache am 09.09.2021 einen wichtigten Grund gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG dar, so dass die Informationsgewährung ausschließlich auf dem Postweg erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail [#225333] Sehr << Anrede &…
An Landratsamt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail [#225333]
Datum
24. September 2021 13:32
An
Landratsamt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> darf ich erfahren welche kritischen Daten konkret in den Kontrollberichten enthalten sein sollen? Personenbezogenen Daten sind ohnehin geschwärzt und soetwas wie die Anschrift einer Gaststätte oder die Auflistung der Mängel erachte ich nicht als datenschutzrechtlich relevant, immerhin gestattet das VIG explizit die Veröffentlichung der Daten. Aber Sie können, wie gesagt, auch gerne eine verschlüsselte Übertragung über den Link am Ende der E-Mail vorhnehmen. So könnten selbst datenschutzrechtlich relevante Daten übertragen werden und ist sogar sicherer als der Postversand. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225333/
Landratsamt Neu-Ulm
Kontrollbericht zu City Kebap, Neu-Ulm
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Kontrollbericht zu City Kebap, Neu-Ulm
Datum
24. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Landratsamt Neu-Ulm
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail [#225333] Sehr Antragsteller/in
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Betreff
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail [#225333]
Datum
27. September 2021 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Sie die gewünschte Information heute auf dem Postweg erhalten dürften gehe ich davon aus, dass sich Ihre Mail erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail [#225333] Sehr << Anrede &…
An Landratsamt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail [#225333]
Datum
27. September 2021 12:37
An
Landratsamt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> der Kontrollbericht kam in der Tat bereits an. Meine Frage erachte ich damit allerdings noch nicht als geklärt. Im Gegenteil, auch nach Begutachten des Kontrollberichts kann ich keine sensiblen Daten finden, welche einer digitalen Übermittlung entgegenstehen würden - insbesondere da ich sogar einen verschlüsselten Kanal angeboten habe. Entsprechend würde ich mich immer noch über eine Antwort auf meine Mail vom 24. September um 13:32 Uhr freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225333/
Landratsamt Neu-Ulm
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail [#225333] Sehr Antragsteller/in
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Betreff
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail [#225333]
Datum
28. September 2021 13:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre Mails vom 24. und 27.09.2021 teilen wir Ihnen mit, dass der Kontrollbericht sowohl Name und Adresse als auch eine Auflistung der vorgefundenen Mängel im Betrieb und damit sensible, datenschutzrelevante Informationen enthält. Die von Ihnen benannte, automatisch generierte Mailadresse bei fragdenstaat.de, wird unsererseits nicht als ausreichend sicherer Übermittlungskanal erachtet. Im Übrigen regelt das VIG lediglich den antragsabhängigen Auskunftsanspruch eines Einzelnen. Über die Zulässigkeit einer Veröffentlichung – insbesondere auf der Internetseite von fragdenstaat.de – wird keine Aussage getroffen. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, steht Ihnen hier selbstverständlich der Rechtsweg offen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail [#225333] Sehr << Anrede &…
An Landratsamt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid zu Antrag nach VIG [#225333] - Versand der Kontrollberichte per Mail [#225333]
Datum
28. September 2021 21:53
An
Landratsamt Neu-Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage. Ich kann Ihrer Argumentation momentan allerdings noch nicht vollends folgen, da sie meiner intuitiven Rechtsauffassung entgegensteht und ich den Eindruck habe, nicht alle notwendigen Regelungen zu kennen. Daher würde ich mich dazu gerne weiter informieren. Worauf beruht denn die Einstufung der datenschutzrechtlichen Relevanz der von Ihnen genannten Daten? Können Sie mir hierzu näheren Quellen nennen, um mich entsprechend einlesen zu können? Sie schrieben, dass dieser Umstand auch durch eine Rücksprache mit der Regierung von Schwaben gestützt wird. Gibt es dazu eine Stellungnahme, Protokolle oder sonstige Dokumente, die Sie mir zum Nachlesen zusenden könnten? Und an wen könnte ich mich wenden, wenn ich mehr zu dieser Regelung erfahren möchte? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225333 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225333/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Neu-Ulm
Ihre E-Mail vom 28.09.2021 Sehr Antragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre letzte E-Mail vom 28.09.2021 und den b…
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Betreff
Ihre E-Mail vom 28.09.2021
Datum
13. Oktober 2021 17:36
Status
image001.png
1,3 KB


Sehr Antragsteller/in wir beziehen uns auf Ihre letzte E-Mail vom 28.09.2021 und den bisher geführten Schriftverkehr. Wir teilen mit, dass wir an der Informationsgewährung aus den von uns genannten Gründen weiterhin festhalten und hierzu keine weiteren Ausführungen machen werden. Die Informationsgewährung zum Betrieb ist erfolgt; der Vorgang ist somit erledigt. Mit freundlichen Grüßen