Stellenbeschreibung "Center of Excellence Cooperation (CEC)"

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Stellenbeschreibung der Position "Center of Excellence Cooperation (CEC)" bei ITD22 im Organigram von ITD vom 18.06.2021

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgen…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellenbeschreibung "Center of Excellence Cooperation (CEC)" [#225334]
Datum
21. Juli 2021 18:52
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Stellenbeschreibung der Position "Center of Excellence Cooperation (CEC)" bei ITD22 im Organigram von ITD vom 18.06.2021 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225334/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu der erbetenen Information ist nach kursorischer Prüfung abzulehnen,…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
Stellenbeschreibung "Center of Excellence Cooperation (CEC)" [#225334]
Datum
9. August 2021 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu der erbetenen Information ist nach kursorischer Prüfung abzulehnen, da diese Information zum gegenwärtigen Zeitpunkt gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG voraussichtlich von der Informationspflicht ausgenommen ist. Diese Entscheidung muss gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid ergehen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages benötige ich daher eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Sie können den Antrag auch zurückziehen, dann wird das Verfahren gebührenfrei eingestellt. Dazu müssen Sie nichts weiter veranlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt] Sie berufen sich hier auf die Ausnahmevorschrift, dass der Entscheidungsvorgang noch nicht abge…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Stellenbeschreibung "Center of Excellence Cooperation (CEC)" [#225334]
Datum
9. August 2021 22:40
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt] Sie berufen sich hier auf die Ausnahmevorschrift, dass der Entscheidungsvorgang noch nicht abgeschlossen ist und die Veröffentlichung die Entscheidung behindern oder gefährden würde. Lt. dem im Internet zugänglichen Organigramm der Organisationseinheit (https://www.hamburg.de/contentblob/10445610/37bf33e0e453959dce42465aa62326b9/data/organigramm-amt-it-digitalisierung.pdf) ist die Stelle derzeit mit [geschwärzt] (Organische Nummer: 2212) besetzt. Offenbar wurde die Stelle daher bereits vergeben, was möglicher Weise Ihrer Aufmerksamkeit entgangen ist. Dies bedeutet nach den geltenden rechtlichen Vorschriften, dass hierzu eine gültige Stellenbeschreibung vorliegen muss und der Besetzungsvorgang auch abgeschlossen ist. Selbst wenn hier noch ein Konkurrentenschutzverfahren bei den Verwaltungsgerichten anhängig sein sollte, würde dies den Besetzungsprozess nicht gefährden. Offenbar ist die zwischenzeitliche Besetzung im Rahmen der "kursorischen Prüfung", also der oberflächlichen Betrachtung, Ihnen entgangen. Deshalb gehe ich nach diesem Hinweis davon aus, dass einer Übersendung der Stellenbeschreibung nichts im Wege steht. Alternativ bin ich aber auch mit einer Zusendung des Ausschreibungstextes für die Stelle einverstanden. Dabei bitte ich jedoch um Mitteilung, wann der behördliche Entscheidungsprozess abgeschlossen ist. Im Übrigen gehe ich davon aus, dass es sich um eine Auskunft gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 HmbTGGebV handelt, nachdem hier lediglich ein Dokument übersandt werden muss, welches Ihnen Ihren Ausführungen entsprechend auch vorliegt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225334 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellenbeschreibung "Center of Excellence Cooperation (CEC)"“ [#225334]
Datum
2. Januar 2022 22:09
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225334/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Ausführungen der Senatskanzlei in der Email vom 9.8.2021 unglaubwürdig sind. Eine Stellenbeschreibung ist zur Einrichtung und Einwertung jeder Stelle zwingend erforderlich, da eine Einrichtung nur bei einem unabweisbaren Bedarf erfolgen darf und die Einwertung dem Aufgaben- und Verantwortungsumfang zu entsprechen hat. Auf meine Email vom 09.8.2021 hat die Senatskanzlei nicht mehr reagiert; ein Grund hierfür ist nicht ersichtlich. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225334.pdf Anfragenr: 225334 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225334/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfragen wg. Stellenbeschreibungen (I3/3/2022 u.a.) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mails vom 2.1.2022 sind hie…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfragen wg. Stellenbeschreibungen (I3/3/2022 u.a.)
Datum
7. Januar 2022 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mails vom 2.1.2022 sind hier eingegangen. Ihre Anfragen haben die folgenden Aktenzeichen erhalten: I3/3/2022 Stellenbeschreibung "Center of Excellence Cooperation (CEC) I3/4/2022 Stellenbeschreibung Kommunikation Bürgerprozesse I3/5/2022 Stellenbeschreibung Programmkoordination und -management I3/6/2022 Stellenbeschreibung Supplier Manager Digital First I3/7/2022 Stellenbeschreibung OZG I3/8/2022 Stellenbeschreibung fachliche Leitstelle OSI I3/9/2022 Stellenbeschreibung Fachliche Leitstelle FL AFM, E-Payment Bitte geben Sie diese Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle in der jeweiligen Angelegenheit an. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten sich über „Frag den Staat“ mit einem Antrag auf Auskunft über die näher bezeichneten Stellenbeschreibungen am 21.7.2021 an die Senatskanzlei gewandt. Sie hätten darauf (außer in dem Verfahren I3/8/2022) die Antwort erhalten, einer Offenlegung der Dokumente stehe § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG entgegen. Sie wurden aufgefordert, für den Versand eines ausführlicher begründeten schriftlichen Ablehnungsbescheids Ihre Postanschrift anzugeben. Sie geben als Begründung für Ihre Ansicht, die Bearbeitung durch die Senatskanzlei sei rechtswidrig, an, dass die Ausführungen unglaubwürdig seien. Eine Stellenbeschreibung sei zur Einrichtung und Einwertung jeder Stelle zwingend erforderlich, da eine Einrichtung nur bei einem unabweisbaren Bedarf erfolgen dürfe und die Einwertung dem Aufgaben- und Verantwortungsumfang zu entsprechen habe. Ich verstehe die Antworten der Senatskanzlei allerdings so, dass die Stellenbeschreibungen durchaus vorliegen, aber Ausschlussgründe gegen die Offenlegung sprechen. Ich bitte Sie daher, sich die Ablehnungsbescheide zustellen zu lassen. Sollten weiterhin Bedenken bestehen, können Sie mir die Bescheide gern zur Prüfung vorlegen. In dem Verfahren I3/8/2022, in dem Sie keine Antwort erhalten habe, werde ich die Senatskanzlei kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen