Unternehmerbetriebe/Lohnarbeiten für externe Auftraggeber

eine vollständige Liste aller externen Auftraggeber Ihrer Werkstätten, Werkhallen o. ä. (sogenannter Unternehmerbetriebe).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine vollständige Liste …
An Justizvollzugsanstalt Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Unternehmerbetriebe/Lohnarbeiten für externe Auftraggeber [#225342]
Datum
22. Juli 2021 05:29
An
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine vollständige Liste aller externen Auftraggeber Ihrer Werkstätten, Werkhallen o. ä. (sogenannter Unternehmerbetriebe).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225342/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Anfragenummer 225342 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 22.07.2021 ist in hiesiger Bearbeitung. Gegenwärtig…
Von
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Betreff
Anfragenummer 225342
Datum
17. August 2021 16:27
Status
Warte auf Antwort
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1,3 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 22.07.2021 ist in hiesiger Bearbeitung. Gegenwärtig erhalten unsere Partnerfirmen als am Verfahren beteiligte Dritte i. S. d. § 8 I IFG Gelegenheit zur Stellungnahme zur etwaigen Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden wir von Teilen unserer Partnerfirmen um Mitteilung hinsichtlich der anfragenden Stelle gebeten, dies insbesondere zur Abklärung, inwiefern die Anfrage eventuell von Wettbewerbern erfolgt ist. In der Kommentatur (siehe etwa BeckOK InfoMedienR/Sicko IFG § 8 Rn. 22, 23) wird mehrheitlich ein solcher Anspruch auf Preisgabe der Identität des Antragstellers bejaht. Ich bitte daher klarstellend um Rückmeldung, ob Sie im Verfahren - wie in Ihrer Mail vom 22.07.21 mitgeteilt - weiterhin der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprechen oder ggf. eine Freigabe erfolgen kann, soweit explizit die Herkunft der Anfrage durch den Dritten erbeten wurde. Ich weise darauf hin, dass sich die Aufrechterhaltung des Widerspruchs zur Weitergabe der Identität im Rahmen der Abwägung gemäß § 8 I IFG zugunsten des Dritten auswirken kann, wenn die Kenntnis der Identität für den Dritten ein wesentlicher Gesichtspunkt für die zu erteilende Einwilligung darstellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenummer 225342 [#225342] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Bitte verzei…
An Justizvollzugsanstalt Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenummer 225342 [#225342]
Datum
22. August 2021 21:50
An
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Bitte verzeihen Sie meine späte Antwort. Sie dürfen meine Daten weitergeben, sofern die Unternehmen danach fragen. Allerdings haben Sie mir gemäß Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung mitzuteilen, an wen Sie wann welche meiner Daten weitergegeben haben. Das auch, damit ich meine Rechte nach Datenschutz-Grundverordnung bei den Unternehmen geltend machen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225342/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenummer 225342 [#225342] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unternehmerb…
An Justizvollzugsanstalt Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenummer 225342 [#225342]
Datum
13. Oktober 2021 05:19
An
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Unternehmerbetriebe/Lohnarbeiten für externe Auftraggeber“ vom 22.07.2021 (#225342) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225342/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Ihre Anfrage - Sachstand Sehr Antragsteller/in vorliegend sind Belange Dritter berührt, so dass diese gemäß § 8 …
Von
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Betreff
Ihre Anfrage - Sachstand
Datum
13. Oktober 2021 08:28
Status
Warte auf Antwort
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1,3 KB


Sehr Antragsteller/in vorliegend sind Belange Dritter berührt, so dass diese gemäß § 8 IFG in einem gesonderten Verfahren zu beteiligen waren, insofern die Sollvorschrift des § 7 Absatz 5 IFG keine zwingende Frist auslöst. Gleichwohl ist das Verfahren nunmehr abgeschlossen und ich möchte davon ausgehen, Ihnen noch im Laufe dieser Woche die erbetene Auskunft erteilen zu können. Bitte lassen Sie mich noch wissen, ob die Auskunft über diese Mailadresse oder über das Portal "fragdenstaat" erfolgen soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage - Sachstand [#225342] Guten Morgen [geschwärzt], besten Dank für Ihre Zwischennachricht. Senden…
An Justizvollzugsanstalt Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage - Sachstand [#225342]
Datum
14. Oktober 2021 05:34
An
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen [geschwärzt], besten Dank für Ihre Zwischennachricht. Senden Sie Ihre Antwort gerne wie gehabt direkt an diese E-Mail-Adresse. Die Adresse wird von fragdenstaat.de zur Verfügung gestellt und erreicht mich direkt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225342 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz Sehr Antragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage übersende …
Von
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Betreff
Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
14. Oktober 2021 17:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage übersende ich Ihnen im Anhang eine Liste unserer Partnerfirmen, welche regelmäßig Aufträge an die JVA zur Gefangenenarbeit erteilen. Gemäß § 22 SLStVollzG dient die Aufnahme von Arbeit dazu, die Gefangenen an ein strukturiertes Arbeitsleiten heranzuführen. Der Möglichkeit, während der Haft einer Beschäftigung nachzugehen, kommt daher eine wichtige Funktion zur Erreichung des Vollzugsziels gemäß § 2 SLStVollzG zu; hiernach sollen die Gefangenen befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. In vollzuglicher Hinsicht ist festzustellen, dass die Aufnahme einer regelmäßigen Beschäftigung den Inhaftierten bei der Bewältigung des nicht immer einfachen Haftalltages eine große Unterstützung ist. Regelmäßig kann hier statuiert werden, dass einhergehend mit einer Arbeitsaufnahme eine deutliche Stabilisierung und Beruhigung in der konkreten Inhaftierungssituation erreicht werden kann, was wiederum maßgeblich darauf zurück zu führen ist, dass das Engagement in einer Beschäftigung ein gesteigertes Selbstwertgefühl zu erzeugen vermag. Seit Geltung des neuen Saarländischen Strafvollzugsgesetzes aus dem Jahr 2013 besteht in Saarländischen Justizvollzugseinrichtungen keine Verpflichtung mehr zu Aufnahme einer Beschäftigung innerhalb der Anstalt. Gleichwohl übersteigt bis heute die Nachfrage der Gefangenen das aktuelle Angebot an Arbeitsplätzen deutlich, so dass Interessenten regelmäßig auf längere Wartelisten verwiesen werden müssen. Die Anstalt ist daher durchgehend bemüht, verlässliche Partnerfirmen zu gewinnen, um diese einerseits von der wichtigen sozialen Funktion der Gefangenenbeschäftigung zu überzeugen, anderseits ebenso von der hier regelmäßig guten Qualität der Arbeit. Zahlreiche unserer Partnerfirmen sind daher schon seit vielen Jahren mit unserem Haus verbunden und schätzen die gute und verlässliche Zusammenarbeit. Die Höhe der Gefangenenlöhne ist regelmäßig Diskussion einer gesellschaftlichen Debatte. Gemäß § 55 Absatz 2 SLStVollzG sind zur Bemessung der Vergütung 9 Prozent der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV zugrunde zu legen, so dass die hier gezahlten Vergütungen sich unterhalb der in der freien Wirtschaft üblichen Löhne bewegen. Aufgrund der gesetzlichen Sonderregelung sind die Vollzugseinrichtungen auch nicht an die Vorgaben des gesetzlichen Mindestlohns gehalten. Hierbei wird man allerdings auch die vollumfängliche Versorgungssituation während der Haft unter Einschluss einer freien staatlichen Gesundheitsfürsorge mit einberechnen müssen, ebenso unterfällt die Gefangenenarbeit der Arbeitslosenversicherung, d.h., dass bei entsprechenden Vorzeiten nach der Haftentlassung Anspruch auf Bezug aus ALG I bestehen kann. Selbstredend ist, dass die Preiskalkulation mit den Partnerfirmen nach den Vorgaben der Geschäftsanweisung für Arbeitsverwaltungen in Justizvollzugsanstalten so zu gestalten ist, dass die vereinbarten Preise die auszuzahlenden Gefangenenlöhne mindestens decken; ein so erwirtschafteter Überschuss unterfällt dem allgemeinen Finanzeinkommen und fließt dem Steuerhaushalt zu. Die Haushaltspläne der Landesverwaltung sehen hierzu eine entsprechende Kostendeckung vor, wobei das staatliche Interesse darauf gerichtet ist, innerhalb der Vollzugseinrichtungen eine gute Gefangenenbeschäftigung zu gewährleisten und das fiskalische Interesse dem untergeordnet ist. Vor diesem Hintergrund haben die aufgeführten Firmen gerne Ihre Einwilligung zur Informationsweitergabe gemäß § 6 IFG erteilt. Leider liegt uns von vier weiteren Partnerfirmen eine entsprechende Einwilligung zur Informationsweitergabe jedoch nicht vor. Gemäß § 6 Satz 2 IFG darf der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur bei entsprechender Einwilligung der Betroffenen erteilt werden. Unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen versteht man Tatsachen, die sich auf einen bestimmten Gewerbebetrieb beziehen, nur einem begrenzten Personenkreis bekannt und damit nicht offenkundig sind, nach dem erkennbaren Willen des Betriebsinhabers geheim gehalten werden sollen und hinsichtlich derer der Betriebsinhaber ein berechtigtes wirtschaftliches Geheimhaltungsinteresse hat (so etwa VG Düsseldorf 26 K 4163/03 und BGHSt 41, 140, 142). Insbesondere das berechtigte wirtschaftliche Interesses bemisst sich dabei nach dem subjektiven Maßstab des betroffenen Unternehmens, wobei diesem Interesse ein hoher Wert zukommt (vgl. Berger in Berger / Roth / Scheel, Informationsfreiheitsgesetz, 1. Auflage 2006 § 6 Randnummer 14). Vor diesem Hintergrund sehe ich mich daher gehalten, in Anwendung von § 6 IFG die fehlende Einwilligung zu berücksichtigen, was ich bedaure; wir haben nichts zu verbergen. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben und bitte darum, die längere Bearbeitungszeit nachzusehen. Im Anhang habe ich Ihnen noch zur weiteren Information den Flyer unserer Arbeitsverwaltung beigefügt. Gerne können Sie sich auch auf unserer Internetseite über unsere breite Angebotspalette informieren. Ansonsten stehe ich Ihnen gerne für weitere Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz [#225342] Guten Morgen [geschwärzt], herzlichen Dank für I…
An Justizvollzugsanstalt Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz [#225342]
Datum
19. Oktober 2021 05:17
An
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen [geschwärzt], herzlichen Dank für Ihre umfassende Antwort. Abschließend möchte ich Sie, wie bereits in meiner Nachricht vom 22.08.2021 angekündigt, bitten, mir alle Firmen zu nennen, denen Sie meine persönlichen Daten weitergegeben haben. Ich möchte gegenüber diesen Firmen meine Rechte nach DSGVO wahrnehmen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225342 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat mich als zuständige Datens…
Von
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Betreff
Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz
Datum
10. November 2021 14:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat mich als zuständige Datenschutzbeauftragte der JVA Saarbrücken gebeten mit Ihnen in Kontakt zu treten. Bezugnehmend auf Ihre E- Mail vom 19.10.2021 teile ich Ihnen mit, dass wir Ihrem Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DSGVO leider nicht nachkommen können. Die von Ihnen begehrten Informationen verletzen die Geschäftsgeheimnissen von unseren Vertragspartnern. Insoweit stellt Art. 15 Abs. 4 DSGVO klar, dass das Auskunftsrecht nicht grenzenlos zur Anwendung kommen kann. Vielmehr muss eine einschränkende Auslegung vorgenommen werden, soweit die Rechte von Dritten beeinträchtigt sind. Dies ist vorliegend der Fall, da wir mit der Offenbarung der Namen unseren Vertragsfirmen deren Rechte gemäß § 5 IFG verletzen würden, da diese sich explizit gegen eine Weitergabe ihrer Daten im Rahmen Ihrer Anfrage von "fragdenstaat" ausgesprochen haben. Zudem verweisen wir abschließend auf den Einwand des Rechtsmissbrauchs als notwendiges Korrektur gemäß § 242 BGB, wonach der Auskunftsanspruch ebenfalls eingeschränkt ist, wenn die betroffene Person ausschließlich oder ganz überwiegend sachfremde Ziele verfolgt, welche mit dem Zweck des Auskunftsanspruchs nichts zu tun haben. (vgl. Lembke, NJW 2020, 1841,1845) Vorliegend besteht die Annahme, dass Sie mit der Erlangung der begehrten Information über Art. 15 DSGVO ihre ursprüngliche Anfrage von "fragdenstaat" komplementieren möchten, weswegen Ihr Auskunftsanspruch von hiesiger Stelle abschlägig beschieden werden muss. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] +[geschwärzt]([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Unternehmerbetriebe/Lohnarbeiten für externe Auftraggeber“ [#225342]
Datum
15. November 2021 12:15
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225342/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde meine persönlichen Daten an Unternehmen weitergegeben hat, mir jetzt aber nicht sagen möchte, an welche Unternehmen meine Daten gingen. Dabei habe ich zwar in meiner Nachricht vom 22.08.2021 der Datenweitergabe zugestimmt. Allerdings explizit nur unter der Bedingung, dass die Behörde mir anschließend mitteilt, an wen sie wann welche meiner Daten weitergegeben hat, damit ich meine Rechte nach Datenschutz-Grundverordnung bei den Unternehmen geltend machen kann. Als Begründung führt die Behörde Art. 15 Abs. 4 DSGVO an, der meiner Meinung nach aber nicht auf juristische Personen anzuwenden ist. Außerdem unterstellt die Behörde mir, ich beabsichtigte einen Rechtsmissbrauch. Diese Unterstellung weise ich energisch zurück. Ich möchte lediglich meine Datenauskunfts- und Datenlöschungsansprüche bei den Unternehmen, an die meine persönlichen Daten gingen, geltend machen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225342.pdf - 2021-08-17_1-image001.jpg - 2021-10-13_2-image001.jpg - 2021-10-14_2-flyerbetrieb.pdf - 2021-10-14_2-image001.jpg - 2021-10-14_2-Informationsfreiheitsgesetz-PartnerfirmenUnternehmerbetriebe.docx - 2021-11-10_1-image001.jpg - 2021-11-10_1-image002.jpg Anfragenr: 225342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225342/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Nachricht vom 15.11.21 - Az. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. November…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 15.11.21 - Az. [geschwärzt]
Datum
17. November 2021 11:24
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 15. November 2021. Soweit Sie in diesem Zusammenhang um Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen nach dem Saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) an die Justizvollzugsanstalt (JVA) Saarbrücken gerichteten Anfrage bitten, wird dieses Verfahren hier zunächst unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. Sie monieren, dass den im Rahmen des (S)IFG-Verfahrens als Dritte beteiligten Unternehmen Ihre Person als Antragsteller mitgeteilt wurde und Ihnen nunmehr diese Unternehmen als Empfänger ihrer personenbezogenen Daten nicht nach Art. 15 DSGVO von der JVA Saarbrücken beauskunftet werden. Im Rahmen einer Vermittlung nach dem SIFG könnte hiesigerseits nochmals klarstellend darauf hingewiesen, werden, dass eine Übermittlung von Antragstellerdaten in einem Drittbeteiligungsverfahren nach dem (S)IFG nach hiesiger Auffassung vom Grundsatz her nicht als erforderlich erachtet wird. Daneben dürfte weiterhin mit Blick auf das geltend gemachte Betriebs- und Geschäftsgeheimnis auf die diesbezüglichen Voraussetzungen und hier insbesondere auf das Erfordernis eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses hinzuweisen sein, das auch nach objektiven Kriterien zu bestimmen und seitens der informationspflichtigen Stelle zu prüfen ist. Dabei kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden, ob die Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes nach § 6 IFG vorliegend zu bejahen sind. Selbst wenn man jedoch zu dem Ergebnis käme, dass dies nicht der Fall ist, gilt zu berücksichtigen, dass die vorliegende Behörde im Rahmen des Vermittlungsverfahrens nach dem SIFG keine Anordnungskompetenz gegenüber der informationspflichtigen Stelle besitzt. Soweit Sie vorliegend jedoch vielmehr die Verletzung Ihres Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 DSGVO geltend machen, käme indessen ein Beschwerdeverfahren nach der DSGVO in Betracht, in dessen Rahmen eine Verletzung des Art. 15 DSGVO hiesigerseits zu prüfen wäre und eine entsprechende Befugnis zur Anordnung der Auskunftserteilung (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) grundsätzlich besteht. Insofern wird um Klarstellung gebeten, ob Sie mit der vorliegenden Eingabe eine Verletzung ihres Rechts nach Art. 15 DSGVO geltend machen und/oder eine (wie oben dargestellte) Vermittlung im Hinblick auf Ihre nach dem SIFG gestellte Anfrage gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 15.11.21 - Az. I 1000/454 [#225342] Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen vielmals…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 15.11.21 - Az. I 1000/454 [#225342]
Datum
17. November 2021 20:05
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für Ihre klarstellende Nachricht. Mir geht es darum, zu wissen, an welche Unternehmen meine Daten weitergegeben wurden, um bei diesen Unternehmen wiederum meine Auskunfts- und Löschrechte nach DSGVO geltend zu machen. Insofern bitte ich Sie, mein Vermittlungsgesuch im Sinne einer Verletzung meines Rechts nach Art. 15 DSGVO zu behandeln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225342/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Eingabe vom 15.11.2021 - neues Az. [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], Ihre Eingabe vom 15.11.2021 wurde von [ge…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Eingabe vom 15.11.2021 - neues Az. [geschwärzt]
Datum
22. November 2021 09:57
Status
Warte auf Antwort
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Sehr [geschwärzt], Ihre Eingabe vom 15.11.2021 wurde von [geschwärzt] nach Rücksprache mit Ihnen intern an das Referat 2 abgegeben. Es wird hier nunmehr als datenschutzrechtliche Beschwerde unter dem neuen Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. Zur Überprüfung Ihres Anliegens habe ich zunächst die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken um Stellungnahme gebeten. Über den weiteren Fortgang und das Ergebnis der Untersuchung werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe vom 15.11.2021 - neues Az. [geschwärzt] [#[geschwärzt]] Guten Morgen [geschwärzt], hat die Justi…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 15.11.2021 - neues Az. [geschwärzt] [#[geschwärzt]]
Datum
28. Januar 2022 05:23
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Morgen [geschwärzt], hat die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken sich zwischenzeitlich auf Ihre Nachricht gemeldet? Immerhin sind seitdem schon über zwei Monate vergangen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
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Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Januar 2022 05:23
Status
Anfrage abgeschlossen

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Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
AW: Ihre Eingabe vom 15.11.2021 - neues Az. S 2200/746 [#225342] Sehr Antragsteller/in ich bestätige hiermit den …
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 15.11.2021 - neues Az. S 2200/746 [#225342]
Datum
31. Januar 2022 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Sachstandsanfrage vom vergangenen Freitag. Die JVA Saarbrücken hat mit Schreiben vom 11.01.2022 (hier eingegangen am 13.01.2022) auf unser Stellungnahmeersuchen vom 22.11.2021 geantwortet. Aufgrund einer Rückfrage wurde die JVA Saarbrücken mit Schreiben vom 19.01.2022 um Ergänzung gebeten - der diesbezügliche Nachtrag steht noch aus. In einem heute Morgen stattgefundenen Telefonat wurde mir bestätigt, dass die Angelegenheit in Bearbeitung sei. Sobald die ausstehende Rückmeldung erfolgt, werde ich Sie über das Ergebnis der hiesigen Prüfung unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe vom 15.11.2021 - neues Az. S 2200/746 [#225342] Sehr << Anrede >> herzlichen Dank fü…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 15.11.2021 - neues Az. S 2200/746 [#225342]
Datum
21. April 2022 16:59
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Zwischennachricht vom 31.01.2022. Haben Sie zwischenzeitlich etwas Neues von der JVA Saarbrücken gehört? Ihr Schreiben an die JVA Saarbrücken mit Bitte um Ergänzung vom 19.01.2022 ist ja mittlerweile auch schon über drei Monate her. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
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Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. April 2022 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen

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Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
AW: Ihre Eingabe vom 15.11.2021 - neues Az. S 2200/746 [#225342] Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Information teile…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 15.11.2021 - neues Az. S 2200/746 [#225342]
Datum
25. April 2022 16:16
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Information teile ich Ihnen wie angekündigt mit, dass sich die JVA Saarbrücken heute mit mir in Verbindung gesetzt hat. Es wurde eine baldige Zulieferung in Aussicht gestellt. Mit freundlichen Grüßen
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Auskunftserteilung Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage über das Portal www.frag…
Von
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Betreff
Auskunftserteilung
Datum
18. Juli 2022 14:59
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage über das Portal www.fragdenstaat.de teile Ich ihnen mit, dass in diesem Rahmen Ihre personenbezogenen Daten (vollständiger Name und Anschrift), auf Nachfrage der folgenden Firmen, an diese übermittelt worden sind: - Firma Exertis Connect GmbH - Firma Globus Fachmärkte GmbH & Co. KG Mit freundlichen Grüßen
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Abschlussmitteilung im Beschwerdeverfahren S 2200 / 746 Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihre…
Von
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Betreff
Abschlussmitteilung im Beschwerdeverfahren S 2200 / 746
Datum
20. Juli 2022 12:06
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich Ihrer beim Unabhängigen Datenschutzzentrum Saarland betriebenen Beschwerde (S 2200 / 746) teile ich Ihnen den Abschluss des Verfahrens mit. Nach der letzten Sachstandsmitteilung vom 25.04.2022 und bald darauf erfolgter Vortragsergänzung seitens der JVA Saarbrücken, wurde die Verantwortliche letztlich durch hiesige Behörde darauf hingewiesen, dass nach hier vertretener Ansicht weder der Beschränkungstatbestand des Art. 15 Abs. 4 DSGVO noch der Einwand des Rechtsmissbrauchs (gem. Art. 12 Abs. 5 S. 2 DSGVO, § 242 BGB) in dem Sie betreffenden Fall einschlägig sind. Wie sich aus der diesbezüglichen Mail vom vorgestrigen Montag, 18.07.2022, ergibt (das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland war als CC-Empfänger eingefügt), hat sich die JVA Saarbrücken mit Ihnen in Verbindung gesetzt und den von Ihnen geltend gemachten Auskunftsanspruch im Hinblick auf Art. 15 Abs. 1 lit. c) DSGVO entsprechend beantwortet. Die beiden Firmen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach §§ 6 und 8 IFG Ihre personenbezogenen Daten als „Empfänger“ im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung erhalten haben, wurden Ihnen damit offengelegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Abschlussmitteilung im Beschwerdeverfahren S 2200 / 746 [#225342] Sehr << Anrede >> ich danke Ihn…
An Justizvollzugsanstalt Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschlussmitteilung im Beschwerdeverfahren S 2200 / 746 [#225342]
Datum
1. August 2022 19:46
An
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antwort. Nun kann ich bei den betroffenen Firmen meine Auskunfts- und Löschansprüche gemäß DSGVO geltend machen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 225342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225342/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Abschlussmitteilung im Beschwerdeverfahren S 2200 / 746 [#225342] Sehr << Anrede >> wieder einmal…
An Justizvollzugsanstalt Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Abschlussmitteilung im Beschwerdeverfahren S 2200 / 746 [#225342]
Datum
1. August 2022 20:00
An
Justizvollzugsanstalt Saarbrücken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wieder einmal möchte ich Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung bei meiner IFG/Datenschutz-Anfrage danken. Nun kann ich bei den betroffenen Firmen meine Auskunfts- und Löschansprüche gemäß DSGVO geltend machen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 225342 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225342/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>