Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Gemäß § 86 Abs. 1 SGB IX ist beim BMAS ein "Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" zu bilden, der aus 49 Mitgliedern besteht.
Ich erbitte einen Hinweis darüber, wo sich Informationen zur genauen Zusammensetzung finden lassen und erbete hilfsweise eine aktuelle Liste der Mitglieder und ihre entsendenden Organisationen.

Zur Erklärung:
Verbände und Vereine können beispielsweise nur dann Schlichtungsverfahren gem. BGG beim Bundesbehindertenbeauftragten beantragen, wenn sie zuvor vom Beirat vorgeschlagen wurden. Derzeit lassen sich keinerlei Informationen zur Existenz, Tätigkeit und Zusammensetzung des Beirates finden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Constantin Grosch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß § 86 Abs. 1…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Constantin Grosch
Betreff
Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen [#225352]
Datum
22. Juli 2021 12:29
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß § 86 Abs. 1 SGB IX ist beim BMAS ein "Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" zu bilden, der aus 49 Mitgliedern besteht. Ich erbitte einen Hinweis darüber, wo sich Informationen zur genauen Zusammensetzung finden lassen und erbete hilfsweise eine aktuelle Liste der Mitglieder und ihre entsendenden Organisationen. Zur Erklärung: Verbände und Vereine können beispielsweise nur dann Schlichtungsverfahren gem. BGG beim Bundesbehindertenbeauftragten beantragen, wenn sie zuvor vom Beirat vorgeschlagen wurden. Derzeit lassen sich keinerlei Informationen zur Existenz, Tätigkeit und Zusammensetzung des Beirates finden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constantin Grosch Anfragenr: 225352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225352/ Postanschrift Constantin Grosch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constantin Grosch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Eingangsbestätigung Ihres Antrags Sehr geehrter Herr Grosch, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags. Ich…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Antrags
Datum
26. Juli 2021 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Grosch, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Beantwortung erst in den nächsten 6-8 Wochen möglich sein wird, da die Prüfung Ihres Antrags noch ein wenig Zeit ein Anspruch nehmen wird. Mit freundlichen Grüßen
Constantin Grosch
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrags [#225352] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Constantin Grosch
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Antrags [#225352]
Datum
24. August 2021 09:16
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ vom 22.07.2021 (#225352) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Constantin Grosch Anfragenr: 225352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225352/ Postanschrift Constantin Grosch << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihr IFG-Antrag vom 22. Juli 2021 Sehr geehrter Herr Grosch, bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben. Mit fre…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 22. Juli 2021
Datum
26. August 2021 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Grosch, bitte beachten Sie das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Constantin Grosch
AW: Ihr IFG-Antrag vom 22. Juli 2021 [#225352] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> herzl…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Constantin Grosch
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 22. Juli 2021 [#225352]
Datum
20. September 2021 09:58
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort. Zwar ist im § 86 Absatz 2 Satz 2 SGB IX die Zusammensetzung des Beirates festgelegt, allerdings ist dadurch weder ersichtlich, welche Organisationen im konkreten Besetzungsfall dahinterstehen (z.B. "ein Mitglied auf Vorschlag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege"), noch wie nun ein Verband, der für Verbandsklagen oder Schlichtungsverfahren anerkannt werden möchte, Kontakt zum Beirat selbst oder Teilen von diesem aufnehmen kann. Gem. § 5 IFG müsste hier eine Drittbeteiligung durchgeführt werden. Ich bitte um Benachrichtigung, ob eine Abfrage um Erlaubnis der Herausgabe der Personen oder zumindest der konkret entsendenden Institutionen erfolgt ist. Mit freundlichen Grüßen Constantin Grosch Anfragenr: 225352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225352/

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: Ihr IFG-Antrag vom 22. Juli 2021 [#225352] Sehr geehrter Herr Grosch, in der Anlage übersende ich Ihnen ein A…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 22. Juli 2021 [#225352]
Datum
8. Oktober 2021 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Grosch, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 20. September 2021 nebst Anlage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ___________________________________ Bundesministerium für Arbeit und Soziales Referat Va 2 „Teilhabe schwerbehinderter Menschen, Werkstätten, versorgungsmedizinische Begutachtung“ Rochusstraße 1, 53123 Bonn   Tel: 0228 99 527 - [geschwärzt] Fax: 0228 99527 - [geschwärzt] E-Mail: va2@bmas.bund.de Internet: www.bmas.de

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