Eingeladene Personen zur Fahnenhissung vor dem Rathaus Köpenick am 19. Juli 2021
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 19. Juli 2021 wurden vor dem Rathaus Köpenick von Bezirksbürgermeister Igel und anderen Personen Regenbogenfahnen gehisst (siehe bspw.: https://twitter.com/baberlintk/status/1417042642291019781). Auf Fotos des Ereignisses waren neben zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern vor allem Politikerinnen und Politiker zu sehen, die der SPD oder der Partei „DIE LINKE.“ angehören, weshalb sich mir die Frage stellt, ob keine Vertreterinnen und Vertreter anderer Parteien eingeladen wurden.
Bitte senden Sie mir eine Liste der vorab zum Ereignis eingeladenen oder vorab über das Ereignis informierten Personen, soweit sie nach Kenntnissen des Bezirksamtes Mitglieder
1. der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin,
2. des Bezirksamtes Treptow-Köpenick von Berlin,
3. des Abgeordnetenhauses von Berlin,
4. des Senats von Berlin oder
5. des Deutschen Bundestages
sind. Das Einladen oder Informieren nach dem vorangegangenen Satz bezieht sich ausschließlich auf schriftliche oder elektronische Handlungen, die unmittelbar von einem Mitglied oder einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Bezirksamtes ausgingen.
Falls Sie Personen aus rechtlichen Gründen nicht namentlich nennen, bitte ich um die Angabe der dem Bezirksamt bekannten Fraktions- oder Parteizugehörigkeit dieser Personen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Juli 2021
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24. August 2021
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