Kontrollbericht zu Mondelez Deutschland Snacks Production GmbH & Co. KG Betriebsstätte Werk Fallingbostel

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mondelez Deutschland Snacks Production GmbH & Co. KG Betriebsstätte Werk Fallingbostel
Deiler Weg 3
29683 Bad Fallingbostel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2021
  • Frist
    25. August 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mondelez Deutschland Snacks Production GmbH & Co. KG Betriebsstätte Werk Fallingbostel [#225397]
Datum
23. Juli 2021 05:59
An
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mondelez Deutschland Snacks Production GmbH & Co. KG Betriebsstätte Werk Fallingbostel Deiler Weg 3 29683 Bad Fallingbostel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225397/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
539,6 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Mein Zeichen 08.204 [#225397] z.Hd. [geschwärzt] Landkreis Heidekreis Veterinärwesen und Verbarucherschutz -V…
An Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mein Zeichen 08.204 [#225397]
Datum
27. Juli 2021 21:05
An
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
z.Hd. [geschwärzt] Landkreis Heidekreis Veterinärwesen und Verbarucherschutz -Veterinärüberwachung- AW: Mein Zeichen 08.204 hiermit halte ich trotz der möglichen Datenweitergabe an meinen Antrag fest. Bitte benachrichtigen Sie mich, sollte der angefragte Betrieb die Offenlegung meine Adresse verlangen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225397 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
geschwärzt
660,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 14.09.2021 - Zeichen 08.204 [#225397] Mein Zeichen 08.204 VIG Anfrage zu Betrieb: Mondele…
An Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 14.09.2021 - Zeichen 08.204 [#225397]
Datum
16. September 2021 21:47
An
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Mein Zeichen 08.204 VIG Anfrage zu Betrieb: Mondelez Deutschland Snacks Production GmbH & Co. KG, Betriebsstätte Werk Bad Fallingbostel, Sehr geehrte Damen und Herren, Mit meinem VIG Antrag habe ich am 23.07.2021 die Kontrollberichte für den obigen Betrieb angefragt. Ich habe um eine Antwort in elektronischer Form (Email) gebeten. Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Darüber hinaus verweise ich auf den eindeutigen Wortlaut des VIG: ,,Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden’’ (§ 6 Abs. 1 S. 1 VIG) Ich bitte Sie, mir die Kontrollberichte per Post zuzusenden. Die bestimmte, vom Antragsteller begehrte Art des Informationszugangs, ist hier die Zusendung der Kontrollberichte. (Personenbezogene Daten können geschwärzt werden) Mit Freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225397/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Heidekreis - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB