Entsorgungskonzept Covid-19-Antigen-Schnelltests

Anfrage an: Stadt Halle (Saale)

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren!

Da seit Monaten massenhaft von Privatpersonen Covid-19-Antigen-Schnelltests verwendet werden, die man nicht einfach im Hausmüll entsorgen darf, wollte ich fragen, ob die Stadt dafür ein Entsorgungskonzept hat. Wenn ja, senden Sie mir dieses bitte zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Das Umweltbundesamt zusammen mit anderen Behörden sieht kein Problem in der Entsorgung im Hausmüll, sofern die Testkits in stabilen (reißfesten), fest verschlossenen Müllbeutel in die Restmülltonne gegeben werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in Da seit Monaten massenhaft von Privatpersonen C…
An Stadt Halle (Saale) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Entsorgungskonzept Covid-19-Antigen-Schnelltests [#225475]
Datum
24. Juli 2021 16:50
An
Stadt Halle (Saale)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in Da seit Monaten massenhaft von Privatpersonen Covid-19-Antigen-Schnelltests verwendet werden, die man nicht einfach im Hausmüll entsorgen darf, wollte ich fragen, ob die Stadt dafür ein Entsorgungskonzept hat. Wenn ja, senden Sie mir dieses bitte zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225475/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Halle (Saale)
Sehr Antragsteller/in Das Umweltbundesamt hat gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut unter Beteiligung des Bundes…
Von
Stadt Halle (Saale)
Betreff
WG: Entsorgungskonzept Covid-19-Antigen-Schnelltests [#225475]
Datum
30. Juli 2021 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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11,6 KB


Sehr Antragsteller/in Das Umweltbundesamt hat gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut unter Beteiligung des Bundesamtes für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Paul-Ehrlich-Institut, den Umweltministerien der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen Empfehlungen zum Umgang mit Abfällen im Zusammenhang mit COVID-19 herausgegeben. Danach können Verbraucherinnen und Verbraucher verwendete Tests in einem stabilen (reißfesten), fest verschlossenen Müllbeutel in die Restmülltonne geben. Werden nicht nur einzelne Testkits entsorgt, ist darauf zu achten, dass Flüssigkeiten durch die Zugabe von saugfähigen Materialien wie Küchenpapier vermieden werden. Kartonverpackungen gehören in die Blaue Tonne, Plastikverpackungen in die Gelbe Tonne. Mit freundlichen Grüßen