Gefährdungsbeurteilung für Besuch und Arbeit im Verwaltungsgericht Weimar
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sind die Corona-Hinweise unter
http://www.vgwe.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$serviceliste/startseitevgweimar?opendocument&vgweimar&startseite
noch aktuell?
Die dort erwähnten Maßnahmen (Abstand halten, Mundschutz tragen, Hände desinfizieren) fallen im Sinne des arbeitsschutzrechtlichen STOP-Prinzips sämtlich in die Kategorie "P - Personenbezogene Schutzmaßnahmen". Nach Arbeitsschutzrecht gehört zur Arbeit mit (biologischen) Arbeitsstoffen eine Gefährdungsbeurteilung, die unter anderem die möglichen alternativen Maßnahmen aller vier Kategorien des STOP-Prinzips erörtert. Bitte senden Sie mir die entsprechende Gefährdungsbeurteilung zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum25. Juli 2021
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28. August 2021
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Gefährdungsbeurteilung für Besuch und Arbeit im Verwaltungsgericht Weimar [#225500]
- Datum
- 25. Juli 2021 10:47
- An
- Verwaltungsgericht Weimar
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Verwaltungsgericht Weimar
- Betreff
- Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (1220 E - 11/21)
- Datum
- 29. Juli 2021 07:53
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (1220 E - 11/21) [#225500]
- Datum
- 29. Juli 2021 10:49
- An
- Verwaltungsgericht Weimar
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Verwaltungsgericht Weimar
- Betreff
- Antwort: AW: Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (1220 E - 11/21)
- Datum
- 2. August 2021 07:46
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (1220 E - 11/21) [#225500]
- Datum
- 2. August 2021 16:53
- An
- Verwaltungsgericht Weimar
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- Verwaltungsgericht Weimar
- Betreff
- Antwort: AW: Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (1220 E - 11/21)
- Datum
- 4. August 2021 09:26
- Status
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- Betreff
- AW: Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (1220 E - 11/21) [#225500]
- Datum
- 4. August 2021 10:10
- An
- Verwaltungsgericht Weimar
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- Antwort: AW: Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (1220 E - 11/21) [#225500]
- Datum
- 6. August 2021 09:08
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- Betreff
- AW: Antrag auf Aktenauskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (1220 E - 11/21) [#225500]
- Datum
- 6. August 2021 09:21
- An
- Verwaltungsgericht Weimar
- Status
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