Lobby Kontakte im Amt für IT und Digitalisierung

Kontakte zu Unternehmen und Verbänden im Jahr 2021 (01.01.-30.06.2021), die nicht mit einem konkreten Vertragsverhältnis verbunden waren
einschließlich Vortragstätigkeiten

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lobby Kontakte im Amt für IT und Digitalisierung [#225611]
Datum
27. Juli 2021 00:53
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Kontakte zu Unternehmen und Verbänden im Jahr 2021 (01.01.-30.06.2021), die nicht mit einem konkreten Vertragsverhältnis verbunden waren einschließlich Vortragstätigkeiten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225611/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in,  wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große …
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Lobby Kontakte im Amt für IT und Digitalisierung [#225611]
Datum
7. September 2021 06:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Anfragesteller/in,  wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben am 27.07.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Ver…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Lobby Kontakte im Amt für IT und Digitalisierung [#225611]
Datum
29. Oktober 2021 13:42
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben am 27.07.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und teilen mit, dass eine Aufstellung der Kontakte im Sinne der Anfrage hier nicht vorliegt. Nach dem HmbTG bezieht sich die gesetzliche Auskunftspflicht auf die vorhandenen amtlichen Informationen der auskunftspflichtigen Stelle. Eine Pflicht zur Erstellung von Unterlagen, zur Darstellung von Sachverhalten oder zur Beantwortung von Fragen ist im HmbTG nicht vorgesehen. Gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG erfordert die Ablehnung eines Antrags einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lobby Kontakte im Amt für IT und Digitalisierung“ [#225611]
Datum
20. November 2021 03:35
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225611/ Fristüberschreitung: Meine Anfrage datiert auf den 26.07.2021. Die Antwort der Senatskanzlei erfolgte am 29.10.2021. Selbst wenn ich die - nach Ablauf der gesetzlichen Beantwortungsfrist - erfolgte Fristverlängerung vom 07.09.2021 mit berücksichtige, hätte die Antwort am 29.09.2021 erfolgen müssen. Es liegen keine irgendwie gearteten Anhaltspunkte vor, dass die Antwort eine sonderliche Komplexität aufweist, gerade weil sich die Senatskanzlei lediglich darauf zurückzieht, dass keine Unterlagen zu erstellen sind. Inhaltlich: Amtliche Informationen sind nicht nur vorhandene Dokumente. Vorliegend wurde auch keine Aufstellung verlangt, sondern die Angabe sämtlicher Lobbykontakte. Es ist in der Rechtsprechung zwischenzeitlich durchaus verankert, dass dazu im Zweifel auch eine Übersicht gehört, selbst wenn diese bislang nicht vorliegt, um im Anschluß daran konkrete Unterlagen anfordern zu können. Die Senatskanzlei hat hier auch eine Beratungspflicht. Ich bitte, das Verhalten zu rügen und zu veranlassen, dass die Senatskanzlei ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Offenlegung nachkommt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225611.pdf Anfragenr: 225611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225611/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe wg. Lobbykontakte ITD (I3/3641/2021) [#225611] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. Lobbykontakte ITD (I3/3641/2021) [#225611]
Datum
4. Dezember 2021 18:06
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Fristüberschreitung: Was wäre denn eine erhebliche Fristüberschreitung aus Ihrer Sicht? Ich denke, eine Fristüberschreitung von 3 Monaten ist doch eine sehr erhebliche Pflichtverletzung, die mindestens einer öffentlichen Rüge wert ist. Zudem sehe ich auch, dass die Senatskanzlei derzeit sich sehr leicht tut mit den Fristen und die Fristen reihenweise um Monate überschreiten lässt, ohne dass hier eine Abhilfe beispielsweise durch eine personelle Verstärkung sichtbar wäre. Lobbykontakte: Ich denke nicht, dass die Verwaltung hier beispielsweise alle Mitarbeiter:innen befragen müßte. Lobbykontakte sind nicht normale Kontakte zu Firmen im Rahmen der Auftragsbearbeitung, sondern gezielte Kontakte zur Information über unternehmerische Entwicklungen. Solche Kontakte werden in Behörden regelmäßig auf sehr hoher Ebene gepflegt und haben auch vorbereitende Unterlagen. Insofern reicht es aus, wenn CDO und CIO abgefragt werden und auch im ELDORADO dürften entsprechende Unterlagen leicht und einfach findbar sein. Eine Pflicht zur Ablage besteht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225611/