Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweinemastanlage Woestmann KG in Teutschenthal von Anfang 2019 bis heute

Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen.
1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, genehmigt?
2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (Stichtagsmeldung aus der HIT-Datenbank sowie anhand von Berichten bei Kontrollen vor Ort)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen,…
An Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweinemastanlage Woestmann KG in Teutschenthal von Anfang 2019 bis heute [#225642]
Datum
27. Juli 2021 17:48
An
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die die genehmigte und die tatsächlich genutzten Tierplatzzahlen der unten genannten Anlage belegen. 1. Welche Tierplatzzahl wurde für die Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, genehmigt? 2. Wie viele Tiere wurden wirklich in der Anlage - Schnitt für das Jahr 2019, für das Jahr 2020 und das Jahr 2021 sowie jeweils für einen bestimmten Jahresmonat - gehalten (Stichtagsmeldung aus der HIT-Datenbank sowie anhand von Berichten bei Kontrollen vor Ort)? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225642/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit wird bestätigt, dass Ihr unten stehender Antrag am 27.07.2021 in …
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Betreff
WG: Genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweinemastanlage Woestmann KG in Teutschenthal von Anfang 2019 bis heute [#225642]
Datum
2. August 2021 11:31
Status
Warte auf Antwort
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2,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit wird bestätigt, dass Ihr unten stehender Antrag am 27.07.2021 in unserem Amt eingegangen ist und nunmehr bearbeitet wird. Von Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen. Im Auftrag Dr. Meier ALin, Amtstierärztin ______________________________ Landkreis Saalekreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Adresse Oberaltenburg 4b 06217 Merseburg Telefon 03461 40-1771 Fax 03461 40-1799 E-Mail <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> [cid:image001.png@01D6881F.D5F25300] [cid:image002.jpg@01D6881F.D5F25300] P Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweinematanlage Woestmann KG in Teutschenthal Sehr Antra…
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Betreff
genehmigte und tatsächlich genutzte Tierplatzzahlen der Schweinematanlage Woestmann KG in Teutschenthal
Datum
3. August 2021 07:30
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird zuständigkeitshalber an das Landesverwaltungsamt Halle zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Ihre Anfrage vom 27.07.2021 zur Schweinemastanlage Woestmann KG in Teutschenthal Sehr Antragsteller/in Ihre o.g. A…
Von
Veterinär- und Lebensmittel- überwachungsamt - Landkreis Saalekreis
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.07.2021 zur Schweinemastanlage Woestmann KG in Teutschenthal
Datum
3. August 2021 07:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,3 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre o.g. Anfrage wurde zuständigkeitshalber an das Landesverwaltungsamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihre beiden (über "fragdenstaat" gestellten) UIG-Anträge vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durc…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre beiden (über "fragdenstaat" gestellten) UIG-Anträge vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durch den LK Saalekreis) wg. Brandschutz und Tierplatzzahlen der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Eingangsbestätigungen
Datum
3. August 2021 13:46
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre beiden im Betreff genannten UIG-Anträge sind bei mir eingegangen. Nach meinen erforderlichen Abstimmungen werde ich mich wieder - zwecks Beantwortung Ihrer UIG-Anfragen - an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihre beiden (über "fragdenstaat" gestellten) UIG-Anträge vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durc…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre beiden (über "fragdenstaat" gestellten) UIG-Anträge vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durch den LK Saalekreis) wg. Brandschutz und Tierplatzzahlen der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Eingangsbestätigungen
Datum
3. August 2021 13:46
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre beiden im Betreff genannten UIG-Anträge sind bei mir eingegangen. Nach meinen erforderlichen Abstimmungen werde ich mich wieder - zwecks Beantwortung Ihrer UIG-Anfragen - an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihr (über den Web-Service "fragdenstaat" gestellter) UIG-Antrag vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleit…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihr (über den Web-Service "fragdenstaat" gestellter) UIG-Antrag vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durch den LK Saalekreis) wg. Tierplatzzahlen der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage
Datum
3. September 2021 09:42
Status
Sehr Antragsteller/in nach dem Ergebnis meiner Abstimmung mit dem Referatsbereich Überwachung (402.e) beantworte ich Ihre im Betreff genannte UIG-Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Genehmigte Tierplatzzahl und entsprechende Unterlagen hierzu: Die Schweinemastanlage Woestmann KG betreibt am Standort Hallesche Straße 5a in 06179 Teutschenthal OT Eisdorf eine Schweinemastanlage mit oder ohne Ferkelaufzucht. Die Anlage wurde nach § 16 BImSchG am 14.03.1996 wesentlich geändert. Mit Schreiben vom 26.01.2021 (eingegangen am 28.01.2021) zeigte die Betreiberin gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG folgende Änderung des Betriebs der genehmigungsbedürftigen Anlage an: - Wiederaufbau der Ställe 1 bis 3 mit zentraler Abluftführung gemäß "Änderungsanzeige" nach § 15 BImSchG vom 15.12.2016. - Einrichtung einer alternativen Haltungsform in allen Ställen. Gemäß Genehmigung nach § 16 BImSchG v. 14.03.1996 stellt sich der immissionsschutzrechtliche Stand wie folgt dar: Anlage zur Haltung und Aufzucht von 5888 Mastschweinen (824 Großvieheinheiten). Durch die o.g. Änderung nach § 15 Abs. 1 BImSchG wurde einer alternativen Haltungsform in allen Ställen wie folgt: Anlage zur Haltung und Aufzucht von 4537 Mastschweinen und 3454 Ferkeln (773 Großvieheinheiten) zugestimmt. Ausdrücklich wurde darauf hingewiesen, dass sich die Genehmigungsfreiheit nur auf die immissionsschutzrechtlichen Belange (Luft- und Lärmschutz) beziehen. Für die Realisierung erforderliche Entscheidungen nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z. B. Bau-, Wasser-, Abfall-, Gewerbe- oder Tierschutzrecht, bleiben von dieser Entscheidung unberührt und sind, falls erforderlich, in der Verantwortung der Betreiberin separat bei der jeweils zuständigen Behörde vor Beginn der Änderung einzuholen. Die o.g. Genehmigung vom 14.03.1996 habe ich als Anlage anbei beigefügt. Zu Frage 2: Durchschnittlich genutzte Tierplatzzahlen für die Jahre 2019 - 2021: Hinsichtlich der Beantwortung der Frage 2 ergeben sich folgende Tierplatzzahlen für die Jahre 2019 - 2021 entsprechend des jeweiligen Datums der entsprechenden Stichtagsmeldung: Stichtagsmeldung Anzahl Schweine 01.01.2019 5741 01.01.2020 5579 01.01.2021 942 Vor dem Hintergrund der digitalen und kürzeren Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage werde ich für die Bearbeitung Ihres UIG-Antrags insgesamt keine Kosten erheben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage [#225642] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die unkomplizierte Beantwo…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage [#225642]
Datum
3. September 2021 12:41
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die unkomplizierte Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225642/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>