Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal

Anfrage an: Landkreis Saalekreis

Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz aufgrund der verheerenden Brände in den Jahren 2014 und 2020.
1 Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?
2 Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?
3 Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?
4 Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?
5 Da sich schon mehrmals gezeigt hat, daß von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?
6 Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?
7 Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?
8 Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen?
9 Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?
10 Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2021
  • Frist
    2. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen,…
An Landkreis Saalekreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal [#225644]
Datum
27. Juli 2021 18:02
An
Landkreis Saalekreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz aufgrund der verheerenden Brände in den Jahren 2014 und 2020. 1 Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet? 2 Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können? 3 Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt? 4 Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert? 5 Da sich schon mehrmals gezeigt hat, daß von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant? 6 Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff? 7 Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt? 8 Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen? 9 Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden? 10 Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank vorab für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225644/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Saalekreis
Sehr [geschwärzt], hiermit wird bestätigt, dass Ihr unten stehender Antrag am 27.07.2021 in unserem Amt eingegang…
Von
Landkreis Saalekreis
Betreff
WG: WG: Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal [#225644]
Datum
2. August 2021 11:28
Status
Warte auf Antwort
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2,1 KB


Sehr [geschwärzt], hiermit wird bestätigt, dass Ihr unten stehender Antrag am 27.07.2021 in unserem Amt eingegangen ist und nunmehr bearbeitet wird. Von Nachfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen. Im Auftrag [geschwärzt] ALin, Amtstierärztin ______________________________ Landkreis Saalekreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Adresse Oberaltenburg 4b 06217 Merseburg Telefon 03461 [geschwärzt] Fax 03461 [geschwärzt] E-Mail [geschwärzt]<[geschwärzt]> [cid:image005.png@01D7877F.40C556F0] [cid:image006.jpg@01D7877F.40C556F0] P Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss!
Landkreis Saalekreis
Ihre Anfrage vom 27.07.2021 bezüglich der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal Sehr Antragsteller/in Ihr…
Von
Landkreis Saalekreis
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.07.2021 bezüglich der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal
Datum
3. August 2021 07:49
Status
Warte auf Antwort
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2,3 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an das Landesverwaltungsamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihre beiden (über "fragdenstaat" gestellten) UIG-Anträge vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durc…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre beiden (über "fragdenstaat" gestellten) UIG-Anträge vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durch den LK Saalekreis) wg. Brandschutz und Tierplatzzahlen der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Eingangsbestätigungen
Datum
3. August 2021 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre beiden im Betreff genannten UIG-Anträge sind bei mir eingegangen. Nach meinen erforderlichen Abstimmungen werde ich mich wieder - zwecks Beantwortung Ihrer UIG-Anfragen - an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihre beiden (über "fragdenstaat" gestellten) UIG-Anträge vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durc…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihre beiden (über "fragdenstaat" gestellten) UIG-Anträge vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durch den LK Saalekreis) wg. Brandschutz und Tierplatzzahlen der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Eingangsbestätigungen
Datum
3. August 2021 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre beiden im Betreff genannten UIG-Anträge sind bei mir eingegangen. Nach meinen erforderlichen Abstimmungen werde ich mich wieder - zwecks Beantwortung Ihrer UIG-Anfragen - an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihr (über den Web-Service "fragdenstaat" gestellter) UIG-Antrag vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleit…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihr (über den Web-Service "fragdenstaat" gestellter) UIG-Antrag vom 03.08.2021 (Posteing. per Weiterleitg. durch den LK Saalekreis) wg. Brandschutz der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Zwischennachricht
Datum
3. September 2021 09:42
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer im Betreff genannten UIG-Anfrage teilte mir der Referatsbereich Überwachung (402.e) mit, dass zwecks der Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage noch ein weiterer Abstimmungsbedarf mit dem Landkreis Saalekreis erforderlich sei. Vor diesem Hintergrund muss ich für die Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage die Zweimonatsfrist nach UIG in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Brandschutz der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Zwischennachricht [#225644] Sehr << Anred…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Brandschutz der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Zwischennachricht [#225644]
Datum
3. September 2021 13:28
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zwischenmeldung. Ich habe die Frist um einen Monat verlängert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225644/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ihr (über den Web-Service "fragdenstaat" gestellter UIG-Antrag vom 03.08.2021 (Posteingang per Weiterlei…
Von
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Betreff
Ihr (über den Web-Service "fragdenstaat" gestellter UIG-Antrag vom 03.08.2021 (Posteingang per Weiterleitg. durch den LK Saalekreis) wg. Brandschutz der Schweinemastanl. Woestmann KG Teutschenthal; hier: Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage
Datum
22. September 2021 13:35
Status
Sehr Antragsteller/in nach den Ergebnissen der ergänzenden Abstimmung des Referatsbereichs Anlagenüberwachung mit dem Landkreis Saalekreis und meiner danach erfolgten ergänzenden Abstimmung mit dem Referatsbereich Anlagenüberwachung beantworte ich Ihre im Betreff genannten UIG-Anfrage wie folgt: 1. Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet? Die Rettung der Tiere ist durch den Betreiber zu organisieren. 2. Ist das Gebäude so gebaut, dass mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können? Die in Betrieb befindlichen Anlagen sind Bestandgebäude, bauordnungsrechtliche Vorschriften für die Evakuierung von Tieren bestehen nicht. 3. Welches Szenario, d. h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt? Die in Betrieb befindlichen Anlagen sind Bestandgebäude, für die kein Brandschutzkonzept zugrunde gelegt werden kann. Für die Errichtung neuer Stallanlagen liegen dem Ordnungsamt des Saalekreises, SG Brandschutz, derzeit keine Unterlagen vor. Allen fachrechtlichen Dokumenten, auch ein Brandschutzkonzept, ist die genehmigte Tierplatzkapazität zugrunde zu legen. 4. Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert? Die Rettung der Tiere ist durch den Betreiber zu organisieren, bauordnungsrechtliche Vorschriften für die Evakuierung von Tieren bestehen nicht. 5. Da sich schon mehrmals gezeigt hat, dass von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Die letzte Brandsicherheitsschau wurde am 20.02.2019 durchgeführt. Entsprechend Brandsicherheitsschauverordnung des Landes Sachsen-Anhalt darf der zeitliche Abstand zwischen zwei Brandsicherheitsschauen fünf Jahre nicht überschreiten, die nächste Brandsicherheitsschau ist spätestens im Jahr 2024 durchzuführen. 6. Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff? In den bestehenden Ställen sind größtenteils Betonspaltenböden verbaut. 7. Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt? Nein, die anfallende Gülle wird kontinuierlich im Fließkanalsystem einer Biogasanlage zugeführt. 8. Gehe ich recht in der Annahme, dass die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen? Bisher ja. Zukünftig sollen die Ställe untereinander durch Schieber entkoppelt werden können. 9. Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden? Diese Information liegt nicht vor. 10. Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert? Nein, eine Unterflurabsaugung ist in der Anlage nicht vorhanden. Vor dem Hintergrund der digitalen und noch kürzeren Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage werde ich für die Bearbeitung Ihres UIG-Antrags insgesamt keine Kosten erheben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage [#225644] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die unkomplizierte Bea…
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beantwortung Ihrer UIG-Anfrage [#225644]
Datum
22. September 2021 14:45
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die unkomplizierte Beantwortung der Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225644/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>