Unsere Referenz: A(2021)6195
Sehr geehrter Herr Urnau,
im Anschluss an Ihren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32001R1049> eingereichten Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die das Sekretariat des Petitionsausschusses (PETI) mit dem Vorsitzenden und/oder den Mitgliedern des Petitionsausschusses im Zusammenhang mit den Petitionen 0027/2021 und 0622/2021 ausgetauscht hat, Das Parlament teilt Ihnen mit, dass das Sekretariat des PETI nicht im Besitz von Dokumenten ist, die mit dem Vorsitzenden und/oder den Mitgliedern des PETI im Zusammenhang mit den oben genannten Petitionen ausgetauscht wurden, und dass das Parlament daher nicht in der Lage ist, der Öffentlichkeit Zugang zu den angeforderten Dokumenten zu gewähren, da es nicht im Besitz dieser Dokumente im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist.
Das Parlament hat Ihnen in Beantwortung Ihrer Anträge mit den Aktenzeichen A(2021)3809 und EP(2021)013639 alle verfügbaren Dokumente zur Petition 0027/2021 zugänglich gemacht. Zu Ihrer Information: Die Petition 0027/2021 wurde am 25. Februar 2021 vom Petitionsausschuss für unzulässig erklärt:
https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0027%252F2021/html/Petition-No-0027%252F2021-by-Linde-J%25C3%25B6rck-%2528German%2529-on-state-aid-for-the-%25E2%2580%259CElbtower%25E2%2580%259D-project-in-Hamburg
Für die Petition 0622/2021 wurde ein weiterer Antrag auf Zugang zu Dokumenten gestellt, und als Antwort auf diesen Antrag wurden mehrere Dokumente über das öffentliche Dokumentenregister des Parlaments zugänglich gemacht. Sie können diese Dokumente, u.a. zur Petition 0027/2021, die Ihnen bereits zugänglich gemacht wurde, über diesen Link aufrufen:
https://www.europarl.europa.eu/RegistreWeb/search/simpleSearchHome.htm;jsessionid=1A6D8F04CAC191810C25948377544686?references=EP-PE_DV(2018)09-2018&searchLanguages=DE&sortAndOrder=DATE_DOCU_DESC
Es wurden keine weiteren Dokumente zur Petition 0622/2021 ermittelt, und daher kann das Parlament, wie oben ausgeführt, keinen öffentlichen Zugang zu den im vorliegenden Antrag beantragten Dokumenten gewähren, da es nicht im Besitz dieser Dokumente im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist.
Auf dieser Grundlage betrachtet das Parlament Ihren Antrag als bearbeitet und die Akte als geschlossen. Sollten Sie weitere Anfragen zu bestimmten Dokumenten des Parlaments haben, zögern Sie bitte nicht, sich erneut an uns zu wenden<
https://www.europarl.europa.eu/RegistreWeb/requestdoc/secured/form.htm;jsessionid=2620E10CB360803C15D3D8C22ACDDA78?language=DE>.
Mit freundlichen Grüßen,