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Mitteilungen des Sekretariats des Petitionsausschusses zu den Petitionen 0027/2021 und 0622/2021

Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001

Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Basis der Verordnungen 1049/2001 bitte ich Sie um Übersendung der Mitteilungen/Aufzeichnungen des Sekretariats des Petitionsausschusses zu den Petitionen 0027/2021 und 0622/2021 für die Vorsitzende und/oder Mitglieder des Petitionsausschusses.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    18. August 2021
  • 0 Follower:innen
Michael Urnau
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 bitte ic…
An Europäisches Parlament Details
Von
Michael Urnau
Betreff
Mitteilungen des Sekretariats des Petitionsausschusses zu den Petitionen 0027/2021 und 0622/2021 [#225692]
Datum
28. Juli 2021 07:24
An
Europäisches Parlament
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnung 1049/2001 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 bitte ich Sie um Übersendung der Mitteilungen/Aufzeichnungen des Sekretariats des Petitionsausschusses zu den Petitionen 0027/2021 und 0622/2021 für die Vorsitzende und/oder Mitglieder des Petitionsausschusses. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Urnau Anfragenr: 225692 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225692/ Postanschrift Michael Urnau << Adresse entfernt >>
Europäisches Parlament
A(2021)6195/DP/de - Empfangsbestätigung/ acknowledgement of receipt Unsere Referenz: A(2021)6195 - Empfangsbestäti…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2021)6195/DP/de - Empfangsbestätigung/ acknowledgement of receipt
Datum
28. Juli 2021 14:12
Status
Warte auf Antwort
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8,8 KB


Unsere Referenz: A(2021)6195 - Empfangsbestätigung Sehr geehrter Herr Urnau, Ihre Nachricht ist beim Europäischen Parlament eingegangen und wurde am 28.07.2021 registriert. Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bearbeitet. Im Einklang mit der genannten Verordnung wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab der Registrierung Ihrer Anfrage bearbeitet. Ihre personenbezogenen Angaben werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU)2018/1725 vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Das Europäische Parlament behält sich das Recht vor, Sie um die Übermittlung weiterer Angaben zu Ihrer Identität zu ersuchen, um die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Durchführungsmaßnahmen des Parlaments zu prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass persönliche Daten, die Sie bei der Nutzung der Website FragDenStaat zur Verfügung stellen, möglicherweise über diese private Website veröffentlicht werden. Das Europäische Parlament kann für eine solche Veröffentlichung nicht verantwortlich gemacht werden. Sollten Sie dem Europäischen Parlament direkt persönliche Daten zur Verfügung stellen müssen und eine Veröffentlichung vermeiden wollen, können Sie dies von Ihrer privaten E-Mail-Adresse aus tun, indem Sie von der folgenden funktionalen Mailbox Gebrauch machen: AccesDocs(at)europarl.europa.eu Mit freundlichen Grüßen,

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Europäisches Parlament
A(2021)6195/FR/de Unsere Referenz: A(2021)6195 Sehr geehrter Herr Urnau, im Anschluss an Ihren gemäß der Verord…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2021)6195/FR/de
Datum
10. August 2021 16:42
Status
Anfrage abgeschlossen
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8,8 KB


Unsere Referenz: A(2021)6195 Sehr geehrter Herr Urnau, im Anschluss an Ihren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32001R1049> eingereichten Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die das Sekretariat des Petitionsausschusses (PETI) mit dem Vorsitzenden und/oder den Mitgliedern des Petitionsausschusses im Zusammenhang mit den Petitionen 0027/2021 und 0622/2021 ausgetauscht hat, Das Parlament teilt Ihnen mit, dass das Sekretariat des PETI nicht im Besitz von Dokumenten ist, die mit dem Vorsitzenden und/oder den Mitgliedern des PETI im Zusammenhang mit den oben genannten Petitionen ausgetauscht wurden, und dass das Parlament daher nicht in der Lage ist, der Öffentlichkeit Zugang zu den angeforderten Dokumenten zu gewähren, da es nicht im Besitz dieser Dokumente im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist. Das Parlament hat Ihnen in Beantwortung Ihrer Anträge mit den Aktenzeichen A(2021)3809 und EP(2021)013639 alle verfügbaren Dokumente zur Petition 0027/2021 zugänglich gemacht. Zu Ihrer Information: Die Petition 0027/2021 wurde am 25. Februar 2021 vom Petitionsausschuss für unzulässig erklärt: https://www.europarl.europa.eu/petitions/de/petition/content/0027%252F2021/html/Petition-No-0027%252F2021-by-Linde-J%25C3%25B6rck-%2528German%2529-on-state-aid-for-the-%25E2%2580%259CElbtower%25E2%2580%259D-project-in-Hamburg Für die Petition 0622/2021 wurde ein weiterer Antrag auf Zugang zu Dokumenten gestellt, und als Antwort auf diesen Antrag wurden mehrere Dokumente über das öffentliche Dokumentenregister des Parlaments zugänglich gemacht. Sie können diese Dokumente, u.a. zur Petition 0027/2021, die Ihnen bereits zugänglich gemacht wurde, über diesen Link aufrufen: https://www.europarl.europa.eu/RegistreWeb/search/simpleSearchHome.htm;jsessionid=1A6D8F04CAC191810C25948377544686?references=EP-PE_DV(2018)09-2018&searchLanguages=DE&sortAndOrder=DATE_DOCU_DESC Es wurden keine weiteren Dokumente zur Petition 0622/2021 ermittelt, und daher kann das Parlament, wie oben ausgeführt, keinen öffentlichen Zugang zu den im vorliegenden Antrag beantragten Dokumenten gewähren, da es nicht im Besitz dieser Dokumente im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist. Auf dieser Grundlage betrachtet das Parlament Ihren Antrag als bearbeitet und die Akte als geschlossen. Sollten Sie weitere Anfragen zu bestimmten Dokumenten des Parlaments haben, zögern Sie bitte nicht, sich erneut an uns zu wenden<https://www.europarl.europa.eu/RegistreWeb/requestdoc/secured/form.htm;jsessionid=2620E10CB360803C15D3D8C22ACDDA78?language=DE>. Mit freundlichen Grüßen,