Datenschutzfolgenabschätzung für Kontaktverfolgung

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bei der Covid-19-Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt, sei es auf Papier, Corona-WarnApp oder Luca-App, fallen erhebliche Mengen an sensiblen personenbezogenen Daten an. Ich nehme an, dass dafür eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung erstellt wurde. Bitte senden Sie mir diese zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in Bei der Covid-19-Kontaktverfolgung durch das Ge…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgenabschätzung für Kontaktverfolgung [#225698]
Datum
28. Juli 2021 09:58
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr Antragsteller/in Bei der Covid-19-Kontaktverfolgung durch das Gesundheitsamt, sei es auf Papier, Corona-WarnApp oder Luca-App, fallen erhebliche Mengen an sensiblen personenbezogenen Daten an. Ich nehme an, dass dafür eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 der Datenschutz-Grundverordnung erstellt wurde. Bitte senden Sie mir diese zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225698/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr Antragsteller/in für die weitere Bearbeitung ist die vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie die…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
WG: Datenschutzfolgenabschätzung für Kontaktverfolgung [#225698]
Datum
29. Juli 2021 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in für die weitere Bearbeitung ist die vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie die Angabe der korrekten Postanschrift notwendig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben auch für meine anderen Anfragen noch nicht beantwortet, auf welcher recht…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Datenschutzfolgenabschätzung für Kontaktverfolgung [#225698]
Datum
2. August 2021 17:12
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben auch für meine anderen Anfragen noch nicht beantwortet, auf welcher rechtlichen Grundlage Sie mich nach meiner Anschrift fragen. Zitat aus §7 IZG LSA: "(3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden." Nach DSGVO gilt das Prinzip der Datensparsamkeit. Für eine Beantwortung per E-Mail benötigen Sie meine Postanschrift nicht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225698/
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Sehr Antragsteller/in Für die weitere Bearbeitung ist die vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie di…
Von
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Betreff
Datenschutzfolgenabschätzung für Kontaktverfolgung [#225698]
Datum
3. August 2021 08:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Für die weitere Bearbeitung ist die vollständige Angabe Ihres Vor- und Nachnamens sowie die Angabe der korrekten Postanschrift notwendig.“ Eine anonyme Antragstellung scheidet aus. Von einem Antragsteller darf erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren vorbringt und zu seinem Anliegen steht. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren nicht aus dem Verborgenen heraus geführt werden. Der informationspflichtigen Behörde ist es nicht zumutbar, erst im Rahmen des laufenden Verfahrens, weitere Daten abzufragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ich kann in Ihren Ausführungen keine rechtliche Grundlage erkennen. Eine Ernsthafti…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzfolgenabschätzung für Kontaktverfolgung [#225698]
Datum
9. August 2021 17:35
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich kann in Ihren Ausführungen keine rechtliche Grundlage erkennen. Eine Ernsthaftigkeitsprüfung durch Herausgabe der persönlichen Anschrift sieht das IZG LSA nicht vor. Falls doch, nennen Sie mir bitte die entsprechende Stelle. Wenn Sie weiterhin auf der Angabe einer Postanschrift bestehen, so müssen Sie mir eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO aushändigen. Wenn Ihre Antwort sein sollte, dass Ihnen keine Datenschutzfolgenabschätzung vorliegt, so können Sie das ganz einfach per E-Mail mitteilen. Ich verweise hierbei auf das Datenminimierungsgebot nach Art. 5 DSGVO. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225698/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Wie ich auf FragDenStaat sehen kann, haben Sie in der Vergangenheit durchaus auf An…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzfolgenabschätzung für Kontaktverfolgung [#225698]
Datum
9. August 2021 17:46
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Wie ich auf FragDenStaat sehen kann, haben Sie in der Vergangenheit durchaus auf Anfragen per E-Mail und ohne Postanschrift Auskunft erteilt. Wieso brauchen Sie ausgerechnet bei meinen Anfragen eine Postanschrift? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225698/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bitte leiten Sie nachstehende Dienstaufsichtsbeschwerde an Ihre Dienstvorgesetzten …
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzfolgenabschätzung für Kontaktverfolgung [#225698]
Datum
11. August 2021 11:59
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte leiten Sie nachstehende Dienstaufsichtsbeschwerde an Ihre Dienstvorgesetzten weiter. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau Gröger wegen Umgang mit meinen IZG-Anfragen Ich habe in der letzten Zeit eine Reihe von IZG-Anfragen an das Gesundheitsamt gestellt: https://fragdenstaat.de/a/203009 https://fragdenstaat.de/a/204279 https://fragdenstaat.de/a/220442 https://fragdenstaat.de/a/225476 https://fragdenstaat.de/a/225547 https://fragdenstaat.de/a/225548 https://fragdenstaat.de/a/225698 Bei der ersten Anfrage bin ich nur durch Untätigkeitsklage an die begehrten Informationen gekommen. Die anderen Anfragen blieben bislang unbeantwortet, sodass ich dort nach Ablauf der Dreimonatsfrist auch Untätigkeitsklage erheben werde. Noch hoffe ich aber auf einen schnelleren Informationszugang. Leider wird dieser durch Frau Gröger auf vielfältige Weise verhindert. Auf meine Anfrage nach Zahlen, aus denen sich die Wirksamkeit der Covid-19-Impfungen in der Praxis ableiten lässt, antwortet Frau Gröger mit einem "Kostenvoranschlag" von 800 Euro. Damit gibt es mehrere Probleme: Erstens sind Gebühren für IZG-Anfragen durch IZG LSA KostVO in der Fassung vom 13. Juni 2018 auf 500 Euro gedeckelt. Zweitens wird momentan eine indirekte Impfpflicht ab Oktober vorbereitet. Wie kann das sein, bevor man die Zahlen für die praktische Wirksamkeit der Impfungen kennt? Auf meine Nachfrage, wie ich die Anfrage so einschränken kann, dass sie eine einfache Anfrage ist, ist Frau Gröger nicht eingegangen. Jedoch ist sie zu Beratung und Unterstützung bei IZG-Anfragen verpflichtet. (BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 2019, Az. 6 A 2/17) Antworten auf meine weiteren Anfragen macht Frau Gröger davon abhängig, dass ich meine Postanschrift nenne. Eine Rechtsgrundlage nennt sie dafür nicht. Stattdessen meint sie, anhand der Adressangabe die Ernsthaftigkeit meiner Anfragen prüfen zu dürfen. Ich denke, meine erfolgreiche Untätigkeitsklage sollte als Ernsthaftigkeitsnachweis genügen. Ansonsten ist meine Postanschrift für die Beantwortung meiner Anfragen nicht nötig, denn §7 IZG LSA sagt: (3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. Eine Datenschutzerklärung für die Verarbeitung und Speicherung meiner Anschrift nach Art. 13 DSGVO bietet sie nicht an, auch nicht auf Nachfrage. Bitte erinnern Sie Frau Gröger an das Gebot zur zügigen Bearbeitung aus § 10 VwVfG und an §7 IZG LSA: (5) Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. Auffällig ist, dass Frau Gröger auf andere Anfragen, die über das Portal FragDenStaat gestellt werden, zügig und auch ohne Kenntnis einer Postadresse antwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225698/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Gibt es schon eine Reaktion auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde? Mit freundlichen…
An Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzfolgenabschätzung für Kontaktverfolgung [#225698]
Datum
21. September 2021 16:05
An
Stadt Halle (Saale) - Fachbereich Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Gibt es schon eine Reaktion auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225698/