Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen

- Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Lippetal zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Lippetal zu errichten?
- Weche Vorgaben gibt es zur Wandlung bestehender öffentlicher Parkplätze in Parkplätze mit Kennzeichnung zum Parken wählen des Ladevorgangs (EmoG gekennzeichnete Parkflächen)?
- Welche Anforderungen hat die Gemeinde Lippetal an Betrieber von Ladesäulen?
- Eine eventuell vorhandene Vorlage für Nutzungsvertrags der öffentlichen Flächen zur Errichtung einer Ladesäule.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Thomas Drewermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Lippetal Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#225735]
Datum
28. Juli 2021 22:58
An
Kommunalverwaltung Lippetal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Lippetal zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Lippetal zu errichten? - Weche Vorgaben gibt es zur Wandlung bestehender öffentlicher Parkplätze in Parkplätze mit Kennzeichnung zum Parken wählen des Ladevorgangs (EmoG gekennzeichnete Parkflächen)? - Welche Anforderungen hat die Gemeinde Lippetal an Betrieber von Ladesäulen? - Eine eventuell vorhandene Vorlage für Nutzungsvertrags der öffentlichen Flächen zur Errichtung einer Ladesäule.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 225735 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225735/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann

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Kommunalverwaltung Lippetal
Sehr geehrter Herr Drewermann, Ihre Anfrage beantworte ich gerne wie folgt: 1. Unter welchen Voraussetzungen ist…
Von
Kommunalverwaltung Lippetal
Betreff
WG: Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#225735]
Datum
3. September 2021 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Drewermann, Ihre Anfrage beantworte ich gerne wie folgt: 1. Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge möglich einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Lippetal zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Lippetal zu errichten? Ladesäulen sind grundsätzlich "bauliche Anlagen" im Sinne des Bauordnungsrechts. Ladesäulen für E-Fahrzeuge sind in der Regel genehmigungsfrei. Dabei ist es unerheblich, wo sie aufgestellt werden, sei es auf einem Tankstellen- oder Privatgelände etc. Eine Sondernutzungserlaubnis oder ein Nutzungsvertrag ist sicherlich erforderlich bei der Installation einer Ladesäule auf öffentlichem Grundstück. Ebenso ist auf eine Gewerbeanmeldung aufgrund der zu erwartenden Gewinnerzielung hinzuweisen, wenn die Ladesäule öffentlich genutzt werden sollte. 2. Welche Vorgaben gibt es zur Wandlung bestehender öffentlicher Parkplätze in Parkplätze mit Kennzeichnung zum Parken wählen des Ladevorgangs (EmoG gekennzeichnete Parkflächen)? Bei der Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum sind zudem straßenrechtliche Vorgaben zu beachten. Soll eine Ladesäule im öffentlichen Raum errichtet werden, handelt es sich in der Regel um eine straßenrechtliche Sondernutzung, die den übrigen Gemeingebrauch nicht beeinträchtigen darf. In diesem Fall ist daher eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen, deren Genehmigungsvoraussetzungen in den jeweiligen Landesstraßengesetzen geregelt sind (in NRW ist hier die landesrechtliche Vorschrift des § 18 StrWG NRW heranzuziehen). Für alle sonstigen öffentlichen Flächen, die nicht zum "Straßenbereich" gehören, sind Nutzungs- und Überlassungsverträge erforderlich. 3. Welche Anforderungen hat die Gemeinde Lippetal an Betreiber von Ladesäulen? Da die Gemeinde Lippetal bislang keine Ladesäulen auf kommunalen Flächen betreiben lässt, gibt es keinen Anforderungskatalog. Neben der Frage von Grundstück und Baurecht wären sicherlich konkrete örtliche Belange und Vertragsgestaltungen zu erörtern. 4. Eine eventuell vorhandene Vorlage für Nutzungsvertrags der öffentlichen Flächen zur Errichtung einer Ladesäule. Aus vorgenannten Gründen gibt es bislang keine Vorlage für einen Nutzungsvertrag. Freundliche Grüße