Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen

- Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Welver zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Welver zu errichten?
- Weche Vorgaben gibt es zur Wandlung bestehender öffentlicher Parkplätze in Parkplätze mit Kennzeichnung zum Parken wählen des Ladevorgangs (EmoG gekennzeichnete Parkflächen)?
- Welche Anforderungen hat die Gemeinde Welver an Betrieber von Ladesäulen?
- Eine eventuell vorhandene Vorlage für Nutzungsvertrags der öffentlichen Flächen zur Errichtung einer Ladesäule.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Thomas Drewermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Welver Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#225736]
Datum
28. Juli 2021 22:58
An
Kommunalverwaltung Welver
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Welver zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Welver zu errichten? - Weche Vorgaben gibt es zur Wandlung bestehender öffentlicher Parkplätze in Parkplätze mit Kennzeichnung zum Parken wählen des Ladevorgangs (EmoG gekennzeichnete Parkflächen)? - Welche Anforderungen hat die Gemeinde Welver an Betrieber von Ladesäulen? - Eine eventuell vorhandene Vorlage für Nutzungsvertrags der öffentlichen Flächen zur Errichtung einer Ladesäule.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 225736 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225736/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann

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Thomas Drewermann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektrolad…
An Kommunalverwaltung Welver Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
AW: Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#225736]
Datum
6. März 2022 14:29
An
Kommunalverwaltung Welver
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen“ vom 28.07.2021 (#225736) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 188 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann