Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen

- Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Wickede (Ruhr) zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Wickede (Ruhr) zu errichten?
- Weche Vorgaben gibt es zur Wandlung bestehender öffentlicher Parkplätze in Parkplätze mit Kennzeichnung zum Parken wählen des Ladevorgangs (EmoG gekennzeichnete Parkflächen)?
- Welche Anforderungen hat die Gemeinde Wickede (Ruhr) an Betrieber von Ladesäulen?
- Eine eventuell vorhandene Vorlage für Nutzungsvertrags der öffentlichen Flächen zur Errichtung einer Ladesäule.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • 0 Follower:innen
Thomas Drewermann
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Wickede (Ruhr) Details
Von
Thomas Drewermann
Betreff
Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#225737]
Datum
28. Juli 2021 22:59
An
Kommunalverwaltung Wickede (Ruhr)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unter welchen Voraussetzungen ist es für Betreiber von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mögliche einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde Wickede (Ruhr) zu schließen um eine öffentliche Ladesäule in Wickede (Ruhr) zu errichten? - Weche Vorgaben gibt es zur Wandlung bestehender öffentlicher Parkplätze in Parkplätze mit Kennzeichnung zum Parken wählen des Ladevorgangs (EmoG gekennzeichnete Parkflächen)? - Welche Anforderungen hat die Gemeinde Wickede (Ruhr) an Betrieber von Ladesäulen? - Eine eventuell vorhandene Vorlage für Nutzungsvertrags der öffentlichen Flächen zur Errichtung einer Ladesäule.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann Anfragenr: 225737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225737/ Postanschrift Thomas Drewermann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Drewermann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Wickede (Ruhr)
Gemeinde Wickede (Ruhr) Der Bürgermeister Dr. Martin Michalzik Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Drewermann, auf …
Von
Kommunalverwaltung Wickede (Ruhr)
Betreff
AW: Voraussetzungen für Nutzungsvertrag Elektroladesäulen [#225737]
Datum
29. Juli 2021 13:18
Status
Warte auf Antwort
Gemeinde Wickede (Ruhr) Der Bürgermeister Dr. Martin Michalzik Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Drewermann, auf Ihre Anfrage nehme ich wie folgt Stellung: 1. Eine Ladesäule ist grundsätzlich als bauliche Anlage im Sinne des Bauordnungsrechts anzusehen. Ihre Errichtung ist jedoch meistens ohne Baugenehmigung möglich, da sie i.d.R. den „anderen unbedeutenden Anlagen“ zugeordnet kann. 2. Bei der Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum sind zudem straßenrechtliche Vorgaben zu beachten. Soll eine Ladesäule im öffentlichen Raum errichtet werden, handelt es sich in der Regel um eine straßenrechtliche Sondernutzung, die den übrigen Gemeingebrauch nicht beeinträchtigen darf. In diesem Fall ist daher eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen, deren Genehmigungsvoraussetzungen in den jeweiligen Landesstraßengesetzen geregelt sind (in NRW ist hier die landesrechtliche Vorschrift des § 18 StrWG NRW heranzuziehen). 3. Bislang werden Ladesäulen auf kommunalen Flächen bei uns ausschließlich durch das eigene Stadtwerk betrieben. 4. Weitere Anbieter können eine Interessenbekundung mit der Angabe der sie interessierenden konkreten Standorte, ihrem Betreiberkonzept und mit Referenzen aus anderen Kommunen bei der Gemeindeverwaltung einreichen. 5. Insofern hat die Antwort der Stadt Winterberg auf Ihre gleichgelagerte Anfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/vorau...) auch für uns Gültigkeit, dass neben der Frage von Grundstück und Baurecht weitere auf die Örtlichkeit und konkrete Vertragsgestaltung bezogene Belange zu erörtern sind, die sich vorzugsweise im direkten Dialog unter den o.a. Voraussetzungen (s. 4) klären lassen. 6. Dazu lade ich Sie bei Interesse ein. Mit freundlichen Grüßen