Antrag auf Veröffentlichung des EZB-Beschlusses zur PSPP-Verlusttragung

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 2017 -
2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15BVerfG, Rn. 23 wird auf einen unveröffentlichten Beschluss der EZB zur Verlusttragung verwiesen: "Dieser Risikoteilung unterlägen 20 % der im Rahmen des PSPP getätigten Ankäufe, bei denen Verluste folglich gemeinsam zu tragen wären ... Die dargestellte Verlusttragung ist allerdings in keinem veröffentlichen Beschluss geregelt, insbesondere nicht im Beschluss vom 4. März 2015 zur Einführung des PSPP. Auf der Grundlage der Pressemitteilungen über unveröffentlichte Beschlüsse ergibt sich jedoch, dass sich die Ankäufe, für die eine gemeinsame Verlusttragung besteht, zusammensetzen aus den 10 %, die die EZB kauft, und den 10 %, die alle nationalen Zentralbanken von europäischen und internationalen Institutionen erwerben (vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2016, S. 32, Fn. 4)."
Aufgrund unserer wissenschaftlichen Arbeiten an diesem Thema, vornehmlich aber auch aufgrund der hohen öffentlichen Relevanz an diesem Thema, die sich in thematischen Bezügen des EuGH (EuGH C-493/17, Rn. 164) und des BVerfG widerspiegeln, bitten wir um Einblick in diesen besagten EZB-Beschluss zur Verlusttragung.

Von der Stabsstelle Compliance und Governance Europäische Zentralbank Generaldirektion Sekretariat Sonnemannstraße 20 60314 Frankfurt am Main erhielten wir über „Frag den Staat“ folgende, nicht ganz befriedigende Antwort:
https://fragdenstaat.de/anfrage/ezb-beschluss-zur-pspp-verlusttragung/#nachricht-595684 . Insbesondere wurde uns der gewünscht Beschluss nicht zugänglich gemacht.

Mit freundlichem Gruß
Dirk Meyer und Arne Hansen

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Telefon dienstl. 0049-(0)40-6541-2705

<<E-Mail-Adresse>>
https://www.hsu-hh.de/ordnung/

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • 0 Follower:innen
Dirk Meyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im PSPP-Urteil de…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Dirk Meyer
Betreff
Antrag auf Veröffentlichung des EZB-Beschlusses zur PSPP-Verlusttragung [#225770]
Datum
29. Juli 2021 11:26
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Juli 2017 - 2 BvR 859/15, 2 BvR 980/16, 2 BvR 2006/15, 2 BvR 1651/15BVerfG, Rn. 23 wird auf einen unveröffentlichten Beschluss der EZB zur Verlusttragung verwiesen: "Dieser Risikoteilung unterlägen 20 % der im Rahmen des PSPP getätigten Ankäufe, bei denen Verluste folglich gemeinsam zu tragen wären ... Die dargestellte Verlusttragung ist allerdings in keinem veröffentlichen Beschluss geregelt, insbesondere nicht im Beschluss vom 4. März 2015 zur Einführung des PSPP. Auf der Grundlage der Pressemitteilungen über unveröffentlichte Beschlüsse ergibt sich jedoch, dass sich die Ankäufe, für die eine gemeinsame Verlusttragung besteht, zusammensetzen aus den 10 %, die die EZB kauft, und den 10 %, die alle nationalen Zentralbanken von europäischen und internationalen Institutionen erwerben (vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Juni 2016, S. 32, Fn. 4)." Aufgrund unserer wissenschaftlichen Arbeiten an diesem Thema, vornehmlich aber auch aufgrund der hohen öffentlichen Relevanz an diesem Thema, die sich in thematischen Bezügen des EuGH (EuGH C-493/17, Rn. 164) und des BVerfG widerspiegeln, bitten wir um Einblick in diesen besagten EZB-Beschluss zur Verlusttragung. Von der Stabsstelle Compliance und Governance Europäische Zentralbank Generaldirektion Sekretariat Sonnemannstraße 20 60314 Frankfurt am Main erhielten wir über „Frag den Staat“ folgende, nicht ganz befriedigende Antwort: https://fragdenstaat.de/anfrage/ezb-beschluss-zur-pspp-verlusttragung/#nachricht-595684 . Insbesondere wurde uns der gewünscht Beschluss nicht zugänglich gemacht. Mit freundlichem Gruß Dirk Meyer und Arne Hansen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Telefon dienstl. 0049-(0)40-6541-2705 <<E-Mail-Adresse>> https://www.hsu-hh.de/ordnung/ Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Dirk Meyer Anfragenr: 225770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225770/ Postanschrift Dirk Meyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Professor Meyer, Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 29. Juli 2021 bei der Deutschen Bundesba…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: Antrag auf Veröffentlichung des EZB-Beschlusses zur PSPP-Verlusttragung [#225770]
Datum
2. August 2021 12:15
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Professor Meyer, Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 29. Juli 2021 bei der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel: 069 9566 䂪, E‑Mail: <<E-Mail-Adresse>>) eingegangen. Bei dem von Ihnen genannten nicht veröffentlichten Beschluss der EZB zur Verlusttragung, der Gegenstand Ihres Antrags ist, handelt es sich um ein EZB-Dokument. In Anwendung von Art. 5 des Beschlusses der Europäischen Zentralbank vom 4. März 2004 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB/2004/3) würden wir Ihren Antrag an die EZB abgeben. Da nach Ihren Erläuterungen die EZB Ihnen aber bereits den beantragten Zugang zu diesem Dokument nicht gewährt hat, bitten wir um Mitteilung, ob gleichwohl die weitere Bearbeitung Ihres Antrags durch Abgabe an die EZB gewünscht ist. Hinweis zum Datenschutz: Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Antrages unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der damit verbundenen Löschung der personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Abschluss der Anfrage, verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 lit.c Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem IFG. Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten und Ihre Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung der Deutschen Bundesbank aufgeführt unter https://www.bundesbank.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Dirk Meyer
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Auf Grundlage von §§ 1, 2 IFG beantragen wir weiterhi…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Dirk Meyer
Betreff
AW: Antwort: Antrag auf Veröffentlichung des EZB-Beschlusses zur PSPP-Verlusttragung [#225770]
Datum
9. August 2021 12:21
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Auf Grundlage von §§ 1, 2 IFG beantragen wir weiterhin Zugang zum im Betreff genannten Beschluss und bitten Sie desbezüglich die weiteren erforderlichen Schritte zu unternehmen. Mit freundlichen Grüßen Dirk Meyer und Arne Hansen Anfragenr: 225770 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225770/ Postanschrift Dirk Meyer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Professor Meyer, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 29. Juli 2021 zur Verlusttragung im Rahmen d…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Antrag auf Veröffentlichung des EZB-Beschlusses zur PSPP-Verlusttragung [#225770]
Datum
12. August 2021 14:29
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Professor Meyer, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 29. Juli 2021 zur Verlusttragung im Rahmen des "Public Sector Purchase Programme" (PSPP), unsere Mail vom 2. August sowie ihre Antwort vom 9. August 2021. Entsprechend haben wir Ihre Anfrage am 12.8.2021 an das Compliance and Governance Office der EZB zur weiteren Bearbeitung übergeben; erreichbar unter <<E-Mail-Adresse>>. Hinweis zum Datenschutz: Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Antrages unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der damit verbundenen Löschung der personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Abschluss der Anfrage, verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 lit.c Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem IFG. Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten und Ihre Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung der Deutschen Bundesbank aufgeführt unter https://www.bundesbank.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen

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Europäische Zentralbank
Sehr geehrter Herr Meyer, mit dieser E-Mail antworten wir auf Ihre Anfrage, die Sie am 29. Juli 2021 gemäß dem Inf…
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
Antwort: Antrag auf Veröffentlichung des EZB-Beschlusses zur PSPP-Verlusttragung [#225770]
Datum
30. August 2021 18:06
Status
Sehr geehrter Herr Meyer, mit dieser E-Mail antworten wir auf Ihre Anfrage, die Sie am 29. Juli 2021 gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an die Deutsche Bundesbank gerichtet haben. Leider können wir Ihre Anfrage erst jetzt beantworten. Sie wurde aufgrund der Art des angeforderten Dokuments am 12. August 2021 an die Europäische Zentralbank (EZB) weitergeleitet. Diese ist für die Bearbeitung zuständig und hat sich bereits umfassend zu Ihrer vorigen Anfrage zu demselben Thema geäußert. In diesem Zusammenhang kann die EZB nur auf die Informationen verweisen, die sie Ihnen bereits in ihrem Antwortschreiben vom 7. Juli 2021 (siehe Anhang) übermittelt hat. Weitere Anfragen in Bezug auf EZB-Dokumente können sie unter <<E-Mail-Adresse>><<<E-Mail-Adresse>>%20> direkt an die EZB richten. Mit freundlichen Grüßen