Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare

sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf Treffen und Absprachen mit dem Unternehmen "Ecolog Deutschland GmbH" bzw. deren Tochterunternehmen "EcoCare", welches die Infrastruktur für Covid19-Testungen sowie Impfungen im gesamten Bund zur Verfügung stellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Vera Deleja-Hotko
Vera Deleja-Hotko
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Info…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Vera Deleja-Hotko
Betreff
Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare [#225791]
Datum
29. Juli 2021 15:20
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Informationen und Dokumente (u.a. Präsentationen, Korrespondenzen, Vorlagen, Verträge, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen, Protokolle) in Bezug auf Treffen und Absprachen mit dem Unternehmen "Ecolog Deutschland GmbH" bzw. deren Tochterunternehmen "EcoCare", welches die Infrastruktur für Covid19-Testungen sowie Impfungen im gesamten Bund zur Verfügung stellt.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko Anfragenr: 225791 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225791/
Mit freundlichen Grüßen Vera Deleja-Hotko
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz wurde an mich weitergele…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare [#225791]
Datum
5. August 2021 08:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Landestransparenzgesetz wurde an mich weitergeleitet. Die Frist zur Beantwortung Ihres Antrages wird bis einschließlich 15. September verlängert, § 12 Abs. 3 Nr. 1 Landestransparenzgesetz. Es ist nicht auszuschließen, dass hier die Belange Dritter, im Wesentlichen die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie geistiges Eigentum gemäß § 16 Abs. 1 Landestransparenzgesetz betroffen sind, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren gemäß § 13 Landestransparenzgesetz durchgeführt werden muss. Der Betroffene hat einen Monat Zeit darauf zu antworten, so dass ich die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage entsprechend verlängern muss. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage, möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass das Land…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Treffen und Absprachen mit Ecolog und EcoCare [225791]
Datum
10. August 2021 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage, möchte ich Ihnen noch mitteilen, dass das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung die zuständige Behörde ist. Daher wurde Ihre Anfrage vom Ministerium an das LSJV weitergeleitet und hier übernommen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Anfrage zu Ecolog und EcoCare 225791 Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, die beteiligten Dritten sind mit der Herausg…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Anfrage zu Ecolog und EcoCare 225791
Datum
9. September 2021 08:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Deleja-Hotko, die beteiligten Dritten sind mit der Herausgabe der Daten, die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogene Daten enthalten, nicht einverstanden. Daher erhalten Sie in der Anlage die Dokumente bei denen das öffentliche Interesse überwiegt, § 16 Abs. 1 Landestransparenzgesetz. Namen von Personen sowie Dokumente, die nicht vom öffentlichen Interesse betroffen sind, wurden unkenntlich gemacht. Das öffentliche Interesse überwiegt bei den übermittelten Unterlagen, weil es aufgrund des Pandemiegeschehens für die Öffentlichkeit von großer Bedeutung ist wie etwaige Testzentren sich registrieren konnten und welche Hygienekonzepte umgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die Anlage keinen Vertrag enthält, weil solche nicht ausgehandelt wurden. Die Testzentren registrierten sich lediglich online und erhielten im Nachgang an eine Prüfung der Vorgaben (Hygiene- und Testkonzept, geschultes Personal etc.) eine Registrierungsbestätigung und durften sodann als Testzentrum tätig werden. Mit freundlichen Grüßen