Immunitätsnachweis

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

Das RKI zitiert auf der Seite: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID…

Ja. Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für Genesene auf Grundlage neuer Daten zur Immunogenität der COVID-19-Impfung bei von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesenen aktualisiert.

Bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollte eine einmalige Impfung in der Regel ab 6 Monate nach Genesung erwogen werden.

Meine Anfrage dazu:
Sehr verwundert hat mich als Arzt die verabschiedete Gesetzesinitiative für die Freiheiten von Genesenen, letztere sollen einen nicht älter als ein halbes Jahr zurückliegenden PCR oder POC Test vorlegen. Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt) Viele meiner Patienten haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, es sind alles Patienten, die keine oder fast keine Symptome hatten, und nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten. Außerdem setzt sich das RKI bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ… Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/fo… Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC. Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen auch aus meiner eigenen Praxis sowie den internationalen (Nature: Langanhaltende, wahrscheinlich lebenslange Immunität: https://www.nature.com/articles/s41586-…
und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigen zwar auch Patienten einen Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist, siehe nature Arbeit. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint wie auch international bewertet eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen. Gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten sehr gut zitieren, die bisher einen langfristigen Schutz für Genesene aufzeigen. Link: https://www.helmholtz.de/gesundheit/wie…
Ich wüsste nun gerne die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist. Mich interessiert auch, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die halbjährige Gültigkeit des PCR Status bei Genesenen entschieden wurde. Die Frage, wie mit den nur in Quarantäne und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden soll, die aber nun Antikörper haben, stellt sich aus Gleichheits und Gerechtigkeitssicht auch. Eine neue Studie zeigt zudem, dass hier Genesene mit Geimpften gleichbehandelt werden sollten: Protection of previous SARS-CoV-2 infection is similar to that of BNT162b2 vaccine protection: A three-month nationwide experience from Israel - 24. April 2021 zu lesen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juli 2021
  • Frist
    1. September 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das RKI zitiert a…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
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Betreff
Immunitätsnachweis [#225839]
Datum
30. Juli 2021 14:54
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das RKI zitiert auf der Seite: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID… Ja. Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für Genesene auf Grundlage neuer Daten zur Immunogenität der COVID-19-Impfung bei von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesenen aktualisiert. Bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollte eine einmalige Impfung in der Regel ab 6 Monate nach Genesung erwogen werden. Meine Anfrage dazu: Sehr verwundert hat mich [geschwärzt] die verabschiedete Gesetzesinitiative für die Freiheiten von Genesenen, letztere sollen einen nicht älter als ein halbes Jahr zurückliegenden PCR oder POC Test vorlegen. Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt) Viele [geschwärzt] haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, [geschwärzt], die keine oder fast keine Symptome hatten, und nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten. Außerdem setzt sich das RKI bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ… Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/fo… Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC. Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen [geschwärzt] sowie den internationalen (Nature: Langanhaltende, wahrscheinlich lebenslange Immunität: https://www.nature.com/articles/s41586-… und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigen zwar [geschwärzt] einen Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist, siehe nature Arbeit. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint wie auch international bewertet eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen. Gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten sehr gut zitieren, die bisher einen langfristigen Schutz für Genesene aufzeigen. Link: https://www.helmholtz.de/gesundheit/wie… Ich wüsste nun gerne die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist. Mich interessiert auch, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die halbjährige Gültigkeit des PCR Status bei Genesenen entschieden wurde. Die Frage, wie mit den nur in Quarantäne und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden soll, die aber nun Antikörper haben, stellt sich aus Gleichheits und Gerechtigkeitssicht auch. Eine neue Studie zeigt zudem, dass hier Genesene mit Geimpften gleichbehandelt werden sollten: Protection of previous SARS-CoV-2 infection is similar to that of BNT162b2 vaccine protection: A three-month nationwide experience from Israel - 24. April 2021 zu lesen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 225839 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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Correct Version FragDenStaat Start Meine Anfragen Anfrage #225839 Willkommen auf Ihrer Anfrage-Seite! Möchten Si…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Immunitätsnachweis [#225839]
Datum
31. Juli 2021 06:40
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Correct Version FragDenStaat Start Meine Anfragen Anfrage #225839 Willkommen auf Ihrer Anfrage-Seite! Möchten Sie einen kurzen Rundgang machen? Immunitätsnachweis Anfrage an: Paul Ehrlich Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel Das RKI zitiert auf der Seite: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID… Ja. Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für Genesene auf Grundlage neuer Daten zur Immunogenität der COVID-19-Impfung bei von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesenen aktualisiert. Bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollte eine einmalige Impfung in der Regel ab 6 Monate nach Genesung erwogen werden. Meine Anfrage dazu: Sehr verwundert hat mich die verabschiedete Gesetzesinitiative für die Freiheiten von Genesenen, letztere sollen einen nicht älter als ein halbes Jahr zurückliegenden PCR oder POC Test vorlegen. Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt) Viele haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, es sind alles Mitbürger, die keine oder fast keine Symptome hatten, und evtl. nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten. Außerdem setzt sich das RKI bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ… Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/fo… Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC. Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen, sowie den internationalen Untersuchungen (Nature: Langanhaltende, wahrscheinlich lebenslange Immunität: https://www.nature.com/articles/s41586-… und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigen sich bisher kaum ein Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist, siehe nature Arbeit. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint wie auch international bewertet eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen. Gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten sehr gut zitieren, die bisher einen langfristigen Schutz für Genesene aufzeigen. Link: https://www.helmholtz.de/gesundheit/wie… Ich wüsste nun gerne die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist. Mich interessiert auch, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die halbjährige Gültigkeit des PCR Status bei Genesenen entschieden wurde. Die Frage, wie mit den nur in Quarantäne und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden soll, die aber nun Antikörper haben, stellt sich aus Gleichheits und Gerechtigkeitssicht auch. Eine neue Studie zeigt zudem, dass hier Genesene mit Geimpften gleichbehandelt werden sollten: Protection of previous SARS-CoV-2 infection is similar to that of BNT162b2 vaccine protection: A three-month nationwide experience from Israel - 24. April 2021 zu lesen. Ergebnis der Anfrage Was haben Sie durch diese Anfrage erfahren? Geben Sie eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse. Zusammenfassung schreiben Schlagwörter hinzufügen Was bedeutet das? Warte auf Antwort Status ändern Datum 30. Juli 2021 Frist 1. September 2021 Frist bearbeiten 0 Follower Kurz-URL kopieren Anfrage tweeten Anfrage teilen RSS-Feed Korrespondenz 1 Einstellungen Antragsteller/in Antragsteller/in seit 10 Stunden An Paul Ehrlich Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel Details Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das RKI zitiert auf der Seite: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID… Ja. Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für Genesene auf Grundlage neuer Daten zur Immunogenität der COVID-19-Impfung bei von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesenen aktualisiert. Bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollte eine einmalige Impfung in der Regel ab 6 Monate nach Genesung erwogen werden. Meine Anfrage dazu: Sehr verwundert hat mich als Arzt die verabschiedete Gesetzesinitiative für die Freiheiten von Genesenen, letztere sollen einen nicht älter als ein halbes Jahr zurückliegenden PCR oder POC Test vorlegen. Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt) Viele meiner Patienten haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, es sind alles Patienten, die keine oder fast keine Symptome hatten, und nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten. Außerdem setzt sich das RKI bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ… Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/fo… Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC. Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen auch aus meiner eigenen Praxis sowie den internationalen (Nature: Langanhaltende, wahrscheinlich lebenslange Immunität: https://www.nature.com/articles/s41586-… und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigen zwar auch Patienten einen Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist, siehe nature Arbeit. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint wie auch international bewertet eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen. Gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten sehr gut zitieren, die bisher einen langfristigen Schutz für Genesene aufzeigen. Link: https://www.helmholtz.de/gesundheit/wie… Ich wüsste nun gerne die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist. Mich interessiert auch, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die halbjährige Gültigkeit des PCR Status bei Genesenen entschieden wurde. Die Frage, wie mit den nur in Quarantäne und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden soll, die aber nun Antikörper haben, stellt sich aus Gleichheits und Gerechtigkeitssicht auch. Eine neue Studie zeigt zudem, dass hier Genesene mit Geimpften gleichbehandelt werden sollten: Protection of previous SARS-CoV-2 infection is similar to that of BNT162b2 vaccine protection: A three-month nationwide experience from Israel - 24. April 2021 zu lesen. [… Zeige kompletten Anfragetext] Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller/in >> Unterstützen Sie unsere Arbeit! Mit Ihrer Spende halten Sie die Plattform am Laufen, ermöglichen neue Features sowie Support vom FragDenStaat-Team. Kämpfen Sie mit uns für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung! Nachricht an Behörde senden Hier können Sie eine weitere Nachricht an die Behörde senden. An Standardadresse von Paul Ehrlich Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (<<E-Mail-Adresse>>) Bundesministerium für Gesundheit (<<E-Mail-Adresse>>) Betreff AW: Immunitätsnachweis [#225839] Ihre Nachricht Correct Version ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Versenden Sie keine privaten Informationen. Falls Sie Ihre Postadresse angeben sollen, geben Sie sie unten ein. Anhänge Keine ausgewählt Dateien können als PDF, JPG, PNG oder GIF hochgeladen werden. Adresse mitsenden Falls die Behörde Ihre Postanschrift benötigt, setzen Sie den Haken und wir werden Ihre Anschrift an die Nachricht anhängen. Postadresse << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Ihre Adresse wird nicht öffentlich angezeigt und wird nur für den Fall verwendet, dass eine Behörde Ihnen etwas per Post zusenden muss. Sollte eine Behörde nicht an FragDenStaat antworten wollen, sondern nur an eine private E-Mail-Adresse, geben Sie bitte diese an: <<E-Mail-Adresse>> Es wird trotzdem an Ihre Anfrage zugestellt. Klicken Sie hier, um wieder zur alten Version der Anfrageseite zu gelangen. 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An Bundesministerium für Gesundheit Details
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AW: Immunitätsnachweis [#225839]
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31. Juli 2021 06:51
An
Bundesministerium für Gesundheit
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Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt) Viele haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, es sind alles Mitbürger, die keine oder fast keine Symptome hatten, und evtl. nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten. Außerdem setzt sich das RKI bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ… Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/fo… Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC. Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen, sowie den internationalen Untersuchungen (Nature: Langanhaltende, wahrscheinlich lebenslange Immunität: https://www.nature.com/articles/s41586-… und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigen sich bisher kaum ein Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist, siehe nature Arbeit. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint wie auch international bewertet eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen. Gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten sehr gut zitieren, die bisher einen langfristigen Schutz für Genesene aufzeigen. Link: https://www.helmholtz.de/gesundheit/wie… Ich wüsste nun gerne die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist. Mich interessiert auch, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die halbjährige Gültigkeit des PCR Status bei Genesenen entschieden wurde. Die Frage, wie mit den nur in Quarantäne und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden soll, die aber nun Antikörper haben, stellt sich aus Gleichheits und Gerechtigkeitssicht auch. Eine neue Studie zeigt zudem, dass hier Genesene mit Geimpften gleichbehandelt werden sollten: Protection of previous SARS-CoV-2 infection is similar to that of BNT162b2 vaccine protection: A three-month nationwide experience from Israel - 24. April 2021 zu lesen. Ergebnis der Anfrage Was haben Sie durch diese Anfrage erfahren? Geben Sie eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse. Zusammenfassung schreiben Schlagwörter hinzufügen Was bedeutet das? Warte auf Antwort Status ändern Datum 30. Juli 2021 Frist 1. September 2021 Frist bearbeiten 0 Follower Kurz-URL kopieren Anfrage tweeten Anfrage teilen RSS-Feed Korrespondenz 1 Einstellungen Antragsteller/in Antragsteller/in seit 10 Stunden An Paul Ehrlich Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel Details Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das RKI zitiert auf der Seite: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID… Ja. Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für Genesene auf Grundlage neuer Daten zur Immunogenität der COVID-19-Impfung bei von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesenen aktualisiert. Bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollte eine einmalige Impfung in der Regel ab 6 Monate nach Genesung erwogen werden. Meine Anfrage dazu: Sehr verwundert hat mich als Arzt die verabschiedete Gesetzesinitiative für die Freiheiten von Genesenen, letztere sollen einen nicht älter als ein halbes Jahr zurückliegenden PCR oder POC Test vorlegen. Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt) Viele meiner Patienten haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, es sind alles Patienten, die keine oder fast keine Symptome hatten, und nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten. Außerdem setzt sich das RKI bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ… Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/fo… Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC. Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen auch aus meiner eigenen Praxis sowie den internationalen (Nature: Langanhaltende, wahrscheinlich lebenslange Immunität: https://www.nature.com/articles/s41586-… und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigen zwar auch Patienten einen Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist, siehe nature Arbeit. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint wie auch international bewertet eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen. Gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten sehr gut zitieren, die bisher einen langfristigen Schutz für Genesene aufzeigen. Link: https://www.helmholtz.de/gesundheit/wie… Ich wüsste nun gerne die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist. Mich interessiert auch, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die halbjährige Gültigkeit des PCR Status bei Genesenen entschieden wurde. Die Frage, wie mit den nur in Quarantäne und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden soll, die aber nun Antikörper haben, stellt sich aus Gleichheits und Gerechtigkeitssicht auch. Eine neue Studie zeigt zudem, dass hier Genesene mit Geimpften gleichbehandelt werden sollten: Protection of previous SARS-CoV-2 infection is similar to that of BNT162b2 vaccine protection: A three-month nationwide experience from Israel - 24. April 2021 zu lesen. [… Zeige kompletten Anfragetext] Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller/in >> Unterstützen Sie unsere Arbeit! Mit Ihrer Spende halten Sie die Plattform am Laufen, ermöglichen neue Features sowie Support vom FragDenStaat-Team. Kämpfen Sie mit uns für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung! Nachricht an Behörde senden Hier können Sie eine weitere Nachricht an die Behörde senden. Correct Version FragDenStaat Start Meine Anfragen Anfrage #225839 Willkommen auf Ihrer Anfrage-Seite! Möchten Sie einen kurzen Rundgang machen? Immunitätsnachweis Anfrage an: undesministerium für Gesundheit Das RKI zitiert auf der Seite: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID… Ja. Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für Genesene auf Grundlage neuer Daten zur Immunogenität der COVID-19-Impfung bei von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesenen aktualisiert. Bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollte eine einmalige Impfung in der Regel ab 6 Monate nach Genesung erwogen werden. Meine Anfrage dazu: Sehr verwundert hat mich die verabschiedete Gesetzesinitiative für die Freiheiten von Genesenen, letztere sollen einen nicht älter als ein halbes Jahr zurückliegenden PCR oder POC Test vorlegen. Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt) Viele haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, es sind alles Mitbürger, die keine oder fast keine Symptome hatten, und evtl. nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten. Außerdem setzt sich das RKI bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ… Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/fo… Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC. Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen, sowie den internationalen Untersuchungen (Nature: Langanhaltende, wahrscheinlich lebenslange Immunität: https://www.nature.com/articles/s41586-… und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigen sich bisher kaum ein Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist, siehe nature Arbeit. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint wie auch international bewertet eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen. Gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten sehr gut zitieren, die bisher einen langfristigen Schutz für Genesene aufzeigen. Link: https://www.helmholtz.de/gesundheit/wie… Ich wüsste nun gerne die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist. Mich interessiert auch, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die halbjährige Gültigkeit des PCR Status bei Genesenen entschieden wurde. Die Frage, wie mit den nur in Quarantäne und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden soll, die aber nun Antikörper haben, stellt sich aus Gleichheits und Gerechtigkeitssicht auch. Eine neue Studie zeigt zudem, dass hier Genesene mit Geimpften gleichbehandelt werden sollten: Protection of previous SARS-CoV-2 infection is similar to that of BNT162b2 vaccine protection: A three-month nationwide experience from Israel - 24. April 2021 zu lesen. Ergebnis der Anfrage Was haben Sie durch diese Anfrage erfahren? Geben Sie eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse. Zusammenfassung schreiben Schlagwörter hinzufügen Was bedeutet das? Warte auf Antwort Status ändern Datum 30. Juli 2021 Frist 1. September 2021 Frist bearbeiten 0 Follower Kurz-URL kopieren Anfrage tweeten Anfrage teilen RSS-Feed Korrespondenz 1 Einstellungen Antragsteller/in Antragsteller/in seit 10 Stunden An Bundesministerium für Gesundheit Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das RKI zitiert auf der Seite: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID… Ja. Die STIKO hat ihre Impfempfehlung für Genesene auf Grundlage neuer Daten zur Immunogenität der COVID-19-Impfung bei von einer SARS-CoV-2-Infektion Genesenen aktualisiert. Bei immungesunden Personen, die eine labordiagnostische gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollte eine einmalige Impfung in der Regel ab 6 Monate nach Genesung erwogen werden. Meine Anfrage dazu: Sehr verwundert hat mich die verabschiedete Gesetzesinitiative für die Freiheiten von Genesenen, letztere sollen einen nicht älter als ein halbes Jahr zurückliegenden PCR oder POC Test vorlegen. Mich verwundert, dass entgegen anderen Infektionen, die wir über Antikörper nachweisen, hier eine andere Regelung gewählt wurde. Eine Einengung auf ein halbes Jahr halte ich ebenfalls für nicht begründbar, da man dieses dann ja bei geimpften auch im Zuge der Gleichbehandlung so regeln müsste. (auch aus immunologischer Sicht, da nicht klar ist, wie lange die Impfung schützt) Viele haben in Erwartung der obigen Gesetzesregelung bereits aus eigener Tasche Antikörper Untersuchungen auf Spike Protein und neutralisierende Antikörper durchführen lassen, es sind alles Mitbürger, die keine oder fast keine Symptome hatten, und nie einen POC oder PCR Test haben durchführen lassen, auch nie einen ernsten Krankheitsverdacht begründeten. Außerdem setzt sich das RKI bewußt? über die Empfehlung der Ethikkommission hinweg, die auf Seite 15 der eigenen Stellungnahme auf den Antikörper Test hinweist als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Quelle: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ… Zudem ist der PCR Test zu Recht wohl in der Kritik, weil er viel zu viele Zyklen (mehr als 30) misst. Somit erscheint es sehr fraglich, ob diejenigen, die positiv getestet wurden, überhaupt eine nennenswerte Immunreaktion hatten: Quelle: https://www.aerzteblatt.de/studieren/fo… Auch das CDC der USA hat deshalb eine Änderung der Zykluszahl CT auf 28 herunter beschlossen: COVID19 vaccine breakthrough case investigation Information for public health, clinical, and reference laboratories CDC. Um nun eine enorm große Klagewelle noch abwenden zu können, sollten also dringend die Regeln zur Bestimmung der Genesenen angepasst werden, eine Einschränkung auf ein halbes Jahr halte ich nach den Messergebnissen sowie den internationalen wissenschaftlichen Untersuchungen (Nature: Langanhaltende, wahrscheinlich lebenslange Immunität: https://www.nature.com/articles/s41586-… und RKI Erfahrungen für unhaltbar. Bei mir zeigt sich zwar auch einen Rückgang der Antikörper Spiegel, aber es gibt zudem ja die zelluläre Immunität, die offenbar sehr langfristig ist, siehe nature Arbeit. Dagegen hatten geimpfte Patienten, die ihre Antikörper wissen wollten, oftmals keine neutralisierenden Antikörper vorzuweisen, also da scheint wie auch international bewertet eine durchgemachte Infektion gegenüber einer Impfung meistens im Vorteil zu sein. Und das sollte ein Gesetz oder eine Verordnung berücksichtigen, es wäre sonst eine Abstrafung der Genesenen. Gerne möchte ich ein Statement des Helmholtz Zentrums anfügen, die auch die Arbeiten sehr gut zitieren, die bisher einen langfristigen Schutz für Genesene aufzeigen. Link: https://www.helmholtz.de/gesundheit/wie… Ich wüsste nun gerne die wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung, dass nur ein in der Vergangenheit liegender PCR Test, und nicht ein Antikörperstatus - wie üblich - zum Immunitätsnachweis dienlich ist. Mich interessiert auch, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage die halbjährige Gültigkeit des PCR Status bei Genesenen entschieden wurde. Die Frage, wie mit den nur in Quarantäne und nicht PCR getesteten Familienangehörigen verfahren werden soll, die aber nun Antikörper haben, stellt sich aus Gleichheits und Gerechtigkeitssicht auch. Eine neue Studie zeigt zudem, dass hier Genesene mit Geimpften gleichbehandelt werden sollten: Protection of previous SARS-CoV-2 infection is similar to that of BNT162b2 vaccine protection: A three-month nationwide experience from Israel - 24. April 2021 zu lesen. [… Zeige kompletten Anfragetext] Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller/in >> Unterstützen Sie unsere Arbeit! Mit Ihrer Spende halten Sie die Plattform am Laufen, ermöglichen neue Features sowie Support vom FragDenStaat-Team. Kämpfen Sie mit uns für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung! Nachricht an Behörde senden Hier können Sie eine weitere Nachricht an die Behörde senden. 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Sehr Antragsteller/in diese Entscheidungen werden nicht vom Paul-Ehrlich-Institut getroffen. Das Robert Koch-Inst…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: Immunitätsnachweis [#225839]
Datum
2. August 2021 12:29
Status
Warte auf Antwort
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2,4 KB


Sehr Antragsteller/in diese Entscheidungen werden nicht vom Paul-Ehrlich-Institut getroffen. Das Robert Koch-Institut (RKI) und das Bundesministerium für Gesundheit erarbeiten diese Vorgaben. Das RKI untersucht in Studien die Immunität. www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti...<http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/...> Informationen zur Immunität www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuarti...<http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/...> Mit freundlichen Grüßen