Notarztindikationskatalog
in wie weit ist der Notarztindikationskatalog für einen Disponenten auf einer Integrierten Leitstelle in BW verpflichtend oder als Handlungshilfe / Empfehlung zu sehen, im Hinblick auf folgende Kriterien (einzeln oder in Kombination Betrachtet):
- Stand der letzten Überarbeitung des Notarztindikationskataloges
- Neues Berufsbild eines Notfallsanitäters ist entstanden (zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung gab es dieses noch nicht)
- Handlungsempfehlungen für Notfallsanitäter vom Innenministerium BW
- Strukturelle Veränderungen des Rettungsdienstes (Kliniken, RTW/NEF Standorte, Eintreffzeiten Rettungsmittel, etc.)
Nach der Homepage der Bundesärztekammer, darf von Notarztindikationskatalog in begründeten Fällen abgewichen werden. Stellt hierbei u.a. die Handlungsempfehlungen für Notfallsanitäter und/oder das Berufsbild eines Notfallsanitäters und/oder die Handlungsempfehlungen für Notfallsanitäter BW einen begründeten Fall dar?
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Juli 2021
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1. September 2021
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