Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen"

Fortschrittsberichte zur Umsetzung des UFE-Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen"bis 30. Juni 2021

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. Juli 2021
  • Frist
    1. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen" [#225872]
Datum
30. Juli 2021 21:38
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Fortschrittsberichte zur Umsetzung des UFE-Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen"bis 30. Juni 2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225872/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag vom 30.07.21. Innerhalb der Bearbeitungsfrist k…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen" [#225872]
Datum
27. August 2021 18:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag vom 30.07.21. Innerhalb der Bearbeitungsfrist kann Ihre Anfrage in der Sache leider nicht beantwortet werden, da uns derzeit eine große Anzahl paralleler Anfragen erreicht, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir daher die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Wir werden so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen"“ [#225872]
Datum
28. August 2021 09:55
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225872/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Verlängerung durch die Senatskanzlei ist nicht berechtigt. Wie ich dem Portal fragdenstaat.de entnommen habe, ist dies zwischenzeitlich bereits Standard, dass die Fristen einfach verlängert werden. Die Senatskanzlei hätte seit 2012 mit dem Erlaß des HmbTG Zeit gehabt, die internen Prozesse so zu organisieren, dass sie die gesetzlichen Fristen einhalten kann. Das Versagen der Senatskanzlei ist jedoch kein Grund, die gesetzlichen Fristen zu überschreiten. Dies ist nur dann zulässig, wenn der Sachverhalt komplex und kompliziert ist. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Die Senatskanzlei muss hier lediglich ein Dokument weiterleiten, nicht jedoch hier große Veränderungen vornehmen, was die Senatskanzlei bislang tut. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225872.pdf Anfragenr: 225872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225872/
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben zu diesem Thema fünf Auskunftsanfragen an die Hamburger …
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen" [#225872]
Datum
4. November 2021 09:47
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, Sie haben zu diesem Thema fünf Auskunftsanfragen an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Wir bedanken uns für Ihr Interesse und teilen Ihnen mit, dass ein entsprechendes Dokument für den von Ihnen angefragten Zeitraum hier nicht vorliegt. Gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG erfordert die Ablehnung eines Antrags einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihre zustellfähige Postanschrift. Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> für welchen Zeitraum liegen die Berichte für das Umsetzungsprojekt denn vor? Ein H…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen" [#225872]
Datum
19. November 2021 18:07
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> für welchen Zeitraum liegen die Berichte für das Umsetzungsprojekt denn vor? Ein Hinweis: Die Anfrage datiert auf den 30.7.2021. Wie können Sie für eine solche Auskunft die Verzögerung begründen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225872/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf meine Anfrage https://fragdenstaat.de/a/225872/ Die Senatska…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
I3/2716/2021 - Vermittlung bei Anfrage „Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen"“ [#225872]
Datum
19. November 2021 18:10
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf meine Anfrage https://fragdenstaat.de/a/225872/ Die Senatskanzlei hat unter dem 4.11.2021 geantwortet. Die Anfrage datiert auf den 30.7.2021 und mehr als drei Monate teilt die Verwaltung mit, ein entsprechender Bericht würde nicht vorliegen. Dies liegt auch außerhalb der Fristverlängerung (Email vom 27.8.2021). Würden Sie hier den Anlass für eine Beanstandung sehen? Denn für eine solche Auskunft ist die Fristverlängerung bereits rechtsmißbräuchlich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225872.pdf Anfragenr: 225872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225872/

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 19.11.2021. Sie hatten bei der Senatskanzlei Auskunf…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Berichte an den Bund: UFE-Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen" (I3/2716/2021)
Datum
16. Februar 2022 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 19.11.2021. Sie hatten bei der Senatskanzlei Auskunft beantragt über Fortschrittsberichte zur Umsetzung des UFE-Umsetzungsprojekt "Veranstaltungen" bis 30. Juni 2021. Die Senatskanzlei hatte darauf zunächst die Antwortfrist nach § 13 Abs. 5 HmbTG verlängert und schließlich am 4.11.2021 mitgeteilt, dass die begehrten Informationen dort nicht vorlägen. Sie halten die Fristverlängerung für rechtsmissbräuchlich und fragen, ob darin aus Sicht des HmbBfDI Anlass für eine Beanstandung gesehen wird. Nach dem Wortlaut des § 13 Abs. 5 Alt. 1 HmbTG kann die auskunftspflichtige Stelle die Bearbeitungsfrist verlängern, wenn die gewünschten Informationen nicht oder nicht vollständig innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden können. Zu fordern sind lediglich konkrete Gründe, die von Art und Gewicht der zweiten Tatbestandsalternative („Umfang oder Komplexität erfordern eine intensive Prüfung“) vergleichbar sind. Die Angaben der Senatskanzlei, dass sie seit einigen Monaten Adressatin einer ungewöhnlich hohen Zahl von Auskunftsanträgen ist, ist nach meinem Kenntnisstand zutreffend. Mir erscheint plausibel, dass die personellen Ressourcen für die Bearbeitung dieser Anträge ausgeschöpft sind. Die Situation dürfte damit vergleichbar sein, dass ein einzelner besonders umfangreicher oder rechtlich komplexer Antrag diese Ressourcen bindet. Die Möglichkeit einer Fristverlängerung ist dabei nicht auf Fälle beschränkt, in denen die begehrte Information vorliegt. Ich halte die Fristverlängerung daher hier nicht für rechtsmissbräuchlich. Schon aus diesem Grund kommt eine Beanstandung in diesem Fall nicht in Betracht. Mit freundlichen Grüßen