Aufstellung: Organisationen die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss entsenden

- Eine Aufstellung sämtlicher Organisationen die eine Patientenvertreterin oder einen Patientenvertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss entsandt haben und die aktiv das Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss wahrnehmen.

- Eine Aufstellung sämtlicher Beratungsgremien des Gemeinsamen Bundesausschuss.

Sollten die Informationen bereits öffentlich einsehbar sein bitte ich um einen konkreten Verweis auf die relevante Webseite die eine solche Aufstellung enthält.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2021
  • Frist
    4. September 2021
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Javed Lindner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Aufstellun…
An Gemeinsamer Bundesausschuss Details
Von
Javed Lindner
Betreff
Aufstellung: Organisationen die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss entsenden [#225895]
Datum
31. Juli 2021 12:58
An
Gemeinsamer Bundesausschuss
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Eine Aufstellung sämtlicher Organisationen die eine Patientenvertreterin oder einen Patientenvertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss entsandt haben und die aktiv das Mitberatungsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss wahrnehmen. - Eine Aufstellung sämtlicher Beratungsgremien des Gemeinsamen Bundesausschuss. Sollten die Informationen bereits öffentlich einsehbar sein bitte ich um einen konkreten Verweis auf die relevante Webseite die eine solche Aufstellung enthält.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Javed Lindner Anfragenr: 225895 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225895/ Postanschrift Javed Lindner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Javed Lindner
Gemeinsamer Bundesausschuss
Sehr geehrter Herr Lindner, gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 31. Juli 2021. Mit freundlichen …
Von
Gemeinsamer Bundesausschuss
Betreff
AW: Aufstellung: Organisationen die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss entsenden // Javed Lindner
Datum
2. August 2021 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lindner, gerne bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 31. Juli 2021. Mit freundlichen Grüßen

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Gemeinsamer Bundesausschuss
Sehr geehrter Herr Lindner, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. Juli 2021 an den Gemeinsamen Bundesauss…
Von
Gemeinsamer Bundesausschuss
Betreff
AW: Aufstellung: Organisationen die Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss entsenden [#225895] // Javed Lindner
Datum
19. August 2021 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lindner, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 31. Juli 2021 an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, haben im G-BA – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – Mitberatungs- und Antragsrechte, jedoch kein Stimmrecht. Diese Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind derzeit berechtigt, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA zu benennen: * Deutscher Behindertenrat (DBR)<http://www.deutscher-behindertenrat.de/> * BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP)<http://www.bagp.de/> * Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V.<http://www.dag-shg.de/> * Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.<http://www.vzbv.de/> (s. https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/wer...) Es liegt im Verantwortungsbereich jeder Institution, ihre Mitglieder in die verschiedenen Gremien des G-BA zu entsenden. Damit ist sichergestellt, dass die Gremien jeweils mit Experten besetzt werden können. Daher wenden Sie sich mit Detailfragen bitte an die aufgeführten Institutionen. Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen setzt das Plenum des G-BA Unterausschüsse ein. Die Auflistung der Unterausschüsse sowie deren Besetzung finden Sie hier: https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/wer.... Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen