Begründung der Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Marienplatz vom 21.07.2021

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung der Allgemein…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
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Betreff
Begründung der Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Marienplatz vom 21.07.2021 [#225944]
Datum
1. August 2021 12:29
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225944/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Allgemeinverfügung Verweilverbo…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründung der Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Marienplatz vom 21.07.2021 [#225944]
Datum
4. September 2021 11:51
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Marienplatz vom 21.07.2021“ vom 01.08.2021 (#225944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225944 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225944/

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Landeshauptstadt Stuttgart
________________________________________________ Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-21 [ges…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: AW: Begründung der Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Marienplatz vom 21.07.2021 [#225944]
Datum
10. September 2021 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
________________________________________________ Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung 32-21 [geschwärzt] Eberhardstr. 37 70173 Stuttgart Telefon: (0711) [geschwärzt] Fax: (0711) [geschwärzt] oder [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Bitte verwenden Sie grundsätzlich die E-Mail-Adresse des zentralen Posteingangs: [geschwärzt] Nur so kann die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit auch bei kurzfristiger Abwesenheit sichergestellt werden. Von: "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" <[geschwärzt]> An: [geschwärzt] Datum: 04.09.2021 11:51 Betreff: AW: Begründung der Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Marienplatz vom 21.07.2021 [#225944] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Allgemeinverfügung Verweilverbot für den Marienplatz vom 21.07.2021“ vom 01.08.2021 (#225944) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]