Energiebedarfsausweis für Gebäude: Agentur für Arbeit Jobcenter Rhein-Main

Anfrage an: Frankfurt am Main

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Agentur für Arbeit Jobcenter Rhein-Main

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Milka Glettler
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Frankfurt am Main Details
Von
Milka Glettler
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Agentur für Arbeit Jobcenter Rhein-Main [#225947]
Datum
1. August 2021 14:07
An
Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Agentur für Arbeit Jobcenter Rhein-Main Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Milka Glettler Anfragenr: 225947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225947/ Postanschrift Milka Glettler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Milka Glettler
Frankfurt am Main
Sehr geehrte Frau Glettler, guten Morgen, ich danke Ihnen für Ihre Mailanfrage. Diese ist leider eine Weile unter…
Von
Frankfurt am Main
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Agentur für Arbeit Jobcenter Rhein-Main [#225947]
Datum
29. September 2021 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Glettler, guten Morgen, ich danke Ihnen für Ihre Mailanfrage. Diese ist leider eine Weile unterwegs gewesen und hat mich erst gestern nach fünf anderen "Stationen" in verschiedenen kommunalen und Bundesbehörden erreicht. Da ich aus Ihrer Anfrage nicht sicher das gewünschte Gebäude herauslesen kann, bitte ich Sie um Auskunft, ob Sie für die Agentur für Arbeit oder eines der Jobcenter (früherer Name Rhein-Main-Jobcenter) in Frankfurt einen Energieausweis erhalten möchten, wenn letzteres, bitte für welches der 7 Gebäude. Uns liegen derzeit keine Energieausweise seitens der Vermieter vor. Darauf haben wir als Mieter in einem laufenden Mietvertrag keinen Anspruch. Die meisten Mietverträge wurden vor vielen Jahren (überwiegend seit 2005) abgeschlossen. Das Gesetz sieht bei Neubauten oder Neuanmietungen seit 2007 diese Vorlagepflicht seitens des Eigentümers vor. Auch haben keine energetischen Renovierungen in den Gebäuden oder ein neuer Heizungseinbau stattgefunden, die ggfs. eine Ausstellung eines Energieausweise notwendig machen würden. Dennoch werde ich nach Ihrer Rückmeldung versuchen, Unterlagen von den Vermietern zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Milka Glettler
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Es freut mich, dass meine Mail nach so e…
An Frankfurt am Main Details
Von
Milka Glettler
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Agentur für Arbeit Jobcenter Rhein-Main [#225947]
Datum
9. Oktober 2021 10:00
An
Frankfurt am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Es freut mich, dass meine Mail nach so einem langen Weg letztendlich den richtigen Ansprechpartner gefunden hat. Bezüglich Ihre Frage nach dem genauen Gebäude, darf ich vielleicht mein grundsätzliches Interesse an dem Thema erklären. In den letzten Jahren wird viel von Klimazielen gesprochen. Eines davon ist die Klimaneutralität der öffentliche Verwaltung bis 2030. Um dies zu erreichen müssen unter anderem die öffentlichen Gebäude saniert werden. Gerade in öffentlichen Gebäuden wird durch schlechte Dämmung massenhaft Energie verschwendet. Allerdings tut sich derzeit in der Richtung nicht viel. Um die Aufmerksamkeit darauf zu lenken, muss Transparenz über den Ist-Zustand geschaffen werden. Ich möchte ich als Steuerzahlerin dazu beitragen und daher auch meine Anfrage. Im Grunde interessieren mich alle Gebäude der Arbeitsagentur. Allerdings möchte ich Ihnen auch nicht übermäßig viel Aufwand bereiten. Wenn es ein Gebäude gibt, für welches Sie den Energieausweis am leichtesten bekommen, würde mir das ausreichen. Es geht hier um grundsätzliche Transparenz schaffen. vielen Dank nochmal für Ihre Mühe, Mit freundlichen Grüßen Milka Glettler Anfragenr: 225947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225947/ Postanschrift Milka Glettler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Frankfurt am Main
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Jobcenter Rhein-Main [#225947] Sehr geehrte Frau Glettler, ich möchte Ihne…
Von
Frankfurt am Main
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Jobcenter Rhein-Main [#225947]
Datum
14. Oktober 2021 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
6,9 MB
1,1 MB
341,7 KB
493,4 KB
Sehr geehrte Frau Glettler, ich möchte Ihnen für Ihre Rückmeldung danken, auch zum Anlass Ihrer Nachfrage. In der Anlage habe ich Ihnen für 4 Frankfurter Jobcenter die Energieausweise beigefügt, die mir bisher zur Verfügung stehen. Anzumerken ist, dass das JC Süd zum 31.12.2022 abgemietet worden ist. Man plant einen Umzug in eine neue Liegenschaft, die derzeit dafür umgebaut wird. Für die JC Nord, Höchst und nach Umbauten im JC West habe ich die Vermieter angeschrieben und um eine Zusendung bzw. Aktualisierung gebeten. In der Agentur für Arbeit in Frankfurt ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei einem Sachverständigenbüro beauftragt worden, um notwendige Sanierungen/Ertüchtigungen, deren Kosten und Bauzeiten besser beurteilen zu können. U.a. soll das Heizungssystem erneuert werden. Diese werden dann zu gegebener Zeit auch in einen neuen Energieausweis einfließen. Mit freundlichen Grüßen

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Frankfurt am Main
AW: Energiebedarfsausweis für Jobcenter Frankfurt Sehr geehrte Frau Glettler, mit den beigefügten Anlagen möchte …
Von
Frankfurt am Main
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Jobcenter Frankfurt
Datum
10. November 2021 14:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Glettler, mit den beigefügten Anlagen möchte ich Ihnen die mittlerweile vorhandenen Energieausweise der Frankfurter Jobcenter zusenden. Das JC Süd wird Ende nächsten Jahres abgemietet und eine neue Liegenschaft bezogen. Für die JC Ost und Mitte konnte ich bisher keine neueren Ausweise seitens des Vermieters erhalten. Ich denke jedoch trotz des "Alters", dass diese Beiden einen Anhaltspunkt zum Gebäude geben können. Mit freundlichen Grüßen