Bewegründe für die digitale Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf Basis eines eigenen autarken POCSAG-Netzes statt Verwendung des TETRA-Digitalfunknetzes

Unter
https://bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/19%200219%20Newsletter_1_2019.pdf
schreiben Sie auf Seite 15:

"
Das digitale Alarmierungsnetz wird landeseinheitlich über acht Teilabschnitte errichtet.
Es dient der Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz.
So erhält Rheinland-Pfalz ein einheitliches, neues und autarkes Alarmierungsnetz.
Dieses wird sowohl von den Leitstellen im Rahmen der Erstalarmierung, als auch durch die kommunalen Feuerwehren für die Nachalarmierung verwendet werden.
Die bisherigen Praxiserfahrungen sind durchweg positiv.
[...]
Es hat sich gezeigt, dass die Ertüchtigung der bisher vorrangig für den Bau der Sende- und Empfangsanlagen genutzten kommunalen Gebäude (Feuerwehreinsatzzentralen, Feuerwehrhäuser, Schulgebäude, Verwaltungsgebäude, Wasserhochbehälter etc.) sehr zeitaufwändig ist.
Dieser erhebliche zeitliche Aufwand erhöht den bereits jetzt bestehenden Verzug des Projektes, welches durch zwei Klagen im Vergabeverfahren (die zugunsten des Projektes entschieden
wurden) verursacht wurden.
"

Ferner schreibt die Zeitung DIE RHEINPFALZ am 04.07.21 in ihrem Artikel unter
https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-alarm-wie-die-digitalisierung-bei-der-feuerwehr-l%C3%A4uft-_arid,5222680.html?reduced=true
"
[...]
Vernetzung bleibt schwierig
Doch selbst damit sei noch nicht gewährleistet, dass eine Leitstelle etwa im Falle von akuter Überlastung wegen Starkregens eine andere unterstützen kann.
Zwar nutze man das gleiche System, doch habe jeder eine eigene, etwas anders aufgebaute Datenbank.
"

Technische Grundlagen:

Parallel zum bereits eingeführten TETRA-Dienst für den digitalen BOS-Sprechfunk verwendet der TETRA-Dienst "Alarmierung" dasselbe Digitalfunknetz.
Die Alarmierung profitiert damit von der gleichsam hohen Versorgungsgüte und nutzt die vorhandenen Übertragungskapazitäten im Netz des Digitalfunk BOS.
Die Alarmempfänger sind im Netz eingebucht und antworten auf die von der auslösenden Stelle versendete Alarmierungsnachricht mit einer Empfangsbestätigung.

TETRA bietet mit seiner Möglichkeit der Zwei-Wege-Kommunikation zwischen dem Alarmauslöser und dem Funkmeldeempfänger bzw. die Sirene hier eine noch höhere Sicherheit als z.B. das unidirektionale POCSAG.

Zusätzliche Aspekte für Sirenen:
Aktuell verfügbare TETRA-Sirenensteuergeräte sind zudem MoWaS-ready, also vorbereitet für eine Integration in künftige Warnkanäle des modularen Warnsystems des Bundes.
Durch die bidirektionale Kommunikation im TETRA Netz lassen sich die Sirenen nicht nur auslösen.
Die Sirene kann die Auslösung oder ihre Verfügbarkeit an die verantwortlichen Stellen zurückmelden.
Dies erhöht die Sicherheit der Alarmierung gegenüber unidirektionalen analogen oder digitalen Funknetzen.
Funktionen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und ISSI Whitelisting entsprechend den Anforderungen der BDBOS garantieren zwischen Alarmgeber und Sirenensteuergerät eine sichere Kommunikation sowie einen Schutz vor Fehlauslösung und Sabotage.

So setzt z.B. Bayern bei der flächendeckenden Einführung der digitalen Alarmierung ausschließlich auf das TETRA-Digitalfunk.
Siehe:
https://www.brandwacht.bayern.de/mam/archiv/beitraege_pdf/bw_3_2021_s96_97_digitalfunk_bos.pdf
"
Der Vorteil der Digitalfunk-Ertüchtigung bestehender Sirenen-Bestandsanlagen liegt – neben dem zusätzlichen, modernen und abgesicherten Alarmierungsweg TETRA – in der Erweiterung der Sirenenprogramme nach TRBOS.
Selbst Altanlagen lassen sich so auf alle aktuell definierten Sirenenprogramme erweitern (Probealarm, Feueralarm, Warnung der Bevölkerung, Entwarnung).
Auch wenn dies über den analogen Alarmierungsweg gegebenenfalls nicht, oder nur eingeschränkt, möglich war.
Mit modernen Systemen kann eine Funktionsüberwachung der ertüchtigten Sirenen nun einfacher erfolgen.
Zudem bietet die Digitalfunk-Ertüchtigung die Möglichkeit, die teilweise vor Jahrzehnten errichteten Bestandssirenen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.
"

Aus meiner Sicht bietet das TETRA-Digitalfunknetz hinsichtlich Funkabdeckung und Versorgungssicherheit die besten technischen Eigenschaften für die digitale Alarmierung von Einsatzkräften (mittels Funkmeldern und Sirenen) und die Warnung der Bevölkerung mittels Sirenen.

Außerdem existieren im TETRA-Digitalfunknetz bereits flächendeckend Standorte, wohingegen der Ausbau eines eigenen digitalen Alarmierungsnetzes (in Ihren eigenen Worten) "sehr zeitaufwändig" ist und "erhöht den bereits jetzt bestehenden Verzug des Projektes".

Meine Frage:
Was waren in Rheinland-Pfalz die Gründe, ein eigenes, autarkes digitales Alarmierungsnetz nach dem POCSAG-Standard aufzubauen, statt den TETRA-Dienst "Alarmierung" zu nutzen?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter https://bks-portal…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bewegründe für die digitale Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf Basis eines eigenen autarken POCSAG-Netzes statt Verwendung des TETRA-Digitalfunknetzes [#225960]
Datum
1. August 2021 20:11
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/19%200219%20Newsletter_1_2019.pdf schreiben Sie auf Seite 15: " Das digitale Alarmierungsnetz wird landeseinheitlich über acht Teilabschnitte errichtet. Es dient der Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz. So erhält Rheinland-Pfalz ein einheitliches, neues und autarkes Alarmierungsnetz. Dieses wird sowohl von den Leitstellen im Rahmen der Erstalarmierung, als auch durch die kommunalen Feuerwehren für die Nachalarmierung verwendet werden. Die bisherigen Praxiserfahrungen sind durchweg positiv. [...] Es hat sich gezeigt, dass die Ertüchtigung der bisher vorrangig für den Bau der Sende- und Empfangsanlagen genutzten kommunalen Gebäude (Feuerwehreinsatzzentralen, Feuerwehrhäuser, Schulgebäude, Verwaltungsgebäude, Wasserhochbehälter etc.) sehr zeitaufwändig ist. Dieser erhebliche zeitliche Aufwand erhöht den bereits jetzt bestehenden Verzug des Projektes, welches durch zwei Klagen im Vergabeverfahren (die zugunsten des Projektes entschieden wurden) verursacht wurden. " Ferner schreibt die Zeitung DIE RHEINPFALZ am 04.07.21 in ihrem Artikel unter https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-alarm-wie-die-digitalisierung-bei-der-feuerwehr-l%C3%A4uft-_arid,5222680.html?reduced=true " [...] Vernetzung bleibt schwierig Doch selbst damit sei noch nicht gewährleistet, dass eine Leitstelle etwa im Falle von akuter Überlastung wegen Starkregens eine andere unterstützen kann. Zwar nutze man das gleiche System, doch habe jeder eine eigene, etwas anders aufgebaute Datenbank. " Technische Grundlagen: Parallel zum bereits eingeführten TETRA-Dienst für den digitalen BOS-Sprechfunk verwendet der TETRA-Dienst "Alarmierung" dasselbe Digitalfunknetz. Die Alarmierung profitiert damit von der gleichsam hohen Versorgungsgüte und nutzt die vorhandenen Übertragungskapazitäten im Netz des Digitalfunk BOS. Die Alarmempfänger sind im Netz eingebucht und antworten auf die von der auslösenden Stelle versendete Alarmierungsnachricht mit einer Empfangsbestätigung. TETRA bietet mit seiner Möglichkeit der Zwei-Wege-Kommunikation zwischen dem Alarmauslöser und dem Funkmeldeempfänger bzw. die Sirene hier eine noch höhere Sicherheit als z.B. das unidirektionale POCSAG. Zusätzliche Aspekte für Sirenen: Aktuell verfügbare TETRA-Sirenensteuergeräte sind zudem MoWaS-ready, also vorbereitet für eine Integration in künftige Warnkanäle des modularen Warnsystems des Bundes. Durch die bidirektionale Kommunikation im TETRA Netz lassen sich die Sirenen nicht nur auslösen. Die Sirene kann die Auslösung oder ihre Verfügbarkeit an die verantwortlichen Stellen zurückmelden. Dies erhöht die Sicherheit der Alarmierung gegenüber unidirektionalen analogen oder digitalen Funknetzen. Funktionen wie Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und ISSI Whitelisting entsprechend den Anforderungen der BDBOS garantieren zwischen Alarmgeber und Sirenensteuergerät eine sichere Kommunikation sowie einen Schutz vor Fehlauslösung und Sabotage. So setzt z.B. Bayern bei der flächendeckenden Einführung der digitalen Alarmierung ausschließlich auf das TETRA-Digitalfunk. Siehe: https://www.brandwacht.bayern.de/mam/archiv/beitraege_pdf/bw_3_2021_s96_97_digitalfunk_bos.pdf " Der Vorteil der Digitalfunk-Ertüchtigung bestehender Sirenen-Bestandsanlagen liegt – neben dem zusätzlichen, modernen und abgesicherten Alarmierungsweg TETRA – in der Erweiterung der Sirenenprogramme nach TRBOS. Selbst Altanlagen lassen sich so auf alle aktuell definierten Sirenenprogramme erweitern (Probealarm, Feueralarm, Warnung der Bevölkerung, Entwarnung). Auch wenn dies über den analogen Alarmierungsweg gegebenenfalls nicht, oder nur eingeschränkt, möglich war. Mit modernen Systemen kann eine Funktionsüberwachung der ertüchtigten Sirenen nun einfacher erfolgen. Zudem bietet die Digitalfunk-Ertüchtigung die Möglichkeit, die teilweise vor Jahrzehnten errichteten Bestandssirenen auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. " Aus meiner Sicht bietet das TETRA-Digitalfunknetz hinsichtlich Funkabdeckung und Versorgungssicherheit die besten technischen Eigenschaften für die digitale Alarmierung von Einsatzkräften (mittels Funkmeldern und Sirenen) und die Warnung der Bevölkerung mittels Sirenen. Außerdem existieren im TETRA-Digitalfunknetz bereits flächendeckend Standorte, wohingegen der Ausbau eines eigenen digitalen Alarmierungsnetzes (in Ihren eigenen Worten) "sehr zeitaufwändig" ist und "erhöht den bereits jetzt bestehenden Verzug des Projektes". Meine Frage: Was waren in Rheinland-Pfalz die Gründe, ein eigenes, autarkes digitales Alarmierungsnetz nach dem POCSAG-Standard aufzubauen, statt den TETRA-Dienst "Alarmierung" zu nutzen? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225960/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in im Anhang finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 1. August 2021. Bei Rückf…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antwort: Bewegründe für die digitale Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf Basis eines eigenen autarken POCSAG-Netzes statt Verwendung des TETRA-Digitalfunknetzes [#225960]
Datum
20. August 2021 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Anhang finden Sie unser Antwortschreiben zu Ihrer Anfrage vom 1. August 2021. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Bewegründe für die digitale Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf Basis eines eigenen autarken POCSAG-Netzes statt Verwendung des TETRA-Digitalfunknetzes [#225960]
Datum
20. August 2021 22:48
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225960/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: Beweggründe für die digitale Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf Bas…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: Antwort: Beweggründe für die digitale Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf Basis eines eigenen autarken POCSAG-Netzes statt Verwendung des TETRA-Digitalfunknetzes [#225960]
Datum
21. August 2021 21:51
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Angebot, noch Rückfragen stellen zu dürfen. Mich interessiert noch: Die Firma e*message betreibt mit eigenen Sendern im Frequenzbereich 466 MHz ein Funkruf-Netz für kommerzielle und private Kunden. Zusätzlich wird der Dienst e*BOS angeboten, der im Frequenzbereich 448 MHz eine eigene verschlüsselte Funkruf-Infrastruktur nach dem POCSAG-Standard für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bietet. siehe z.B: https://www.emessage.de/ebos/index.php Welche Gründe sprachen bei Ihnen gegen die Verwendung von e*BOS als POCSAG-Funkrufnetz? Unter https://bks-portal.rlp.de/system/files/og-group/dokumente/19%200219%20Newsletter_1_2019.pdf heißt es: "Es hat sich gezeigt, dass die Ertüchtigung der bisher vorrangig für den Bau der Sende- und Empfangsanlagen genutzten kommunalen Gebäude (Feuerwehreinsatzzentralen, Feuerwehrhäuser, Schulgebäude, Verwaltungsgebäude, Wasserhochbehälter etc.) sehr zeitaufwändig ist. Dieser erhebliche zeitliche Aufwand erhöht den bereits jetzt bestehenden Verzug des Projektes, welches durch zwei Klagen im Vergabeverfahren (die zugunsten des Projektes entschieden wurden) verursacht wurden." Diese Ertüchtigung wäre beim Einsatz von e*BOS nicht notwendig gewesen. Oder liegen Ihnen hier schlechte Erfahrungen mit e*BOS aus anderen Bundesländern vor ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225960/
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
AW: Antwort: Beweggründe für die digitale Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf Bas…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Antwort: Beweggründe für die digitale Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf Basis eines eigenen autarken POCSAG-Netzes statt Verwendung des TETRA-Digitalfunknetzes [#225960]
Datum
30. August 2021 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihnen kurz antworten: Allgemeine Betrachtung: Zum Thema „Alarmierung von Einsatzkräften der Behörden und Organisationen mit Sicher- heitsaufgaben (BOS)“ werden sehr viele Produkte angeboten. Allen diesen Produkten ist eigen, dass deren Netze zumeist über das Internet (via Mobil- funknetz) betrieben werden. Sehr selten ist parallel ein eigenes POCSAG Funknetz (e*Cityruf) vorhanden. Auch das SMS-Verfahren wird noch angeboten. Die Aussagen der vielen Anbieter hinsichtlich der Sicherheit und der Verfügbarkeit sind natürlich stets positiv auf deren Produkt ausgerichtet. Dennoch: - Wie funktionssicher ist deren 24/7 Netz (regionale Ausfälle, „WannaCry“, ….)? - In welchem Land stehen deren Server; sind diese sicher? - Welche Redundanzen sind vorhanden? - Was geschieht bei Stromausfall? - Wie schnell werden Ausfälle / Defekte behoben? - Wie gut wird das Netzt gewartet? - Wie gut ist die Funkausleuchtung des Netzes, werden alle Täler erreicht? - Wie wird der Datenschutz (Patientendaten etc.) sichergestellt? - Wer ist der Betreiber des Produktes (Verkauf der Firma)? - Wer ist verantwortlich, wer haftet? - Usw. Diese Belange wären wiederkehrend zu prüfen. Rechtliche Bindung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Die oben genannten Verfahren entsprechen nicht den Vorgaben der BOS. Die BOS haben sich zur Alarmierung bundesweit an die Vorgaben der Technischen Richtlinien (TR-BOS) zu halten. Dementsprechend können andere Alarmierungsverfahren nicht angewendet werden. Die hohen Ansprüche an die Ausfallsicherheit, die Verfügbarkeit, die Integrität und Sicherheit des Netzes und der Daten werden nur durch BOS-eigene Netze in eigener Verantwortlichkeit sichergestellt. Natürlich ist es mit den TR-BOS alleine nicht getan. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antwort: Beweggründe für die digitale Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf Bas…
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AW: Antwort: Beweggründe für die digitale Alarmierung von Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz auf Basis eines eigenen autarken POCSAG-Netzes statt Verwendung des TETRA-Digitalfunknetzes [#225960]
Datum
30. August 2021 19:32
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225960/