Anfrage zur Nutzung der Luca App zur Pandemiebekämpfung

Alle Daten zur Nutzung der "Luca App" im Gesundheitsamt Münster zur Pandemiebekämpfung. Dies beeinhaltet insbesondere:
- Die Anzahl der bisher erfolgten Anfragevorgänge bei der "Luca App" durch das Gesundheitsamt zur Identifikation von potentiellen Kontaktpersonen
- Die Anzahl der Fälle, in denen die erhaltenen Daten zur Identifikation der Kontaktpersonen nicht geeignet waren.
- Die Anzahl der Fälle und Angabe der Veranstaltungsorte, in denen der Erhalt der Datensätze aus dem System "Luca App" nicht möglich war.
- Informationen über Anhaltspunkte Ihrer Behörde für die missbräuchliche Nutzung des Systems durch Nuter:innen (Besucher:innen, Veranstalter:innen, Behördenmitarbeiter:innen) oder Dritte.
- Informationen über die Neubewertung des Risiko - Nutzenverhältnisses der "Luca App" durch Ihre Behörde vor dem Hintergrund der in der Presse berichteten und von unabhänigen Stellen (z.B. CCC) festgestellten Mängel der "Luca App"

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Gesundheitsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Nutzung der Luca App zur Pandemiebekämpfung [#226079]
Datum
3. August 2021 10:28
An
Gesundheitsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Daten zur Nutzung der "Luca App" im Gesundheitsamt Münster zur Pandemiebekämpfung. Dies beeinhaltet insbesondere: - Die Anzahl der bisher erfolgten Anfragevorgänge bei der "Luca App" durch das Gesundheitsamt zur Identifikation von potentiellen Kontaktpersonen - Die Anzahl der Fälle, in denen die erhaltenen Daten zur Identifikation der Kontaktpersonen nicht geeignet waren. - Die Anzahl der Fälle und Angabe der Veranstaltungsorte, in denen der Erhalt der Datensätze aus dem System "Luca App" nicht möglich war. - Informationen über Anhaltspunkte Ihrer Behörde für die missbräuchliche Nutzung des Systems durch Nuter:innen (Besucher:innen, Veranstalter:innen, Behördenmitarbeiter:innen) oder Dritte. - Informationen über die Neubewertung des Risiko - Nutzenverhältnisses der "Luca App" durch Ihre Behörde vor dem Hintergrund der in der Presse berichteten und von unabhänigen Stellen (z.B. CCC) festgestellten Mängel der "Luca App"
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 226079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226079/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Münster
Ihre IFG-Anfrage vom 03.08.2021 zur Nutzung der Luca App Sehr Antragsteller/in Ihre mit Mail vom 03.08.2021 geste…
Von
Gesundheitsamt Münster
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 03.08.2021 zur Nutzung der Luca App
Datum
13. August 2021 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,2 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre mit Mail vom 03.08.2021 gestellten Fragen beantworte ich für die Stadt Münster wie folgt: Die Anzahl der bisher erfolgten Anfragevorgänge bei der "Luca App" durch das Gesundheitsamt zur Identifikation von potentiellen Kontaktpersonen liegt noch im kleinen einstelligen Bereich. Hierbei ist anzumerken, dass die Heranziehung dieser Daten voraussetzt, dass es sich um ein Infektionsgeschehen im nicht-privaten Bereich handelt und die Veranstaltenden verpflichtet sind, die Daten ihrer Besucher/Innen zu registrieren und dem Gesundheitsamt im Bedarfsfall zur Verfügung zu stellen. Dieser Bedarfsfall tritt nur ein, wenn die Daten zur Aufklärung in einem konkreten Infektionsgeschehen benötigt werden. Die Anzahl der Fälle, in denen die erhaltenen Daten zur Identifikation der Kontaktpersonen nicht geeignet waren, beträgt Null. Auch ist die Anzahl der Fälle und Angabe der Veranstaltungsorte, in denen der Erhalt der Datensätze aus dem System "Luca App" nicht möglich war, Null. Informationen über Anhaltspunkte für die missbräuchliche Nutzung des Systems durch Nutzer:innen (Besucher:innen, Veranstalter:innen, Behördenmitarbeiter:innen) oder Dritte liegen aktuell nicht vor. Aus Sicht der Nutzenden und der Betriebe wird die App positiv bewertet, weil der "Check-in"-Vorgang als unkompliziert gegenüber einer Listenregistrierung in Papierform wahrgenommen wird. Zur Frage "Informationen über die Neubewertung des Risiko - Nutzenverhältnisses der "Luca App" durch Ihre Behörde vor dem Hintergrund der in der Presse berichteten und von unabhängigen Stellen (z.B. CCC) festgestellten Mängel der "Luca App"': Die Luca-App ist - anders als die Corona-Warn-App - nicht in der Lage, für die registrierten Personen zu erkennen, ob sie auch enge Kontaktpersonen sind, die dann in Quarantäne müssen. Aber die Daten der Luca-App sind eine solide Grundlage für weitere Ermittlungen bei Bedarf, z.B. in Szenarien mit vielen gleichzeitig Anwesenden, um ihre persönlichen Daten zu nutzen. Die Luca-App ist für Münster trotz ihrer Bekanntheit keine digitale Lösung mit Alleinstellungsmerkmal. Daher steht inzwischen auch das IRIS Gateway als landesweit einheitliche offene Schnittstelle für diverse Apps zur Verfügung. Bei Bedarf können die Daten zur Kontaktnachverfolgung aus dem Handel und der Gastronomie elektronisch abgerufen werden. Damit können auch Kontaktdaten, welche nicht über die Luca App erfasst wurden, ebenfalls digital an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen