Zustimmung zur Veröffentlichung Covid-Schulen

Zustimmung zur Veröffentlichung COVID-SCHULEN

die Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg sollte Sie im Zusammenhang mit der Studie "Handlungsfähigkeit während der COVID-19 Pandemie im Schulbereich erhalten – Schaffung einer Entscheidungsgrundlage durch Evidenzsynthese, Beobachtungs- und Interventionsstudien (COVID-SCHULEN)" um eine Zustimmung zur Veröffentlichung der Zwischenergebnisse gefragt haben. Bitte senden Sie mir hierzu den Schriftverkehr.
- Wann hat die BSB Hamburg Sie um diese Zustimmung gebeten?
- Wie lautet Ihre Antwort darauf?
- Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr.

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  • Datum
    3. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
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Silke Weiland-Hübner
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zustimmung zur…
An Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Silke Weiland-Hübner
Betreff
Zustimmung zur Veröffentlichung Covid-Schulen [#226094]
Datum
3. August 2021 13:27
An
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zustimmung zur Veröffentlichung COVID-SCHULEN die Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg sollte Sie im Zusammenhang mit der Studie "Handlungsfähigkeit während der COVID-19 Pandemie im Schulbereich erhalten – Schaffung einer Entscheidungsgrundlage durch Evidenzsynthese, Beobachtungs- und Interventionsstudien (COVID-SCHULEN)" um eine Zustimmung zur Veröffentlichung der Zwischenergebnisse gefragt haben. Bitte senden Sie mir hierzu den Schriftverkehr. - Wann hat die BSB Hamburg Sie um diese Zustimmung gebeten? - Wie lautet Ihre Antwort darauf? - Bitte senden Sie mir den Schriftverkehr.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Silke Weiland-Hübner Anfragenr: 226094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226094/ Postanschrift Silke Weiland-Hübner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Silke Weiland-Hübner

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Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Frau Weiland-Hübner, Ihre Anfrage "Zustimmung zur Veröffentlichung Covid-Schulen" [#226094] beantwo…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Zustimmung zur Veröffentlichung Covid-Schulen [#226094]
Datum
18. August 2021 10:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Weiland-Hübner, Ihre Anfrage "Zustimmung zur Veröffentlichung Covid-Schulen" [#226094] beantworte ich wie folgt: Die Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg hat das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz zu keinem Zeitpunkt um Zustimmung zur Veröffentlichung der Zwischenergebnisse der Studie "Handlungsfähigkeit während der COVID-19 Pandemie im Schulbereich erhalten – Schaffung einer Entscheidungsgrundlage durch Evidenzsynthese, Beobachtungs- und Interventionsstudien (COVID-SCHULEN)" gebeten oder dahingehend gefragt. Dementsprechend existiert in dieser Angelegenheit kein Schriftwechsel zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg und dem Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Bildung einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Bildung, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz oder 2. durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an <<E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Fußnote: vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABI. EU Nr. L 257 S. 73). Mit freundlichen Grüßen