Sehr
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vielen Dank für Ihre Antwort.
derzeit ist ausweislich des Organigramms des Amtes für IT und Digitalisierung ( Stellennr. 4241; siehe Organigramm vom 18.6.2021 -
https://www.hamburg.de/contentblob/10445610/37bf33e0e453959dce42465aa62326b9/data/organigramm-amt-it-digitalisierung.pdf) nicht besetzt, aber haushaltsrechtlich bereits eingerichtet. Damit ist es zwingend aus haushaltsrechtlichen Vorgaben erforderlich, dass eine Stellenbeschreibung existiert, da sie die Grundlage für die Stelleneinrichtung und Bewertung ist.
Dies ist offenbar Ihrer "kursorischen Prüfung" entfallen. Dabei hindert das möglicher Weise gerade im Gang befindliche Ausschreibungsverfahren nicht die Herausgabe der Stellenbeschreibung, da eine Zurückhaltung der Unterlage gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG nur dann zulässig ist, wenn dadurch die behördliche Entscheidung gefährdet ist. Ich glaube kaum, dass Ihnen die Darstellung der Gefährdung gelingt.
Ich empfehle an dieser Stelle, die "intensive Prüfung" des Amtes für IT und Digitalisierung ein Stück weit zu übernehmen, dann würde die "kursorische Prüfung" vielleicht nicht zu ganz solchen Stilblüten führen.
Ich gehe davon aus, dass nunmehr der Herausgabe des Dokuments gem. § 1 Abs. 3 Nr. 1 HmbTGGebV nicht mehr im Wege steht. Es dürfte sich aus meiner Sicht bei der digitalen Versendung eines Dokuments um keine schwierige Aufgabe in der "Smart City" Deutschlands handeln.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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