Unterlagen zur Causa Lilith Wittmann vs CDUConnect/ConnectCDU

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 11.5.2021 zeigte die Aktivistin Lilith Wittmann schwere Sicherheitslücken in der CDU Wahlkampf-App "ConnectCDU/CDUConnect" an. Dies tat sie nach eigenem Bekunden bei Ihrer Behörde, aber auch z.B. dem BSICert.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftverkehre, Emails und Notizen Ihrer Behörde, welche den oben genannten Fall betreffen.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Mit einer Schwärzung von Namen und anderen Personenbezogenen Daten erkläre ich mich vorab ausdrücklich einverstanden.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. August 2021
  • Frist
    29. November 2022
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 10 Follower:innen
Peter Stimpel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Am 11.5.2021 zeigte di…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Peter Stimpel
Betreff
Unterlagen zur Causa Lilith Wittmann vs CDUConnect/ConnectCDU [#226160]
Datum
4. August 2021 12:58
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Am 11.5.2021 zeigte die Aktivistin Lilith Wittmann schwere Sicherheitslücken in der CDU Wahlkampf-App "ConnectCDU/CDUConnect" an. Dies tat sie nach eigenem Bekunden bei Ihrer Behörde, aber auch z.B. dem BSICert. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehre, Emails und Notizen Ihrer Behörde, welche den oben genannten Fall betreffen. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Mit einer Schwärzung von Namen und anderen Personenbezogenen Daten erkläre ich mich vorab ausdrücklich einverstanden. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Peter Stimpel Anfragenr: 226160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226160/ Postanschrift Peter Stimpel << Adresse entfernt >>
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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. August 2021 17:12
Status
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Peter Stimpel
AW: Ihr IFG-Antrag vom 4. August 2021 [#226160] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer Empfehlung vom 6.8.21 folgen…
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Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag vom 4. August 2021 [#226160]
Datum
10. November 2021 18:40
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihrer Empfehlung vom 6.8.21 folgend möchte ich Sie bitte, mir den aktuellen Sachstand mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 226160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226160/
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Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Dezember 2021 15:32
Status
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Peter Stimpel
AW: Ihre Nachfrage vom 10. November 2021 [#226160] Guten Tag Frau Gardain. Vielen Dank für den Zwischenstand. Mi…
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Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 10. November 2021 [#226160]
Datum
3. Dezember 2021 20:58
An
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Status
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Guten Tag Frau Gardain. Vielen Dank für den Zwischenstand. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 226160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226160/
Peter Stimpel
AW: Ihre Nachfrage vom 10. November 2021 [#226160] Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Ihrer Empfehlung vom 3.12…
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Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 10. November 2021 [#226160]
Datum
15. März 2022 16:20
An
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Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Ihrer Empfehlung vom 3.12.2021 möchte ich mich erneut nach dem Stand meiner Anfrage erkundigen. Ihr Geschäftszeichen ist 1391.174. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel
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Ihre Nachfrage vom 15. März 2022 [#226160] Sehr geehrter Herr Stimpel, vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Le…
Von
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Betreff
Ihre Nachfrage vom 15. März 2022 [#226160]
Datum
18. März 2022 13:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stimpel, vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Leider haben sich im Zuge unserer Prüfung weitere schwierige Fragestellungen ergeben, und zwar sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher als auch in technisch-organisatorischer Hinsicht, die wir einer Klärung zuführen müssen. Wann dies der Fall sein wird, können wir nicht absehen, denn das hängt auch von den Antworten ab, die uns gegeben werden. Deshalb kann ich Ihnen leider auch diesmal nur empfehlen, dass Sie sich in einigen Monaten bei uns wieder nach dem Sachstand erkundigen (Vorschlag: Juli / August 2022). Wir bitten erneut um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Peter Stimpel
AW: Ihre Nachfrage vom 15. März 2022 [#226160] Guten Tag. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrag…
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Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 15. März 2022 [#226160]
Datum
22. Juli 2022 12:06
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage vom 4.8.2021. Ihr Geschäftszeichen ist 1391.174. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel
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Ihre Nachfrage vom 22. Juli 2022 zu Ihrer IFG-Anfrage vom 4. August 2021 Sehr geehrter Herr Stimpel, im Anschluss…
Von
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Betreff
Ihre Nachfrage vom 22. Juli 2022 zu Ihrer IFG-Anfrage vom 4. August 2021
Datum
27. Juli 2022 18:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Stimpel, im Anschluss an meine Zwischennachrichten an Sie vom 6. August und 3. Dezember 2021 sowie vom 18. März 2022 kann ich Ihnen nun mitteilen, dass unsere Prüfung, ob und - wenn ja - wie wir den Fall abschließen oder ggf. weiterverfolgen werden, voraussichtlich im September 2022 abgeschlossen sein wird. Gerne können Sie sich einen Eindruck über die Vielschichtigkeit des Falls verschaffen, den wir in unserem Jahresbericht 2021 unter Ziffer 15.1 dargestellt haben. Der Bericht wurde Ende Mai 2022 veröffentlicht und ist abrufbar unter https://www.datenschutz-berlin.de/inf... Mit freundlichen Grüßen
Peter Stimpel
AW: Ihre Nachfrage vom 22. Juli 2022 zu Ihrer IFG-Anfrage vom 4. August 2021 [#226160] Guten Tag, Frau Gardain. V…
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Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 22. Juli 2022 zu Ihrer IFG-Anfrage vom 4. August 2021 [#226160]
Datum
27. Juli 2022 19:42
An
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Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Frau Gardain. Vielen Dank für den Zwischenstand und den Hinweis auf den Bericht. Gemäß Ihrer Aussage werde ich mich im Oktober 2022 wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 226160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226160/
Peter Stimpel
AW: Ihre Antwort vom 27. Juli 2022 zu meiner IFG-Anfrage vom 4. August 2021 [#226160] Guten Tag Frau Gardain. mei…
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Peter Stimpel
Betreff
AW: Ihre Antwort vom 27. Juli 2022 zu meiner IFG-Anfrage vom 4. August 2021 [#226160]
Datum
26. Oktober 2022 18:58
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Gardain. meine Informationsfreiheitsanfrage „Unterlagen zur Causa Lilith Wittmann vs CDUConnect/ConnectCDU“ vom 04.08.2021 (#226160) wurde von Ihnen bisher nicht abschliessend beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel
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Ihre Nachfrage vom 26. Oktober 2022 (unser Az. 1391.174) Sehr geehrter Herr Stimpel, zu o. g. Betreff kann ich Ih…
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Betreff
Ihre Nachfrage vom 26. Oktober 2022 (unser Az. 1391.174)
Datum
3. November 2022 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Stimpel, zu o. g. Betreff kann ich Ihnen im Anschluss an meine letzte Information an Sie vom 27. Juli 2022 Folgendes mitteilen: Der begehrten Informationen befinden sich in den beiden Vorgängen mit den Geschäftszeichen 535.2763 bzw. 471.244; die Vorgänge bestehen aus ca. 200 Seiten bzw. aus (derzeit) ca. 600 Seiten. Nach Abschluss des Vorgangs 471.244 müssen diese insgesamt ca. 800 Seiten vor einer Offenlegung auf nach dem IFG schützenswerte Daten überprüft und solche ggf. abgetrennt / geschwärzt werden (vgl. §§ 6, 7, 9, 10 sowie § 12 IFG). Unter Umständen ist ein Anhörungsverfahren mit den Betroffenen nach § 14 Abs. 2 IFG durchzuführen. Die Offenlegung der hiernach verbliebenen Informationen ist gebührenpflichtig (maximale Gebühr: 500 €). Vor diesem Hintergrund schätzen wir, dass die begehrte Akteneinsicht "außergewöhnlich umfangreichen Verwaltungsaufwand" im Sinne der Tarifstelle 1004 b) Ziff. 3 des Gebührenverzeichnisses der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) verursachen würde. Hierfür ist ein Gebührenrahmen zwischen 250 € und 500 € vorgesehen. In Ihrem Fall müssten Sie mit einer Gebühr am oberen Rand der Gebührenrahmens rechnen, weil mit dem vorgenannten skizzierten Verfahren primär eine Juristin bzw. ein Jurist für (mindestens) 5 Stunden befasst wäre; der Stundensatz für eine solche Dienstkraft liegt bei 95,57 €. Das IFG können Sie zusammen mit den Gebührenvorschriften abrufen unter https://www.datenschutz-berlin.de/informationsfreiheit/rechtliche-grundlagen Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie vor diesem Hintergrund die - gebührenpflichtige - Weiterbearbeitung Ihres Begehrens wünschen mit der Folge der u. U. nur teilweisen Offenlegung der beantragten Informationen (also mit o. g. Schwärzungen/Abtrennungen). Die Gebühr müsste in Anbetracht der zu erwartenden Höhe bzw. des beschriebenen Verwaltungsaufwandes von Ihnen als Vorauszahlung entrichtet werden (§ 17 Gesetz über Gebühren und Beiträge). Mit freundlichen Grüßen

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Peter Stimpel
AW: Ihre Nachfrage vom 26. Oktober 2022 (unser Az. 1391.174) [#226160] Hallo << Anrede >> danke für I…
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Von
Peter Stimpel
Betreff
AW: Ihre Nachfrage vom 26. Oktober 2022 (unser Az. 1391.174) [#226160]
Datum
3. November 2022 14:31
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo << Anrede >> danke für Ihre Antwort. Lassen Sie mich an dieser Stlel bitte feststellen, wie überrascht ich bin, gerade vom Datenschützer eine solche Antwort zu erhalten. Dass Ministerien wie das BMF oder das BMI gern Auskunft verweigern und über die Gebührencalls dafür sorgen, dass der Bürger seine Rechte nach IFG nicht wahrnimmt: ja, das haben wir in den letzten Jahren gelernt. Datenschützer standen diesbezüglich bisher in einem anderen Ruf. Nehmen Sie meine Enttäuschung zur Kenntnis. Ich melde mich kurzfristig, ob ich eine Weiterführung der Anfrage wünsche. Mit freundlichen Grüßen Peter Stimpel Anfragenr: 226160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226160/