Impfung Covid - Klärung Zusammenhang mit Todesfällen

Hallo << Antragsteller:in >>

ich habe vor Kurzem folgenden Artikel gelesen.
https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_90550128/corona-impfung-pathologe-fordert-mehr-obduktionen-von-geimpften.html

Ich habe dass Gefühl, dass sehr viel Ressourcen rund um die Erforschung des Virus aufgebracht werden. Bei der Erforschung der Wirkung von Impfstoff und deren Folgen besteht weniger Interesse. Was gibt mir das Gefühl? Die Pathologie-Experten/Verband hat im März um Unterstützung gebeten und erhielt keine Anwort vom Bundesministerium für Gesundheit.

Es muss auch im Interesse der Politik liegen Todesfälle beim Impfen gegen Covid zu vermeiden. Jedes einzelne Leben ist wertvoll! Die Erforschung kann helfen die Impfstoffe zu verbessern, Missverständnisse von skeptischen Menschen auszuräumen oder durch den besseren Kenntnisstand über die Wirkung Maßnahmen abzuleiten, um weitere Todesfälle zu verhindern.

WAS wird das Gesundheitsministerium tun um den Zusammenhang zwischen Impfung und Todefällen aufzuklären?
Was werden sie auf das Schreiben vom März vom Bundesverband Deutscher Pathologen
antworten?

Es ist eine Chance der Aufklärung im Kontext COVID um auch die Menschen im Land mitzunehmen.

Besten Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo Antragsteller/in ic…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Impfung Covid - Klärung Zusammenhang mit Todesfällen [#226209]
Datum
4. August 2021 22:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo Antragsteller/in ich habe vor Kurzem folgenden Artikel gelesen. https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_90550128/corona-impfung-pathologe-fordert-mehr-obduktionen-von-geimpften.html Ich habe dass Gefühl, dass sehr viel Ressourcen rund um die Erforschung des Virus aufgebracht werden. Bei der Erforschung der Wirkung von Impfstoff und deren Folgen besteht weniger Interesse. Was gibt mir das Gefühl? Die Pathologie-Experten/Verband hat im März um Unterstützung gebeten und erhielt keine Anwort vom Bundesministerium für Gesundheit. Es muss auch im Interesse der Politik liegen Todesfälle beim Impfen gegen Covid zu vermeiden. Jedes einzelne Leben ist wertvoll! Die Erforschung kann helfen die Impfstoffe zu verbessern, Missverständnisse von skeptischen Menschen auszuräumen oder durch den besseren Kenntnisstand über die Wirkung Maßnahmen abzuleiten, um weitere Todesfälle zu verhindern. WAS wird das Gesundheitsministerium tun um den Zusammenhang zwischen Impfung und Todefällen aufzuklären? Was werden sie auf das Schreiben vom März vom Bundesverband Deutscher Pathologen antworten? Es ist eine Chance der Aufklärung im Kontext COVID um auch die Menschen im Land mitzunehmen. Besten Dank. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226209/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Re…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Impfung Covid - Klärung Zusammenhang mit Todesfällen [#226209]
Datum
6. August 2021 10:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen