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Chatkontrolle mittels automatischer Kommunikationsanalyse

Hallo << Antragsteller:in >>

Ich bin durch folgenden Artikel auf das Thema Chatkontrolle gestoßen.

https://www.derstandard.de/story/2000128008308/chatkontrolle-eu-parlament-segnet-umstrittenes-ueberwachungsvorhaben-ab

Ich bin erschrocken was unsere Bürgervertreter beschlossen haben. Ich stelle fest dass alle EU-Bürger nach Ansicht der EU unter Generalverdacht stehen. Ich fühle mich dies bezüglich diskriminiert und in meiner Würde verletzt.

Ich habe zur Ausnahmeregelung für die E-Privacy-Verordnung (2002/58/EG) einige Fragen.

1. Das EU-Parlament hat die Maßnahme Chatkontrolle aller EU-Bürger gewählt um gegen Pädophile vorzugehen . Auf welcher wissenschaftlichen / evidenzbasierten Erkenntnissen wurde die Entscheidung gefällt? Bitte stellen sie mir die wissenschaftlich Arbeit zur Verfügung. Welche alternativen Maßnahmen standen noch zur Diskussion?

2. Die Verordnung steht konträr zur EU-Charta Artikel 7 Achtung des Privat- und Familienlebens Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation. Die Kommunikation über Chats wird von Dritten (der EU) kontrolliert und ist somit nicht mehr privat. Bitte erklären sie wie die Verordnung nicht gegen Artikel 7 verstößt? Mir fehlt die Fantasie.
Definition siehe Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re

3. Der deutsche EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) verweist auf eine von ihm in Auftrag gegebene EU-weite repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov.

https://www.derstandard.de/story/2000126226645/angriff-auf-das-briefgeheimnis-kritik-an-eu-plaenen-gegen-verschluesselung

72% der befragten Bürger sind gegen die Chatkontrolle.
Warum wird gegen die Meinung Bürger die Chatkontrolle verabschiedet?

4. Die Chatkontrolle benötigt eine absichtlich implentierte Lücken in der Software. Die Lücken bergen das Potential von Dritten missbraucht zu werden. Die Lücken wurden in der Vergangenheit nachweislich missbraucht - siehe NSA Skandal 2015 usw. Wie wird sichergestellt dass es keinen Missbrauch stattfindet? Wer ist verantwortlich für den möglichen Schäden bedingt durch die absichtlichen Lücken?

5. Was wird die Chatkontrolle kosten? Bitte aufschlüsseln in Aufwendungen für Hardware, Software, Personal und Betrieb.

6. Wer trägt die Kosten der Chatkontrolle?

7. Die Chatkontrolle ist digital. Daher ist Rechenleistung erforderlich. Wie sieht die Klimabilanz aus? Wieviel CO2 wird je Fall emittiert?

8. Wie wirksam wird die Chatkontrolle sein? Wie viele Fälle können mit dem Werkzeug pro Jahr zusätzlich aufgeklärt bzw. verhindert werden?

9. Was passiert wenn Verdächtige auf andere Kommunikationswege wie Brief, Telefon oder ähnliches wechseln?

10. Die Chatkontrolle ist verabschiedet. Wird es einen Review-Termin geben bei dem die einschneidenden Maßnahmen auf Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft werden?

11. Das Werkzeug Chatkontrolle wird auch in China für die Überwachung der Bürger verwendet. Schließen sie aus dass die Chatkontrolle als allgemeine Überwachung der Bürger eingesetzt wird?

Vielen Dank für ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. August 2021
  • Frist
    25. August 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 …
An Europäisches Parlament Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Chatkontrolle mittels automatischer Kommunikationsanalyse [#226210]
Datum
4. August 2021 23:38
An
Europäisches Parlament
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr Antragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten: Hallo Antragsteller/in Ich bin durch folgenden Artikel auf das Thema Chatkontrolle gestoßen. https://www.derstandard.de/story/2000128008308/chatkontrolle-eu-parlament-segnet-umstrittenes-ueberwachungsvorhaben-ab Ich bin erschrocken was unsere Bürgervertreter beschlossen haben. Ich stelle fest dass alle EU-Bürger nach Ansicht der EU unter Generalverdacht stehen. Ich fühle mich dies bezüglich diskriminiert und in meiner Würde verletzt. Ich habe zur Ausnahmeregelung für die E-Privacy-Verordnung (2002/58/EG) einige Fragen. 1. Das EU-Parlament hat die Maßnahme Chatkontrolle aller EU-Bürger gewählt um gegen Pädophile vorzugehen . Auf welcher wissenschaftlichen / evidenzbasierten Erkenntnissen wurde die Entscheidung gefällt? Bitte stellen sie mir die wissenschaftlich Arbeit zur Verfügung. Welche alternativen Maßnahmen standen noch zur Diskussion? 2. Die Verordnung steht konträr zur EU-Charta Artikel 7 Achtung des Privat- und Familienlebens Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation. Die Kommunikation über Chats wird von Dritten (der EU) kontrolliert und ist somit nicht mehr privat. Bitte erklären sie wie die Verordnung nicht gegen Artikel 7 verstößt? Mir fehlt die Fantasie. Definition siehe Wikipedia https://de.wikipedia.org/wiki/Privatsph%C3%A4re 3. Der deutsche EU-Abgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) verweist auf eine von ihm in Auftrag gegebene EU-weite repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov. https://www.derstandard.de/story/2000126226645/angriff-auf-das-briefgeheimnis-kritik-an-eu-plaenen-gegen-verschluesselung 72% der befragten Bürger sind gegen die Chatkontrolle. Warum wird gegen die Meinung Bürger die Chatkontrolle verabschiedet? 4. Die Chatkontrolle benötigt eine absichtlich implentierte Lücken in der Software. Die Lücken bergen das Potential von Dritten missbraucht zu werden. Die Lücken wurden in der Vergangenheit nachweislich missbraucht - siehe NSA Skandal 2015 usw. Wie wird sichergestellt dass es keinen Missbrauch stattfindet? Wer ist verantwortlich für den möglichen Schäden bedingt durch die absichtlichen Lücken? 5. Was wird die Chatkontrolle kosten? Bitte aufschlüsseln in Aufwendungen für Hardware, Software, Personal und Betrieb. 6. Wer trägt die Kosten der Chatkontrolle? 7. Die Chatkontrolle ist digital. Daher ist Rechenleistung erforderlich. Wie sieht die Klimabilanz aus? Wieviel CO2 wird je Fall emittiert? 8. Wie wirksam wird die Chatkontrolle sein? Wie viele Fälle können mit dem Werkzeug pro Jahr zusätzlich aufgeklärt bzw. verhindert werden? 9. Was passiert wenn Verdächtige auf andere Kommunikationswege wie Brief, Telefon oder ähnliches wechseln? 10. Die Chatkontrolle ist verabschiedet. Wird es einen Review-Termin geben bei dem die einschneidenden Maßnahmen auf Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft werden? 11. Das Werkzeug Chatkontrolle wird auch in China für die Überwachung der Bürger verwendet. Schließen sie aus dass die Chatkontrolle als allgemeine Überwachung der Bürger eingesetzt wird? Vielen Dank für ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226210/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Europäisches Parlament
A(2021)6363 - ack. receipt Unsere Referenz: A(2021)6363 Sehr Antragsteller/in Das Europäische Parlament bestäti…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2021)6363 - ack. receipt
Datum
5. August 2021 16:17
Status
Warte auf Antwort
image001.png
8,8 KB


Unsere Referenz: A(2021)6363 Sehr Antragsteller/in Das Europäische Parlament bestätigt hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, der am 05/08/2021 registriert wurde. Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32001R1049> vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission bearbeitet. Im Einklang mit der genannten Verordnung wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab der Registrierung Ihrer Anfrage bearbeitet. Ihre personenbezogenen Angaben werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725<https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32018R1725> vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet. Das Europäische Parlament behält sich das Recht vor, Sie um die Übermittlung weiterer Angaben zu Ihrer Identität zu ersuchen, um die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 und der Durchführungsmaßnahmen des Parlaments zu prüfen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie Ihre Bewerbung über die Website fragdenstaat.de eingereicht haben, bei der es sich um eine private Website handelt, die in keinem offiziellen Zusammenhang mit dem Europäischen Parlament steht. Daher kann das Europäische Parlament nicht für technische Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Systems verantwortlich gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass persönliche Daten, die Sie bei der Nutzung der Website FragDenStaat zur Verfügung stellen, möglicherweise über diese private Website veröffentlicht werden. Das Europäische Parlament kann für eine solche Veröffentlichung nicht verantwortlich gemacht werden. Sollten Sie dem Europäischen Parlament direkt persönliche Daten zur Verfügung stellen müssen und eine Veröffentlichung vermeiden wollen, können Sie dies von Ihrer privaten E-Mail-Adresse aus tun, indem Sie von der folgenden funktionalen Mailbox Gebrauch machen: AccesDocs(at)europarl.europa.eu Mit freundlichen Grüßen,
Europäisches Parlament
AskEP reply to your message Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Nachricht, die Sie an das Referat Transpar…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
AskEP reply to your message
Datum
9. August 2021 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für die Nachricht, die Sie an das Referat Transparenz des Europäischen Parlaments am 4. August 2021 gesendet haben. Wir, das Referat Bürgeranfragen, wurden gebeten Ihnen weitere Informationen bezüglich der Verwendung und Verarbeitung von Daten zwecks der Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern im Internet bereitzustellen. **Datenschutz** Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( https://eur-lex.europa.eu/legal-conte... ) (Artikel 16 ( https://eur-lex.europa.eu/legal-conte... )) und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 7 ( https://eur-lex.europa.eu/legal-conte... ) und Artikel 8 ( https://eur-lex.europa.eu/legal-conte... )) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Zahlreiche Rechtsinstrumente enthalten Bestimmungen zu diesem Grundrecht im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Europäischen Union  ( https://ec.europa.eu/info/law/law-top... )und deren Übermittlung in Länder außerhalb Europas ( https://ec.europa.eu/info/law/law-top... ). **Von Unternehmen, Organisationen und öffentlichen Stellen erhobene personenbezogene Daten** In der Datenschutz-Grundverordnung  ( https://eur-lex.europa.eu/legal-conte... )ist vorgesehen, dass personenbezogene Daten im Einklang mit einer Reihe von Grundsätzen  ( https://ec.europa.eu/info/law/law-top... )verarbeitet werden müssen, nämlich mit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, der Verarbeitung nach Treu und Glauben, der Transparenz, der Rechenschaftspflicht, des Datenschutzes durch Technik, der verstärkten Bedeutung der Einwilligung, der Zweckbindung, der Datenminimierung, der Richtigkeit, der Speicherbegrenzung, der Integrität und der Vertraulichkeit. Unternehmen, Organisationen und öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verwenden, müssen diese Grundsätze beachten und deren Einhaltung nachweisen können. **e-Privacy-Richtlinie: Ausnahmeregelung zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern** Im September 2020 legte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag über eine vorübergehende Abweichung von bestimmten Bestimmungen der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zum Zwecke der Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet vor. Weitere Informationen zu diesem Verordnungsvorschlag können Sie der „Legislative Train Schedule“-Webseite ( https://www.europarl.europa.eu/legisl... ) entnehmen (nur auf englischer Sprache verfügbar). **Position des Europäischen Parlaments ** Im Europäischen Parlament (EP) wurde das Dossier dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) zugewiesen (Berichterstatter: Birgit Sippel, Deutschland, S & D). Nach Verhandlungen zwischen den Fraktionen nahm der LIBE-Ausschuss einen Vorschlag an, mit dem zusätzliche Garantien zum Schutz der Privatsphäre hinzugefügt und Technologien zur Bekämpfung von Grooming wieder eingeführt wurden. Anschließend nahm am 6. Juli 2021 das Europäische Parlament in der ersten Lesung seine Position zur legislativen Entschließung ( https://www.europarl.europa.eu/doceo/... ) zur Verwendung von Technik zur Verarbeitung von Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet an. Sie soll Kinder wirksamer davor schützen, bei der Nutzung von Mail-, Chat- und Kurznachrichtendiensten sexuell missbraucht oder ausgebeutet zu werden. Aufgespürt werden kann das entsprechende Material durch technische Verfahren, die Inhalte im Internet wie Bilder, Text oder Verkehrsdaten durchsuchen. Bei Bildern und Videos hilft das sogenannte Hashing. Texte und Verkehrsdaten dagegen können mithilfe von Klassifikatoren und künstlicher Intelligenz untersucht werden, um zu erkennen, ob hier Täter versucht haben, Kontakt mit Kindern aufzunehmen (siehe unter „in Erwägung nachstehender Gründe“ Punkt 7). Die neue Verordnung gilt nicht für die Durchsuchung von Audiokommunikation. Weitere Informationen zur Verabschiedung dieser neuen Vorschriften können Sie gerne dieser Pressemitteilung ( https://www.europarl.europa.eu/news/d... ) als auch der Legislativen Beobachtungsstelle ( https://oeil.secure.europarl.europa.e... ) („Legislative Observatory“-Webseite) entnehmen. **Nächste Schritte** Die Verordnung muss noch vom Rat formell angenommen werden, die dann anschließend im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wird und am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft tritt. **Mitglieder des Europäischen Parlaments ** Schließlich möchten wir gerne anmerken, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments „frei und unabhängig“ sind, d.h. sie sind nicht an Weisungen gebunden und können kein verbindliches Mandat gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( https://europa.eu/european-union/law_de ) und Artikel 2 ( https://www.europarl.europa.eu/doceo/... ) der Geschäftsordnung erhalten. Gerne können Sie sich direkt mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments in Verbindung setzen und ihnen Ihre Beobachtungen und Anmerkungen mitteilen. Die vollständige Liste aller derzeitigen Abgeordneten finden Sie hier ( https://www.europarl.europa.eu/meps/d... ). Wir hoffen, dass die aufgeführten Informationen hilfreich sind und danken, dass Sie sich an das Europäische Parlament gewandt haben. Mit freundlichen Grüßen,
Europäisches Parlament
A(2021)6363/JB/en Sehr Antragsteller/in die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist keine Grundlage, um Anfragen an das…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2021)6363/JB/en
Datum
26. August 2021 17:41
Status
Sehr Antragsteller/in die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist keine Grundlage, um Anfragen an das Europäische Parlament zu stellen. Sie ist lediglich eine Grundlage, um Zugang zu dokumentierten Inhalten zu beantragen, die sich im Besitz des Europäischen Parlaments befinden. Das Referat Transparenz des Europäischen Parlaments ist daher nicht in der Lage oder in der Lage, Ihre Fragen zu beantworten. Bitte finden Sie hier: 1) die Antworten, die die Dienststelle "Fragen Sie das EP" bereits an Sie übermittelt hat (im Anhang). 2) den Link zur legislativen Beobachtungsstelle und zu den wichtigsten Verfahrensdokumenten, die Informationen zu Ihren Fragen enthalten können: https://oeil.secure.europarl.europa.e... Bitte beachten Sie, dass ein MdEP-Dokument nur dann auch ein Parlamentsdokument ist, wenn es dem Europäischen Parlament gemäß seiner Geschäftsordnung übermittelt wurde. In diesem Zusammenhang kann es sein, dass die am Legislativverfahren 2020/0259(COD) beteiligten Mitglieder des Europäischen Parlaments über weitere Dokumente oder Informationen zu Ihren Fragen verfügen. Aber selbst wenn dies der Fall sein sollte, wäre das Europäische Parlament nicht in der Lage, deren Offenlegung zu beurteilen, da sie sich nicht im Besitz des Organs befinden würden. Sollten Sie an weiteren spezifischen Dokumenten des Europäischen Parlaments interessiert sein, zögern Sie bitte nicht, einen neuen Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Rückmeldung und Informationen zur Anfrage. Die Rückmeldung i…
An Europäisches Parlament Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Chatkontrolle mittels automatischer Kommunikationsanalyse - Rückmeldung [#226210]
Datum
11. September 2021 21:00
An
Europäisches Parlament
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für ihre Rückmeldung und Informationen zur Anfrage. Die Rückmeldung ist auf sehr hoher Flugebene bzw. allgemein gehalten und nicht vollständig beantwortet. Weiterhin ist ein Fließtext für 11 Fragen geschickt worden. Ich wünsche mir eine konkrete Antwort zu Fragen - z.B. Frage 7 Erfolg / 5 Fälle pro Jahr verhindert Durch die Methode der Chatkontrolle erwarten wir einen Rückgang der Fälle um 90%. Die Methode wurde wissenschaftlich validiert und durch ein Peer-Review-Verfahren durch unabhängige Wissenschaftler geprüft - Link zur Methode und Ergebnis des Peer-Review-Verfahren. Auf konkrete Fragen habe ich keine Antwort erhalten. Beispiel Frage 5 - Was wird die Chatkontrolle kosten? Bitte aufschlüsseln in Aufwendungen für Hardware, Software, Personal und Betrieb. Ich erwarte das eine Planung zu Personal und Budget gibt. Z.B.: 1000 Mitarbeiter und 100Mio Budget. Diese Info konnte ich aus ihrer Antwort nicht finden. Hier geht es um die Mittelverwendung der Bürger der EU! Folgende Fragen sind beantwortet sind aus der Rückmeldung beantwortet- Frage 1 wenn Link zum erwähnten Dossier zur Verfügung gestellt wird, Frage 2 Derzeit folgende Fragen nicht beantwortet: Frage 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11. Ich freue mich auf eure Rückmeldung. Transparenz ist wichtig für die Nachvollziehbarkeit von Entscheidung/Maßnahmen! Vielen Dank. Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226210/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Europäisches Parlament
A(2021)7392/DP/de - Antwort/response Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht vom 11.09.2021 wurde heute, den 13.09.…
Von
Europäisches Parlament
Betreff
A(2021)7392/DP/de - Antwort/response
Datum
13. September 2021 16:55
Status
image001.png
8,8 KB


Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht vom 11.09.2021 wurde heute, den 13.09.2021, mit dem Zeichen A(2021)7392 registriert. Sie bringen darin Ihren Wunsch zum Ausdruck, genauere Auskünfte zu den Fragen zu erhalten, die Sie bereits in einer früheren Anfrage zu der im Verfahren 2020/0259(COD) verabschiedeten Verordnung über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften des Datenschutzrechts aufgeworfen haben (Ihre frühere Anfrage wurde mit dem Zeichen A(2021)6363 bearbeitet). Tatsächlich war das Referat Transparenz nicht in der Lage, einzeln auf Ihre Fragen einzugehen. Dies hängt zunächst damit zusammen, dass der von Ihnen zuvor in Anspruch genommene Dienst "Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten" nur dem Zugang der Öffentlichkeit zu jenen Dokumenten dient, die sich bereits im Besitz des Europäischen Parlaments befinden. Dieser Dienst ist daher vor allem nicht in der Lage, Informationen erst einzuholen oder noch nicht existierende Dokumente zu erstellen um Fragen zur Tätigkeit des Parlaments zu beantworten. Aus diesem Grund wurde Ihre frühere Anfrage in erster Linie von dem zur Beantwortung allgemeiner Anfragen beim Parlament eingerichteten Dienst Ask EP<https://www.europarl.europa.eu/at-you...> (d.h. vom Referat für Bürgeranfragen) beantwortet. An dieser Stelle bitten wir Sie zu beachten, dass die private Website FragDenStaat in keinem offiziellen Zusammenhang mit dem Parlament steht und keinen weitergehenden Zugang zu Dokumenten oder Informationen ermöglicht als die zu diesem Zweck eingerichteten Dienste des Parlaments (wie Ask EP<https://www.europarl.europa.eu/at-you...> und Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten<https://www.europarl.europa.eu/Regist...>). Soweit die vom Referat für Bürgeranfragen zusammengestellten Informationen, zusammen mit den unter den Ihnen zur Verfügung gestellten Links abrufbaren Informationen, nicht zu allen von Ihnen angesprochenen Punkten einschlägig sind, möchten wir Sie insbesondere darauf hinweisen, dass die Gesetzesmaterialien (z.B. die in den Verfahrensdokumenten<https://oeil.secure.europarl.europa.e...> enthaltenen Vorschläge und Begründungen) vor allem zu jenen Aspekten aussagekräftig sind, die sich auf die von der konkreten Verordnung eingeführte Ausnahmeregelung beziehen. Demgegenüber ist weniger zu erwarten, dass die Materialien auch auf von der konkreten Ausnahmeregelung unabhängige Einzelheiten der durch sie ermöglichten Kontrollen (z.B. Kosten, CO2 Emissionen, alternative Kanäle zur Verbreitung gesetzwidriger Inhalte), oder auf darüber hinausgehende allgemeine politische Fragestellungen (Vergleich Europa-China) eingehen. Schließlich möchten wir Sie noch einmal auf die Verfahrensdokumente<https://oeil.secure.europarl.europa.e...> hinweisen, insbesondere auf die vom Parlament verabschiedete legislative Entschließung<https://www.europarl.europa.eu/doceo/...>, aus der sich z.B. ergibt, dass das Einholen von Statistiken zur Wirksamkeit von Kontrollen vorgesehen ist, dass die Anbieter, die solche Kontrollen einführen, bestimmte Schutzmaßnahmen ergreifen müssen und dass die gegenständliche Verordnung nur für die nächsten drei Jahre gilt. Soweit Sie in Ihrer Frage "3" auf die öffentliche Meinung Bezug nehmen, möchten wir Sie noch einmal auf die von Ihnen bereits erhaltenen Informationen zur Freiheit des Mandats hinweisen. Insofern Sie sich in diesem Zusammenhang für Texte oder Anträge interessieren, die einzelne Abgeordnete möglicherweise von Lobbyisten erhalten haben, müssen wir Ihnen mitteilen, dass das Parlament als Institution, d.h. die Parlamentsverwaltung, nicht über Dokumente verfügt, die einzelne Abgeordnete oder politische Gruppen erstellt oder sonst erhalten haben. Das Parlament als Institution verfügt in erster Linie über Dokumente, die im Verfahren eingereicht wurden (siehe obige Links). Auf dieser Grundlage betrachtet das Parlament die Bearbeitung Ihrer Anfrage als abgeschlossen. Bitte zögern Sie nicht, uns erneut zu kontaktieren wenn Sie Zugang zu bestimmten Dokumenten des Parlaments beantragen möchten. Mit freundlichen Grüßen,