GEZ - Gebühren

womit wird im Jahr 2021 die GEZ - Gebühr gerechtfertigt? Es ist technisch ohne weiteres möglich, die betroffenen Sender zu Blockieren, wer Sie nicht nutzen möchte. (Ähnlich PayTV) Ich selbst nutzte Magenta TV und für mich wäre die blockierung der Sender mit sehr schlechten gefüllten Material, mehr als willkommen. Die GEZ ist die einzige legale kriminelle Abzocke, hier sollte dringen etwas mit der Zeit gegangen werden.
Oder hat der Deutsche Staat so wenig Einkommen? Das er den Leuten über 200 € im Jahr abknöpfen muss für etwas was 90 % der Deutschen weder nutzen noch wollen? Auch das es keine Persönlichen Ansprechpartner gibt in der GEZ ist schon etwas für sich. Aber die Hände werden aufgehalten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
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Marcel Unger
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Verwaltungsgericht Berlin Details
Von
Marcel Unger
Betreff
GEZ - Gebühren [#226220]
Datum
5. August 2021 10:18
An
Verwaltungsgericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
womit wird im Jahr 2021 die GEZ - Gebühr gerechtfertigt? Es ist technisch ohne weiteres möglich, die betroffenen Sender zu Blockieren, wer Sie nicht nutzen möchte. (Ähnlich PayTV) Ich selbst nutzte Magenta TV und für mich wäre die blockierung der Sender mit sehr schlechten gefüllten Material, mehr als willkommen. Die GEZ ist die einzige legale kriminelle Abzocke, hier sollte dringen etwas mit der Zeit gegangen werden. Oder hat der Deutsche Staat so wenig Einkommen? Das er den Leuten über 200 € im Jahr abknöpfen muss für etwas was 90 % der Deutschen weder nutzen noch wollen? Auch das es keine Persönlichen Ansprechpartner gibt in der GEZ ist schon etwas für sich. Aber die Hände werden aufgehalten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Unger Anfragenr: 226220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226220/ Postanschrift Marcel Unger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Unger

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Verwaltungsgericht Berlin
SenJustVA I B 5 – 3133/E/1227/2021 Sehr geehrter Herr Unger, anliegendes Schreiben nebst Anlage übersende ic…
Von
Verwaltungsgericht Berlin
Betreff
AW: GEZ - Gebühren [#226220]
Datum
12. August 2021 17:05
Status
Anfrage abgeschlossen
SenJustVA I B 5 – 3133/E/1227/2021 Sehr geehrter Herr Unger, anliegendes Schreiben nebst Anlage übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen