Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2021
Die Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2021.
Die Richtwerte für das Jahr 2020 liegen mir bereits vor.
Da der Landkreis Karlsruhe die Kosten der Unterkunft nicht nach einem schlüssigen Konzept bestimmt, richten sich die Obergrenzen nach der Wohngeldtabelle zzgl. 10% Sicherheitszuschlag. Mit der Erhöhung der Höchstbeträge gem. § 12 WoGG mit Wirkung zum 01.01.2021 (siehe BGBl. I S. 2855) haben sich zugleich die nach der Wohngeldtabelle festgesetzten Angemessenheitsgrenzen im Landkreis Karlsruhe erhöht. Folglich gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Richtwerte überarbeitet haben und Ihnen neue Richtwerte für das Jahr 2021 vorliegen.
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Datum8. August 2021
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11. September 2021
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- Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2021 [#226350]
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- 8. August 2021 08:30
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- AW: Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2021 [#226350]
- Datum
- 10. August 2021 07:41
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- AW: Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2021 [#226350]
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- 10. August 2021 08:48
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- 10. August 2021 08:48
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- Richtwerte Kosten der Unterkunft - Landkreis Karlsruhe
- Datum
- 10. August 2021 13:13
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- AW: Richtwerte Kosten der Unterkunft - Landkreis Karlsruhe [#226350]
- Datum
- 10. August 2021 13:46
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- Jobcenter Landkreis Karlsruhe
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- Datum
- 10. August 2021 14:52
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- Warte auf Antwort
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