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Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2021

Die Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2021.

Die Richtwerte für das Jahr 2020 liegen mir bereits vor.
Da der Landkreis Karlsruhe die Kosten der Unterkunft nicht nach einem schlüssigen Konzept bestimmt, richten sich die Obergrenzen nach der Wohngeldtabelle zzgl. 10% Sicherheitszuschlag. Mit der Erhöhung der Höchstbeträge gem. § 12 WoGG mit Wirkung zum 01.01.2021 (siehe BGBl. I S. 2855) haben sich zugleich die nach der Wohngeldtabelle festgesetzten Angemessenheitsgrenzen im Landkreis Karlsruhe erhöht. Folglich gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Richtwerte überarbeitet haben und Ihnen neue Richtwerte für das Jahr 2021 vorliegen.

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  • Datum
    8. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Richtwerte für angemes…
An Jobcenter Landkreis Karlsruhe Details
Von
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Betreff
Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2021 [#226350]
Datum
8. August 2021 08:30
An
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2021. Die Richtwerte für das Jahr 2020 liegen mir bereits vor. Da der Landkreis Karlsruhe die Kosten der Unterkunft nicht nach einem schlüssigen Konzept bestimmt, richten sich die Obergrenzen nach der Wohngeldtabelle zzgl. 10% Sicherheitszuschlag. Mit der Erhöhung der Höchstbeträge gem. § 12 WoGG mit Wirkung zum 01.01.2021 (siehe BGBl. I S. 2855) haben sich zugleich die nach der Wohngeldtabelle festgesetzten Angemessenheitsgrenzen im Landkreis Karlsruhe erhöht. Folglich gehe ich davon aus, dass Sie Ihre Richtwerte überarbeitet haben und Ihnen neue Richtwerte für das Jahr 2021 vorliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226350/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in anbei die Richtwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft für das Jobcenter Karlsruhe Sta…
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff
AW: Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2021 [#226350]
Datum
10. August 2021 07:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei die Richtwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft für das Jobcenter Karlsruhe Stadt. Haushaltsgröße anrechenbare Bruttokaltmiete Wohnfläche in m² (Kaltmiete inkl. kalte BK) 1 Person 45 514,80 € 2 Personen 60 622,80 € 3 Personen 75 762,75 € 4 Personen 90 915,30 € 5 Personen 105 1.039,50 € jede weitere Person jeweils 15 qm jeweils 148,50 € Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die von Ihnen zugesandten Richtwerte beziehen sich auf das Jobcenter Karlsruhe Stad…
An Jobcenter Landkreis Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung ab 2021 [#226350]
Datum
10. August 2021 08:48
An
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die von Ihnen zugesandten Richtwerte beziehen sich auf das Jobcenter Karlsruhe Stadt. Meine Anfrage bezieht sich jedoch auf das Jobcenter Landkreis Karlsruhe. Können Sie meine Anfrage bitte an den Geschäftsführer des Jobcenter Landkreis Karlsruhe weiterleiten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226350/
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
10. August 2021 08:48
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter habe ich erhalten. Leider muss ich Sie darauf hinweisen, dass eine individuelle Kommunikation über E-Mails aus datenschutzrechtlichen Gründen nur verschlüsselt stattfinden könnte. Um diese Mail dann öffnen zu können, bräuchten Sie ein entsprechendes Zertifikat. Nutzen Sie deshalb zur weiteren Kommunikation gerne unsere Online-Angebote wie z.B. den Postfachservice. Unter http://www.jobcenter.digital können Sie uns damit auf sicherem Wege Anträge oder Nachrichten zusenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.jobcenter-stadt-karlsruhe.de Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Richtwerte Kosten der Unterkunft - Landkreis Karlsruhe Sehr Antragsteller/in anbei die aktuellen Richtwerte der a…
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff
Richtwerte Kosten der Unterkunft - Landkreis Karlsruhe
Datum
10. August 2021 13:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in anbei die aktuellen Richtwerte der angemessenen Kosten der Unterkunft für das Jobcenter Landkreis Karlsruhe im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Richtwerte Kosten der Unterkunft - Landkreis Karlsruhe [#226350] Sehr << Anrede >> in meiner Anfr…
An Jobcenter Landkreis Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Richtwerte Kosten der Unterkunft - Landkreis Karlsruhe [#226350]
Datum
10. August 2021 13:46
An
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in meiner Anfrage bat ich Sie um die Richtwerte ab 2021. Wie ich Ihnen bereits in meinem Antrag vom 8. August 2021 mitteilte liegen mir die Richtwerte ab 2020 bereits vor. Zugleich wies ich sie darauf hin, dass ich der Ansicht bin, dass aufgrund des gewählten Festsetzungsverfahrens (Wohngeldtabelle zzgl. 10% Sicherheitszuschlag) die Richtwerte mit Änderung des WoGG ebenfalls angehoben werden müssten. Bitte leiten Sie meinen Antrag an eine Stelle weiter, welche mir auch tatsächlich Auskunft erteilen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226350/

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Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Sehr Antragsteller/in die Richtwerte ab 2020 sind auch 2021 noch aktuell. Mit freundlichem Gruß
Von
Jobcenter Landkreis Karlsruhe
Betreff
Datum
10. August 2021 14:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die Richtwerte ab 2020 sind auch 2021 noch aktuell. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

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