Barrierefrei Haltestellen und Querungsstellen

Anfrage an: Hessen Mobil

- bei Hessen Mobil gültige Vorgaben zur Ausgestaltung von barrierefreien Bushaltestellen und Querungsstellen (z.B. Musterlösungen, Musterpläne sowie Dienstanweisungen, inklusive Dokumente, die erläutern, in welchen Fällen von den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) abgewichen darf, soll oder muss)
(Hinweis: Die Musterlösungen des Landes Hessen (https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahren/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/) sowie der Leitfaden Unbehindert Mobilität (https://mobil.hessen.de/sites/mobil.hessen.de/files/content-downloads/Leitfaden_-_Unbehinderte_Mobilit%C3%A4t_-_Teil_1_neu.pdf https://mobil.hessen.de/sites/mobil.hessen.de/files/content-downloads/Leitfaden_-_Unbehinderte_Mobilit%C3%A4t%20bauelemente_und_komponenten.pdf )sind öffentlich einsehbar und müssen daher nicht zugeschickt werden)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - bei Hessen Mobil gült…
An Hessen Mobil Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Barrierefrei Haltestellen und Querungsstellen [#226389]
Datum
9. August 2021 09:36
An
Hessen Mobil
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- bei Hessen Mobil gültige Vorgaben zur Ausgestaltung von barrierefreien Bushaltestellen und Querungsstellen (z.B. Musterlösungen, Musterpläne sowie Dienstanweisungen, inklusive Dokumente, die erläutern, in welchen Fällen von den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) abgewichen darf, soll oder muss) (Hinweis: Die Musterlösungen des Landes Hessen (https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahren/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/) sowie der Leitfaden Unbehindert Mobilität (https://mobil.hessen.de/sites/mobil.hessen.de/files/content-downloads/Leitfaden_-_Unbehinderte_Mobilit%C3%A4t_-_Teil_1_neu.pdf https://mobil.hessen.de/sites/mobil.hessen.de/files/content-downloads/Leitfaden_-_Unbehinderte_Mobilit%C3%A4t%20bauelemente_und_komponenten.pdf )sind öffentlich einsehbar und müssen daher nicht zugeschickt werden)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226389/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessen Mobil
Sehr Antragsteller/in Sie baten um Übersendung der bei Hessen Mobil gültigen Vorgaben zur Ausgestaltung von barrie…
Von
Hessen Mobil
Betreff
Barrierefrei Haltestellen und Querungsstellen [#226389]
Datum
31. August 2021 12:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in Sie baten um Übersendung der bei Hessen Mobil gültigen Vorgaben zur Ausgestaltung von barrierefreien Bushaltestellen und Querungsstellen, inklusiv Dokumente, die erläutern, in welchen Fällen von den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) abgewichen werden darf. Im Rahmen Ihrer Anfrage wiesen Sie bereits darauf hin, dass Ihre Anfrage nicht die Musterlösungen des Landes Hessen und den Leitfaden Unbehinderte Mobilität umfasst. Beide Unterlagen beinhalten wesentliche Vorgaben zur Ausgestaltung von barrierefreien Bushaltestellen und sind seitens Hessen Mobil öffentlich einsehbar. Empfehlungen zum Entwurf und zur Gestaltung von Haltestellen enthalten folgende Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): - Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ), - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), - Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) - Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) und die - von Ihnen bereits angeführten Hinweise von barrierefreien Verkehrsanlagen (H BVA.) Bei den angegebenen Regelwerken der FGSV gehe ich davon aus, dass Sie Ihnen vorliegen. Weitergehende Musterlösungen oder Musterpläne liegen nicht vor. Eine Dienstanweisung, die Abweichungsmöglichkeiten von den H BVA erläutert, existiert nicht. Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass Regelwerke der Straßenplanung einerseits die technischen Sachverhalte so bestimmt wie möglich und notwendig regeln sollen. Andererseits sollen sie die Berücksichtigung wichtiger anderer Sachverhalte im Wege der Abwägung aller öffentlichen Belange und betroffener privater Belange ermöglichen. Mit Bezug zum Radwegevorhaben L 3128 zwischen Gießen/Wieseck und Buseck/Alten-Buseck dazu folgende Anmerkungen: Bei dem Vorhaben zur Planung des Radweges handelt es sich bei dem Umbau der auf der nördlichen Seite gelegenen Bushaltestelle um eine Folgemaßnahme des Radwegebaus, bei der wichtige grundeigentumsrechtliche und betriebliche Belange eines angrenzenden Speditionsbetriebes mit berücksichtigt worden sind. Bei der auf der radwegabgewandten südlichen Straßenseite vorhandenen Bushaltestelle ergibt sich aus dem Bau des Radweges im Unterschied zur nördlichen Haltestelle kein zwingender baulicher Zusammenhang. Hinter der Bushaltestelle grenzt das Betriebsgrundstück des Abwasserverbandes Wiesecktal an. Am Rand dieses Betriebsgrundstücks verläuft fahrbahnparallel und unterirdisch in großer Tiefe ein sehr groß dimensionierter Stauraumkanal mit seinen Betriebsschächten, der nicht überbaut bzw. überschüttet werden kann und der Bestandteil der sich daran wiederum unmittelbar anschließenden Rückhaltebeckenanlage ist. Dieser wichtige Sachverhalt ist der Grund dafür, die Haltestellenabmessungen im Zuge der Umsetzung des Radwegevorhabens beizubehalten. Mit freundlichen Grüßen
Hessen Mobil
Sehr Antragsteller/in Sie baten um Übersendung der bei Hessen Mobil gültigen Vorgaben zur Ausgestaltung von barri…
Von
Hessen Mobil
Betreff
Antwort zu 2021-06606: Barrierefrei Haltestellen und Querungsstellen [#226389]
Datum
10. September 2021 11:05
Status
Sehr Antragsteller/in Sie baten um Übersendung der bei Hessen Mobil gültigen Vorgaben zur Ausgestaltung von barrierefreien Bushaltestellen und Querungsstellen, inklusiv Dokumente, die erläutern, in welchen Fällen von den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) abgewichen werden darf. Im Rahmen Ihrer Anfrage wiesen Sie bereits darauf hin, dass Ihre Anfrage nicht die Musterlösungen des Landes Hessen und den Leitfaden Unbehinderte Mobilität umfasst. Beide Unterlagen beinhalten wesentliche Vorgaben zur Ausgestaltung von barrierefreien Bushaltestellen und sind seitens Hessen Mobil öffentlich einsehbar. Empfehlungen zum Entwurf und zur Gestaltung von Haltestellen enthalten folgende Veröffentlichungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV): - Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ), - Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), - Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) - Empfehlungen für die Anlage von Radverkehrsanlagen (ERA) und die - von Ihnen bereits angeführten Hinweise von barrierefreien Verkehrsanlagen (H BVA) Bei den angegebenen Regelwerken der FGSV gehe ich davon aus, dass sie Ihnen vorliegen. Weitergehende Musterlösungen oder Musterpläne liegen nicht vor. Eine Dienstanweisung, die Abweichungsmöglichkeiten von den H BVA erläutert, existiert nicht. Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass Regelwerke der Straßenplanung einerseits die technischen Sachverhalte so bestimmt wie möglich und notwendig regeln sollen. Andererseits sollen sie die Berücksichtigung wichtiger anderer Sachverhalte im Wege der Abwägung aller öffentlichen Belange und betroffener privater Belange ermöglichen. Mit Bezug zum Radwegevorhaben L 3128 zwischen Gießen/Wieseck und Buseck/Alten-Buseck dazu folgende Anmerkungen: Bei dem Vorhaben zur Planung des Radweges handelt es sich bei dem Umbau der auf der nördlichen Seite gelegenen Bushaltestelle um eine Folgemaßnahme des Radwegebaus, bei der wichtige grundeigentumsrechtliche und betriebliche Belange eines angrenzenden Speditionsbetriebes mit berücksichtigt worden sind. Bei der auf der radwegabgewandten südlichen Straßenseite vorhandenen Bushaltestelle ergibt sich aus dem Bau des Radweges im Unterschied zur nördlichen Haltestelle kein zwingender baulicher Zusammenhang. Hinter der Bushaltestelle grenzt das Betriebsgrundstück des Abwasserverbandes Wiesecktal an. Am Rand dieses Betriebsgrundstücks verläuft fahrbahnparallel und unterirdisch in großer Tiefe ein sehr groß dimensionierter Stauraumkanal mit seinen Betriebsschächten, der nicht überbaut bzw. überschüttet werden kann und der Bestandteil der sich daran wiederum unmittelbar anschließenden Rückhaltebeckenanlage ist. Dieser wichtige Sachverhalt ist der Grund dafür, die Haltestellenabmessungen im Zuge der Umsetzung des Radwegevorhabens beizubehalten. Für Rückfragen können Sie sich gerne an Frau Kaldinsky (<<E-Mail-Adresse>>) wenden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort die meine Anfrage vollumfänglich beantwortet. Wie Sie…
An Hessen Mobil Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort zu 2021-06606: Barrierefrei Haltestellen und Querungsstellen [#226389]
Datum
18. September 2021 21:55
An
Hessen Mobil
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort die meine Anfrage vollumfänglich beantwortet. Wie Sie sich vorstellen können, überzeugt mich Ihre Aussage zum Thema Bushaltestelle Flößerweg nicht ansatzweise. Es ist aus meiner Sicht nach wie vor inakzeptabel den Hochbord einer Bushaltestelle mit einem Knick auszuführen, was (auch nach der Stellungnahme des dort fahrenden Busunternehmen) dazu führt, dass Linienbusse die Haltestelle nur mit einem großen Spalt zwischen Busbord und Eingangstür anfahren können. Damit werden beim Neubau die gesetzlichen Vorgaben zur vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV nicht erfüllt. Dass sie derartige Planungen mit immer neuen Argumenten verteidigen, statt die Pläne zu ändern, finde ich nach wie vor erschreckend und ignorant gegenüber den Menschen, die auf Barrierefreieheit angewiesen sind. Die Gründe der zu geringen Flächenverfügbarkeit überzeugen auch schon deshalb nicht, weil das Heck der Gelenkbusse wegen der zu kurz geratenen Busbucht in die Fahrbahn hineinragt und so eh keine Kfz aus Richtung Gießen legal passieren können, wenn der Bus hält. Von daher hätte bei Verzicht auf die Busbucht sehr wohl eine barrierefreie Herstellung der Bushaltestelle erfolgen können, ohne dass zusätzliche Flächen benötigt würden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226389 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226389/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>