Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 25. Mai 2021

alle Unterlagen, inkl. der Kommunikation zwischen den Ressorts der Bundesregierung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Mai 2021 (ECHR165 (2021), App No. 58170/13, 62322/14, 24960/15, Big Brother Watch and others v. United Kingdom).

Herr Staatssekretär Hans-Georg Engelke (BMI) antwortete am 3. Juni 2021 auf eine parlamentarische Anfrage, dass die Bundesregierung das Urteil „intensiv geprüft und ausgewertet“ hätte und sich die betroffenen Ressorts hierzu untereinander abstimmen würden. Bitte senden Sie mir auch alle Dokumente und Papiere zu dieser Prüfung und Ressortabstimmung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
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Constanze Kurz
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unterlagen, …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Constanze Kurz (netzpolitik.org)
Betreff
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, 25. Mai 2021 [#226421]
Datum
9. August 2021 17:05
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen, inkl. der Kommunikation zwischen den Ressorts der Bundesregierung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Mai 2021 (ECHR165 (2021), App No. 58170/13, 62322/14, 24960/15, Big Brother Watch and others v. United Kingdom). Herr Staatssekretär Hans-Georg Engelke (BMI) antwortete am 3. Juni 2021 auf eine parlamentarische Anfrage, dass die Bundesregierung das Urteil „intensiv geprüft und ausgewertet“ hätte und sich die betroffenen Ressorts hierzu untereinander abstimmen würden. Bitte senden Sie mir auch alle Dokumente und Papiere zu dieser Prüfung und Ressortabstimmung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz Anfragenr: 226421 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226421/ Postanschrift Constanze Kurz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Constanze Kurz (netzpolitik.org)

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