Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler

Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Ahrweiler nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr).

Hat der Landrat des Landkreis Ahrweiler als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben?

Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden?

An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)?

Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    595,00 Euro
  • 3 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Sirenenwa…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler [#226540]
Datum
10. August 2021 21:38
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Ahrweiler nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Hat der Landrat des Landkreis Ahrweiler als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226540/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr Antragsteller/in aufgrund des laufenden Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Koblenz lehnen wir Ihren …
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler [#226540]
Datum
11. August 2021 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in aufgrund des laufenden Strafverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Koblenz lehnen wir Ihren Antrag nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 und 3 LTranspG ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit widerspreche ich der Ablehnung meines Antrags aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. …
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler [#226540]
Datum
11. August 2021 11:53
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit widerspreche ich der Ablehnung meines Antrags aufgrund von § 14 Abs. 1 Nr. 2 und 3 LTranspG . Ich kann vorliegend nicht erkennen wie die Bekanntgabe der Information nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens hätte, oder das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden, beeinträchtigen würde. Die Veröffentlichung der Informationen würde sich, wenn überhaupt, im Gegenteil sogar positiv auf den Erfolg des Verfahrens auswirken. Ein "Zeugnisverweigerungsrecht für Behörden" gibt es nicht! Ebenso würde das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit sogar erhöhen, da die Bevölkerung in Kenntnis gesetzt würde, in welchen Bereichen eine Warung über Sirenen momentan nicht möglich ist und daher auf andere Informationswege zurückgegriffen werden muss. Ziel meiner Recherchen in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten RLPs ist es, eine Landesweite Übersicht der vorhandenen Sirenenwarnsysteme zu erhalten, da der Warntag 2021 im September wegen der bekannten Mängel abgesagt wurde. Ich werde deshalb den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz um Vermittlung beten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226540/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinla…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler“ [#226540]
Datum
11. August 2021 11:54
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226540/ Ich kann vorliegend nicht erkennen wie die Bekanntgabe der Information nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines anhängigen Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens hätte, oder das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, der sonstigen für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, der Staatsanwaltschaften oder der Behörden des Straf- und Maßregelvollzugs einschließlich ihrer Aufsichtsbehörden, beeinträchtigen würde. Die Veröffentlichung der Informationen würde sich, wenn überhaupt, im Gegenteil sogar positiv auf den Erfolg des Verfahrens auswirken. Ein "Zeugnisverweigerungsrecht für Behörden" gibt es nicht! Ebenso würde das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit sogar erhöhen, da die Bevölkerung in Kenntnis gesetzt würde, in welchen Bereichen eine Warung über Sirenen momentan nicht möglich ist und daher auf andere Informationswege zurückgegriffen werden muss. Ziel meiner Recherchen in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten RLPs ist es, eine Landesweite Übersicht der vorhandenen Sirenenwarnsysteme zu erhalten, da der Warntag 2021 im September wegen der bekannten Mängel abgesagt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 226540.pdf Anfragenr: 226540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226540/
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr Antragsteller/in sowohl bei uns als auch bei den Kommunen sind alle zur Verfügung stehenden Kräfte vollumfän…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler [#226540]
Datum
13. August 2021 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in sowohl bei uns als auch bei den Kommunen sind alle zur Verfügung stehenden Kräfte vollumfänglich mit den Arbeiten, die aufgrund der hiesigen Flutkatastrophe angefallen sind bzw. anfallen, beschäftigt. Auch aus diesem Grund ist eine Beantwortung nicht möglich. Nach Ihren Ausführungen haben Sie alle Kreisverwaltungen/Städte aus Rheinland-Pfalz angeschrieben. Daher hoffen wir, dass Sie mit den Ausführungen der anderen Kommunen ein aussagekräftiges Bild erhalten und Ihnen diese Ausführungen ausreichen. Für Ihr Verständnis bedanken wir uns. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler“ vom 10…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler [#226540]
Datum
5. Oktober 2021 18:23
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler“ vom 10.08.2021 (#226540) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226540/
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 11. und 13.08.21 haben wir auf Ihre Anfrage entsprechend geantwortet. Das Erm…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: WG: Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler [#226540]
Datum
7. Oktober 2021 22:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Mail vom 11. und 13.08.21 haben wir auf Ihre Anfrage entsprechend geantwortet. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz ist immer noch nicht abgeschlossen. Zudem teilen wir Ihnen mit, dass uns als Landkreis die Informationen in dem von Ihnen begehrten Umfang nicht vorliegen. Diese können wir nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand unter Beteiligung unserer acht Gebietskörperschaften ermitteln. Für eine umfassende Auskunft mit einem umfangreichen Vorbereitungsaufwand sind gem. § 24 LTranspG Gebühren zu erheben, wobei der Personal- und Sachkostenaufwand nach § 2 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) auf 70,04 €/Stunde festgesetzt ist. Wir schätzen hier insgesamt einen Arbeitsaufwand von etwa 8,5 Stunden und damit für Sie voraussichtlich anfallende Kosten in Höhe von rund 595 €. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Ahrweiler
Aufbau einen Sirenenwarnnetzes für die ahranliegenden Gemeinden
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Via
Briefpost
Betreff
Aufbau einen Sirenenwarnnetzes für die ahranliegenden Gemeinden
Datum
8. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
366,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aufbau einen Sirenenwarnnetzes für die ahranliegenden Gemeinden [#226540] Sehr geehrte Damen und Herren, auwe…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufbau einen Sirenenwarnnetzes für die ahranliegenden Gemeinden [#226540]
Datum
13. Oktober 2021 10:31
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auweislich der Kreistags-Beschlussvorlage-Nr.: 3.1/050/2021 (Abteilung: 3.1 - Ordnung und Verkehr, Fachbereich: 3 - [geschwärzt], [geschwärzt] (Tel. 02641/975-554), Aktenzeichen: 3.1 - 3.14) besteht in der Kreisverwaltung Ahrweiler bereits ein umfassender Überblick über das Sirenenwarnnetz des Landkreises. Senden Sie mir umgehend die angeforderten unterlagen zu! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 226540 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler“ [#226540]
Datum
13. Oktober 2021 10:35
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die Frist zur Beantwortung bereits um einen Monat überschritten wurde und die Beantwortung meiner Anfrage mit immer neuen fadenscheinigen Begründungen abgelehnt oder verzögert wurde. Für eine einfache Anfrage sollen keine Gebühren erhoben werden. Ausweislich der Kreistags-Beschlussvorlage-Nr.: 3.1/050/2021 (Abteilung: 3.1 - Ordnung und Verkehr, Fachbereich: 3 - [geschwärzt], Sachbearbeiter: [geschwärzt] (Tel. [geschwärzt]), Aktenzeichen: 3.1 - 3.14) besteht in der Kreisverwaltung Ahrweiler bereits ein umfassender Überblick über das Sirenenwarnnetz des Landkreises. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 226540.pdf - 2021-10-08_1-vorlage.pdf Anfragenr: 226540 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kreisverwaltung Ahrweiler
Ihre E-mail vom 13.10.2021 Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 07.10.2021 haben wir Ihnen auf Ihre Anfrage entsp…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Ihre E-mail vom 13.10.2021
Datum
14. Oktober 2021 19:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 07.10.2021 haben wir Ihnen auf Ihre Anfrage entsprechend geantwortet (insgesamt die dritte Antwort). Eine Rückmeldung, ob Sie die dort genannten Kosten übernehmen, liegt uns nicht vor. Daher gehen wir davon aus, dass sich Ihre Anfrage erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-mail vom 13.10.2021 [#226540] Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Dokumente zu die…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-mail vom 13.10.2021 [#226540]
Datum
14. Oktober 2021 19:33
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir die Dokumente zu die der Kreisverwaltung in dem die Anfrage betreffenden Zusammenhang aktuell vorliegen. Eine darüber hinausgehende Recherche wurde von mir ausdrücklich nicht gefordert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226540 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226540/
Kreisverwaltung Ahrweiler
AW: Ihre E-mail vom 13.10.2021 [#226540] Sehr Antragsteller/in wie Sie auch dem beigefügtem Pressebericht entnehm…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: Ihre E-mail vom 13.10.2021 [#226540]
Datum
15. Oktober 2021 07:52
Status
Sehr Antragsteller/in wie Sie auch dem beigefügtem Pressebericht entnehmen können, werden für das Ahrgebiet bis zu 80 neue Sirenen angeschafft. Diese werden zu 100 Prozent gefördert. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Ahrweiler“ [#226540]
Datum
18. Oktober 2021 10:32
Status
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 8920 141 Telefax: (06131) 8920 299 Datum: 18.10.2021 Gesch.Z.: 4.03.21.169 Sehr Antragsteller/in Ihre Vermittlungsanfrage habe ich aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht geprüft. Der Landkreis Ahrweiler hat Ihre Anfrage mit E-Mail vom 11. August 2021 aufgrund eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 LTranspG soll ein Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, soweit und solange die Bekanntgabe der Information nachteilige Auswirkungen auf den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens hätte. Dies ist vorliegend der Fall. Eine Vermittlung ist mir daher gegenwärtig nicht möglich. Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass es sich vorliegend um einen temporären Ablehnungsgrund handelt. Es steht Ihnen somit frei, nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens eine inhaltsgleiche Anfrage an den Kreis zu adressieren. Mit freundlichen Grüßen