Bomenfund Rüttenscheid 10.08.2021

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1) Warum wurde die 4. gefundene Bombe nicht kommuniziert?

2) Warum wurde Bombe 3 und 4 nicht gleichzeitig mit der Bombe 1 und 2 entschärft?

3) Wann wird Bombe 3 und 4 entschärft?

4) Muss für die Entschärfung nochmal evakuiert werden?

5) Sind die Altenheime davon erneut betroffen?

6) Wer trägt die Kosten der erneuten Evakuierung?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in Bitte beantworten Sie mir fo…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
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Betreff
Bomenfund Rüttenscheid 10.08.2021 [#226551]
Datum
11. August 2021 03:02
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1) Warum wurde die 4. gefundene Bombe nicht kommuniziert? 2) Warum wurde Bombe 3 und 4 nicht gleichzeitig mit der Bombe 1 und 2 entschärft? 3) Wann wird Bombe 3 und 4 entschärft? 4) Muss für die Entschärfung nochmal evakuiert werden? 5) Sind die Altenheime davon erneut betroffen? 6) Wer trägt die Kosten der erneuten Evakuierung? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bomenfund Rüttenscheid 10.08.2021“ vom 11.08.2…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
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Betreff
AW: Bomenfund Rüttenscheid 10.08.2021 [#226551]
Datum
14. September 2021 20:22
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bomenfund Rüttenscheid 10.08.2021“ vom 11.08.2021 (#226551) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Essen
Sehr Antragsteller/in nach hiesiger Recherche ist Ihre Anfrage hier nicht angekommen. Könnten Sie uns Ihre Anfrag…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
WG: Bomenfund Rüttenscheid 10.08.2021 [#226551]
Datum
15. September 2021 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in nach hiesiger Recherche ist Ihre Anfrage hier nicht angekommen. Könnten Sie uns Ihre Anfrage nochmals zukommen lassen, damit Sie zeitnah beantwortet werden kann? Mit freundlichen Grüßen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte beantworten …
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Bomenfund Rüttenscheid 10.08.2021 [#226551]
Datum
15. September 2021 22:40
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1) Warum wurde die 4. gefundene Bombe nicht kommuniziert? 2) Warum wurde Bombe 3 und 4 nicht gleichzeitig mit der Bombe 1 und 2 entschärft? 3) Wann wird Bombe 3 und 4 entschärft? 4) Muss für die Entschärfung nochmal evakuiert werden? 5) Sind die Altenheime davon erneut betroffen? 6) Wer trägt die Kosten der erneuten Evakuierung? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bomenfund Rüttenscheid 10.08.2021“ vom 11.08.2…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Bomenfund Rüttenscheid 10.08.2021 [#226551]
Datum
19. September 2021 22:49
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bomenfund Rüttenscheid 10.08.2021“ vom 11.08.2021 (#226551) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226551/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Essen
Ihre Anfrage zum Thema Bombenfund Rüttenscheid 10.08.2021 [#226551] Hallo Antragsteller/in zu Ihren Fragen hat da…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema Bombenfund Rüttenscheid 10.08.2021 [#226551]
Datum
27. September 2021 13:41
Status
Warte auf Antwort
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2,3 KB


Hallo Antragsteller/in zu Ihren Fragen hat das Ordnungsamt der Stadt Essen wie folgt Stellung genommen: 1) Warum wurde die 4. gefundene Bombe nicht kommuniziert? 2) Warum wurde Bombe 3 und 4 nicht gleichzeitig mit der Bombe 1 und 2 entschärft? 3) Wann wird Bombe 3 und 4 entschärft? 4) Muss für die Entschärfung nochmal evakuiert werden? 5) Sind die Altenheime davon erneut betroffen? 6) Wer trägt die Kosten der erneuten Evakuierung? Zu Frage 1: Grundsätzlich spricht das Ordnungsamt nicht von "Bomben" sondern von Verdachtspunkten. Ob sich in einem Verdachtspunkt tatsächlich eine Bombe befindet, ergibt eine Untersuchung. Eine Auskunft über die Anzahl der zu untersuchenden Verdachtspunkte ist nicht erforderlich. Eine "4. gefundene Bombe" gibt es also nicht. Zu Frage 2: Es wurden aufgrund von zwei Luftbildauswertungen vier Verdachtspunkte überprüft. Die Überprüfungen haben zeitgleich stattgefunden. Allerdings waren bzw. sind für zwei der Verdachtspunkte umfangreichere Vorarbeiten erforderlich als bei den anderen beiden. Zwei Verdachtspunkt wurden bestätigt und es konnten am 10./11.08.21 zwei Bomben entschärft werden. Ein weiterer Verdachtspunkt hat sich nicht bestätigt. Für den vierten Verdachtspunkt sind weiterhin Vorarbeiten zu leisten. Zu Frage 3: Es steht noch ein Verdachtspunkt aus, dessen Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Die endgültige Überprüfung soll Mitte/Ende Oktober 2021 vorgenommen werden. Zu Frage 4: Eine Evakuierung wird erforderlich sein, wenn eine bezünderte Bombe gefunden wird, die entschärft/gesprengt werden muss. Zu Frage 5: Es kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht angegeben werden ob eine Evakuierung der Altenheime erneut erforderlich sein würde. Dabei spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle (z.B. die Größe der aufgefundenen Bombe, die Tiefe des Fundortes). Zu Frage 6: Kosten für Evakuierungen bei Bombenentschärfung trägt die örtliche Ordnungsbehörde aus § 45 Abs. 1 Ordnungsbehördengesetz NRW. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage zum Thema Bombenfund Rüttenscheid 10.08.2021 [#226551] Sehr << Anrede >> erstmal vie…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema Bombenfund Rüttenscheid 10.08.2021 [#226551]
Datum
27. September 2021 19:15
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wann haben die Vorarbeiten für den 4. verdachtspunkt begonnen ? Welche Vorarbeiten sind nötig, dass man dafür zwei Monate Zeit benötigt ? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226551 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226551/

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Kommunalverwaltung Essen
AW: Ihre Anfrage zum Thema Bombenfund Rüttenscheid 10.08.2021 [#226551] Hallo Antragsteller/in zu Ihren ergänzen…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
AW: Ihre Anfrage zum Thema Bombenfund Rüttenscheid 10.08.2021 [#226551]
Datum
15. Oktober 2021 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,3 KB


Hallo Antragsteller/in zu Ihren ergänzenden Fragen hat mir das Ordnungsamt folgende Info zukommen lassen: Wann haben die Vorarbeiten für den 4. Verdachtspunkt begonnen? Die ersten Ortstermine haben bereits im Februar 2021 stattgefunden. Hier wurden die vorbereitenden Maßnahmen festgelegt, damit eine reibungslose Sondierung überhaupt stattfinden kann. Nach Beendigung der Sondierungsarbeiten wurden die Messergebnisse ausgewertet. Eine Abarbeitung im August gemeinsam mit den anderen Verdachtspunkten war leider nicht möglich. Welche Vorarbeiten sind nötig, dass man dafür zwei Monate Zeit benötigt? Zum einen spielt die Bodenbeschaffenheit eine wichtige Rolle, zum anderen jedoch auch der Grundwasserspiegel. Beides muss für die Entscheidungen der Vorarbeiten mit berücksichtigt werden. Darüber hinaus müssen für den Fall einer Wasserhaltung auch entsprechende Wasserhaltungsfirmen beauftragt werden. Je nach Umfang ist hier auch eine entsprechende Ausschreibung notwendig. Sowohl die Auslastung der Wasserhaltungsfirmen als auch die Vorbereitungen zur Beauftragung benötigen einen zeitlichen Vorlauf. Hinzu kommen noch Abstimmungstermine vor Ort mit den entsprechenden Akteuren. Mit freundlichen Grüßen