Sirenen Warnsysteme im Kreis Bernkastel-Wittlich

Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Bernkastel-Wittlich nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr).

Hat der Landrat des Landkreis Bernkastel-Wittlich als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben?

Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden?

An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)?

Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • Kosten dieser Information:
    1120,64 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Sirenenwa…
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenen Warnsysteme im Kreis Bernkastel-Wittlich [#226585]
Datum
11. August 2021 11:24
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Sirenenwarnsysteme im Kreis Bernkastel-Wittlich nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Hat der Landrat des Landkreis Bernkastel-Wittlich als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Kreisverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Sollten der Kreisverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226585/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Sehr Antragsteller/in der Landkreis Bernkastel-Wittlich verfügt über kein eigenes Sirenenwarnsystem. Die Möglichk…
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Betreff
Sirenen Warnsysteme im Kreis Bernkastel-Wittlich [#226585]
Datum
12. August 2021 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,1 KB


Sehr Antragsteller/in der Landkreis Bernkastel-Wittlich verfügt über kein eigenes Sirenenwarnsystem. Die Möglichkeit zur zentralen und dezentralen Auslösung der bundeseigenen Luftschutzsirenen wurde in den 1990iger Jahren vom Bund aufgegeben. Die Sirenen wurden an die Kommunen übertragen und werden dort überwiegend zur Alarmierung der Feuerwehr genutzt. Zu den technischen Einzelheiten und den Standorten liegen mir keine Unterlagen vor. Die Ermittlung und Zusammenstellung dieser Unterlagen übersteigt die einfache schriftliche Auskunft nach § 24 LTranspG. Ich bin daher gehalten, für die weitergehenden Informationen gem. § 2 des Allgemeinen Gebührenverzeichnisses zum Landesgebührengesetz Verwaltungsgebühren in Höhe von 70,04 €/Stunde zu berechnen. Ich rechne mit einem Arbeitsaufwand von 16 Stunden. Ferner müssen Sie damit rechnen, dass zusätzlich seitens der Kommunen ebenfalls entsprechende Verwaltungsgebühren berechnet werden. Ich gebe Ihnen hiermit vorab Gelegenheit zur Prüfung, ob die Auskunft vor diesem Hintergrund erteilt werden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Zweck des LTranspG ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinfor…
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sirenen Warnsysteme im Kreis Bernkastel-Wittlich [#226585]
Datum
12. August 2021 22:38
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Zweck des LTranspG ist es, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern. Mit meinem Antrag habe ich lediglich Dokumente und Informationen angefragt, die dem für Brand- und Katastrophenschutz zuständigen Referat der Kreisverwaltung bereits vorliegen müssten. Da die Einsatzleitung laut LBKG bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall beim Landrat und dem Krisenstab der Kreisverwaltung liegt, sollte dieser für die Alarm- und Einsatzplanung einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme haben. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe fördert derzeit mit einer "Sirenenoffensive" eine Neu- oder Ersatzbeschaffung und möchte ein entsprechendes Warnkataster aufbauen, weshalb die Informationen von Ihnen oder den einzelnen Gebietskörperschaften ohnehin zusammengetragen werden müssten. Ziel meiner Recherchen in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten RLPs ist es, eine Landesweite Übersicht der vorhandenen Sirenenwarnsysteme zu erhalten, da der Warntag 2021 im September wegen der bekannten Mängel abgesagt wurde. Die Gebühren für eine aufwändige Recherchetätigkeit bin ich deshalb nicht bereit zu entrichten. Vor diesem Hintergrund bitte ich darum mir sämtliche Unterlagen über Quantität und Qualität der Sirenenwarnsysteme in den von ihnen verwalteten Gebietskörperschaften zuzusenden, sobald Ihnen diese vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226585/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Bernkastel-Wittli…
An Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sirenen Warnsysteme im Kreis Bernkastel-Wittlich [#226585]
Datum
5. Oktober 2021 18:23
An
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Bernkastel-Wittlich“ vom 11.08.2021 (#226585) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226585/
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Sehr Antragsteller/in ich habe mit E-Mail vom 12.08.2021 um 15.27 Uhr auf Ihre Anfrage geantwortet. Hierauf haben…
Von
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Betreff
AW: Sirenen Warnsysteme im Kreis Bernkastel-Wittlich [#226585]
Datum
6. Oktober 2021 17:01
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in ich habe mit E-Mail vom 12.08.2021 um 15.27 Uhr auf Ihre Anfrage geantwortet. Hierauf haben Sie um 22.38 Uhr per E-Mail u.a. mitgeteilt: „Die Gebühren für eine aufwändige Recherchetätigkeit bin ich deshalb nicht bereit zu entrichten. Vor diesem Hintergrund bitte ich darum mir sämtliche Unterlagen über Quantität und Qualität der Sirenenwarnsysteme in den von ihnen verwalteten Gebietskörperschaften zuzusenden, sobald Ihnen diese vorliegen.“ Die von Ihnen gewünschten Unterlagen liegen hier nicht vor und müssen, wie seinerzeit mitgeteilt, gesondert ermittelt werden. Am Zeitaufwand und den entsprechenden Verwaltungsgebühren hat sich nichts geändert. Sollten Sie die gebührenpflichtige Zusammenstellung der Unterlagen wünschen, bitte ich um erneute Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Sirenen Warnsysteme im Kreis Bernkastel-Wittlich“ [#226585]
Datum
13. Oktober 2021 10:27
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226585/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil für eine einfache Anfrage keine überhöhten Gebühren gefordert werden dürfen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 226585.pdf - 2021-08-12_1-image003.jpg - 2021-10-06_1-image003.jpg Anfragenr: 226585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226585/

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