Sirenen Warnsysteme in Worms

Anfrage an: Stadtverwaltung Worms

Auflistung der Sirenenwarnsysteme in der Stadt Worms nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr).

Hat der Oberbürgermeister der Stadt Worms als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Stadtverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)?

Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben?

Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden?

An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)?

Sollten der Stadtverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. August 2021
  • Frist
    14. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung der Sirenenwa…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Sirenen Warnsysteme in Worms [#226600]
Datum
11. August 2021 11:31
An
Stadtverwaltung Worms
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung der Sirenenwarnsysteme in der Stadt Worms nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Hat der Oberbürgermeister der Stadt Worms als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Stadtverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Sollten der Stadtverwaltung diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum diese im eigenen Interesse schnellstmöglich zusammen zu stellen und sodann zu veröffentlichen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226600/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Worms
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung weitergeleitet an den Bere…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Sirenen Warnsysteme in Worms [#226600]
Datum
11. August 2021 12:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde zur Bearbeitung weitergeleitet an den Bereich 3 Sicherheit und Ordnung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenen Warnsysteme in Worms“ vom 11.08.2021 (…
An Stadtverwaltung Worms Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Sirenen Warnsysteme in Worms [#226600]
Datum
5. Oktober 2021 18:21
An
Stadtverwaltung Worms
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Sirenen Warnsysteme in Worms“ vom 11.08.2021 (#226600) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226600/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Worms
Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworten wir seitens des Bereiches 3 - Öffentliche Sicherheit un…
Von
Stadtverwaltung Worms
Betreff
AW: Sirenen Warnsysteme in Worms [#226600]
Datum
28. April 2022 18:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworten wir seitens des Bereiches 3 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung nachfolgend Ihre Fragen. Die verspätete Übermittlung der Beantwortung bitten wir sehr zu entschuldigen. Frage 1: Auflistung der Sirenenwarnsysteme in der Stadt Worms nach Standort und Sirenentyp (Analog/Digital bzw. Baumuster/Baujahr). Antwort zu Frage 1: Die Stadt Worms verfügt aktuell über 29 Sirenenstandorte im Stadtgebiet. An allen Standorten ist aktuell eine E57 Sirene verbaut. Frage 2.: Hat der Oberbürgermeister der Stadt Worms als politisch gesamtverantwortlicher Einsatzleiter bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall einen Überblick über die Verfügbarkeit der Sirenenwarnsysteme? Antwort zu Frage 2: Dem Oberbürgermeister wurde von der Abteilung 3.09 – Brand- und Katastrophenschutz eine entsprechende Übersicht zur Verfügung gestellt. Frage 3.: Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können den vorgeschriebenen einminütigen, auf- und abschwellenden Heulton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben? Antwort zu Frage 3: Alle der vorhandenen Sirenenwarnsysteme können die drei erforderlichen Warnsignale wiedergeben. • Warnung: Einminütiger, auf- und abschwellender Heulton • Entwarnung: Einminütiger, gleichbleibender Heulton • Feueralarm: Der gleichbleibende Ton von 12 Sekunden Länge mit einer Unterbrechung von ebenfalls 12 Sekunden. Frage 4.: Wie viele können mit der aktuellen Anbindung nur noch das Signal zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben? Antwort zu Frage 4: Siehe Frage 3 Frage 5.: Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme können im Notfall zentral über die Stadtverwaltung oder die Leitstelle ausgelöst werden? Antwort zu Frage 5: Alle der vorhandenen Systeme können über die Leitstelle der Feuerwehr ausgelöst werden. Frage 6.: Über welches System sind diese angebunden (Funknetzwerke, Handmelder, UKW-Radio, Telefon, usw.)? Antwort zu Frage 6: Alle Systeme sind über die digitale Alarmierung angebunden. Als Rückfalleben können alle Systeme analog ausgelöst werden. Handmelder sind nicht mehr verfügbar. Frage 7.: Wie viele dieser Sirenenwarnsysteme haben die Möglichkeit einer Direktbesprechung oder können Audioaufnahmen wiedergeben? Antwort zu Frage 7: Aktuell kann keine der Sirenen direkt besprochen werden und es können keine Audioaufnahmen wiedergegeben werden. Frage 8.: Wie viele Einwohner in den einzelnen Gebietskörperschaften können derzeit nicht ausreichend mittels Sirenenwarnsystem erreicht werden? Antwort zu Frage 8: Gemäß der vorhandenen Ausleuchtungen sind ca. 70% des Innenstadtgebietes sowie der Vororte mit Sirenen zu erreichen. Die genaue Anzahl der Bewohner kann nicht exakt beziffert werden. Frage 9.: An welchen Standorten ist eine Neuanschaffung mit Förderung von Land/Bund geplant? Welche Baumuster sollen angeschafft werden (Bsp. HELIN SONUS)? Antwort zu Frage 9: Die Fördermittel müssen bis 31. März 2022 beim Land beantragt werden. Aktuell findet eine ganzheitliche Überplanung des Sirenennetzes im Stadtgebiet Worms statt. Diese Planung wird die Grundlage für den Förderantrag sein. Als erstes werden die bekannten Lücken gemäß der in Frage 8 dargestellten Ausleuchtung geschlossen und dann werden die anderen Standorte überarbeitet. Zu den Baumustern kann aktuell noch keine Aussage getroffen werden, da es hier darauf ankommt welche Firma hier als Partner für den Aufbau ausgewählt wird. Mit freundlichen Grüßen